Mit der Überweisung einer Motion der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen beauftragten die eidgenössischen Räte den Bundesrat, die geltende Zivilprozessordnung auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen und allenfalls erforderliche Gesetzesanpassungen bis Ende 2018 dem Parlament zu beantragen. Damit soll eine allgemeine Zwischenbilanz über die Rechtsprechung und den praktischen Umgang mit dem am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Regelwerk gezogen werden, bevor punktuelle – etwa durch parlamentarische Initiativen angeregte – Änderungen daran vorgenommen werden.
Dossier: Révision du code de procédure civile (2018–)