Weil die bisherige Regelung der Gewinnverteilung der Nationalbank an Bund und Kantone Ende Jahr auslief, einigten sich Bundesrat und SNB auf einen neuen Verteilungsmodus, der erstmals bei der Verteilung der Gewinne aus dem Jahr 2016 zur Anwendung kommen sollte. Dabei wurde im Wesentlichen an der bisherigen Verteilungspraxis festgehalten: Die jährliche Ausschüttung sollte in der Regel nach wie vor CHF 1 Mrd. betragen, wobei davon ein Drittel dem Bund und zwei Drittel den Kantonen zustanden; weiterhin sollte in Jahren, wo die Ausschüttungsreserve nach Gewinnverteilung CHF 10 Mrd. überstieg, die Ausschüttung ausgeweitet, in Jahren mit negativer Reserve die Ausschüttung jedoch ausgesetzt werden. Als einzige Neuerung fand die explizite Formulierung ins Regelwerk Einlass, wonach aufgrund zu geringer Reserven ausgebliebene Ausschüttungen in für die SNB gewinnbringenden Jahren in Form von höheren Ausschüttungen kompensiert werden sollten.
Dossier: Que faire des bénéfices de la Banque nationale suisse ?- Mot-clés
- Date
- 19 octobre 2016
- Type
- Objet du conseil fédéral
- Sources
-
Afficher
- NZZ, 20.10., 11.11.16
de Nico Dürrenmatt
Modifié le 19.01.2017
Modifié le 19.01.2017