Die Bundesverwaltung verfügt über zwei formelle Instrumente, um im Rahmen der Dienstaufsicht Untersuchungen anzuordnen: Mit der Administrativuntersuchung werden Sachverhalte geklärt und mit der Disziplinaruntersuchung wird abgeklärt, ob Dienstpflichtverletzungen durch Personen vorliegen. Bei den Untersuchungen zu den Hochseeschifffahrtsbürgschaften handelte es sich also um eine Administrativuntersuchung. Die GPK beider Räte hatten bei ihrer Inspektion dieser Untersuchung kritisiert, dass die für die Untersuchung zuständigen Amtsstellen, die EFK und das WBF, rechtliche Fragen nicht genügend geprüft hätten. Es seien schwerwiegende Defizite hinsichtlich Anordnung der Verfahren sowie der Kompetenz und der Unabhängigkeit des Untersuchungsorgans, aber auch hinsichtlich der Kommunikation zwischen den Amtsstellen festgestellt worden. Die GPK hatten aufgrund dieser Kritik dem Bundesrat empfohlen, eine Stelle einzurichten, die mit der notwendigen Expertise als Beratungs- und Anlaufstelle bei Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen fungieren solle.
Der Bundesrat wies darauf hin, dass die Bundeskanzlei (BK) und das Bundesamt für Justiz (BJ) diese Funktion bereits wahrnehmen würden und lehnte die Empfehlung deshalb ab.
Eine Mitte Juni 2019 veröffentlichte Evaluation der PVK zeigte jedoch auf, dass in den von ihr aus den total 217 zwischen 2003 und 2017 durchgeführten Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen ausgewählten Fällen nur äusserst selten die vom Bundesrat genannten Stellen mit Querschnittfunktion – neben der BK und dem BJ wurde auch das Eidgenössische Personalamt dazu gezählt – als Ressource oder Beratungsstelle genutzt wurden.
Dies zeige, dass Handlungsbedarf bestehe, so die GPK-NR. «Aufgrund der grossen Zurückhaltung des Bundesrates» zur Empfehlung wandle sie diese deshalb in eine Motion um, so die Begründung der Kommission für ihren Vorstoss. Der Bundesrat müsse laut dieser Motion nicht nur Stellen bezeichnen, die über die notwendige Expertise verfügen und bei Bedarf Rechtsauskünfte erteilen und Beratung anbieten, sondern er solle auch dafür besorgt sein, dass diese Querschnittstellen von den Amtsstellen, die mit Administrativ- oder Disziplinaruntersuchungen betreut werden, systematisch angegangen werden.
In der Frühjahrssession 2020 wurde die Motion im Nationalrat beraten. Weil der Bundesrat in der Zwischenzeit seine Zurückhaltung abgelegt und die Motion zur Annahme empfohlen hatte, geschah dies stillschweigend.