Der Bundesrat muss die gesetzlichen Grundlagen für die Auswertung der codierenden DNA-Abschnitte von Tätern schwerwiegend gewalttätiger Straftaten wie beispielsweise Mord oder Vergewaltigung schaffen. Vor dem Hintergrund des schweren Vergewaltigungsfalls von Emmen und dem nachfolgenden Massen-DNA-Test im Oktober 2015 forderte Nationalrat Albert Vitali (fdp, LU) in einer Motion, dass die wissenschaftlichen Möglichkeiten in der Strafverfolgung bei schweren Gewalttaten ausgeschöpft werden, um nicht aus falsch verstandenem Datenschutz Täterschutz zu betreiben. Durch die Auswertung der codierenden DNA-Abschnitte – also persönlicher Merkmale wie zum Beispiel Augen-, Haar- und Hautfarbe – könnte ein Täterprofil erstellt werden, das aufwändige Massen-DNA-Tests unnötig machte. Beide Kammern nahmen den Vorstoss stillschweigend an.
Dossier: Profils d'ADN- Mot-clés
- Date
- 14 décembre 2016
- Type
- Motion
- n° de l'objet
- 15.4150
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- AB NR, 2016, S. 550
- AB SR, 2016, S. 1203
- Kommissionsbericht RK-SR vom 14.11.2016
- LZ, 19.3.16
- BZ, 20.5.16
- LZ, 22.12.16
de Karin Frick
Modifié le 19.10.2017
Modifié le 19.10.2017