Der Bundesrat verabschiedete im Juni 2021 die «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030», welche an die Strategie für die Jahre 2016-2019 anschliesst.
Der Bundesrat liess verlauten, dass er die Strategie allen voran als Koordinationsinstrument zwischen den verschiedenen Politikbereichen versteht. In der Strategie werden denn auch drei Schwerpunkte für die Umsetzung der 17 Ziele (Sustainable Development Goals) der UNO Agenda 2030 präsentiert, bei denen gemäss Bundesrat noch ein besonderer Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Politikbereichen besteht: die Bereiche «nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie und Biodiversität» sowie «Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt». Für diese Strategie hatte der Bundesrat im Übrigen erstmalig eine breite Vernehmlassung durchgeführt, um insbesondere die Zivilgesellschaft, die Wirtschaft und die Wissenschaft miteinzubeziehen.
Gleichzeitig präsentierte der Bundesrat auch den Aktionsplan 2021-2023 für die konkrete Umsetzung der Strategie in den ersten Jahren. Der Aktionsplan beinhaltet verschiedenste Massnahmen in den drei genannten Schwerpunkten; so etwa Massnahmen gegen Food waste oder zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in den Quartieren.

Dossier: ONU: Développement durable

Im Januar 2024 veröffentlichte der Bundesrat seinen Zwischenbericht zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und erneuerte den Aktionsplan in Umsetzung dieser Strategie für die Jahre 2024-2027.
Mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 plant die Schweiz die UNO-Agenda 2030 umzusetzen. Der Zwischenbericht informierte über den Grad der Umsetzung entlang der drei Schwerpunktthemen «Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie und Biodiversität» und «Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt» und zeigte sich dabei relativ pessimistisch. Zwar stimme in einigen Bereichen die Richtung, wie etwa bei der Gleichstellung der Geschlechter oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien, das Tempo der Umsetzung sei jedoch zu langsam. Bei anderen Themenfeldern gehe es aber gar in die falsche Richtung, so etwa beim Erhalt der Biodiversität. Generell seien bei der Umsetzung der Strategie alle Ebenen und alle Akteurinnen/Akteure gefordert und es bedürfe einer verbesserten Politikkohärenz zwischen den verschiedenen Sektoren. In ungewöhnlich klaren Worten bilanzierte der Bundesrat, dass ein «Weiter wie bisher» angesichts der riesigen Herausforderungen kein gangbarer Weg sei.
Mit dem neuen Aktionsplan 2024-2027 in Umsetzung der Strategie wolle der Bundesrat sein Engagement verstärken; dafür legte er 22 neue Massnahmen vor, die in diesen vier Jahren realisiert werden sollen. Diese Massnahmen basieren gemäss Bundesrat auf bereits existierenden rechtlichen Grundlagen, für die Umsetzung dieser Massnahmen müssen folglich keine rechtlichen Anpassungen vorgenommen werden. Eine Massnahme besteht beispielsweise in der Planung von Photovoltaikanlagen für ganze Gemeindegebiete, eine weitere in der Erhöhung des Baumbestands auf dem Land und in den Städten. Im Bereich des sozialen Pfeilers der nachhaltigen Entwicklung angesiedelt ist die Erarbeitung eines Aktionsplans gegen die Wohnungsknappheit. Die wirtschaftliche Dimension der Nachhaltigkeit wurde beispielsweise mit dem Erstellen von Grundlagen zu mehr Nachhaltigkeit in Handelsbeziehungen angegangen.

Dossier: ONU: Développement durable