Im Winter 2015/2016 gaben beide Kommissionen für Rechtsfragen im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens einer parlamentarischen Initiative Gössi (fdp, SZ) Folge, die verbindliche Haftungsregeln beim Kauf neuer Wohnungen fordert. Damit soll dem Käufer beim Erwerb einer Eigentumswohnung, die innerhalb der letzten 12 Monate überwiegend neu gebaut wurde, das Recht eingeräumt werden, die unentgeltliche Beseitigung der festgestellten Baumängel direkt vom Verkäufer zu verlangen. Dies, sofern dem Verkäufer dadurch nicht übermässige Kosten erwachsen und die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist nach deren Entdeckung (60 Tage) gemeldet werden. Mit Annahme des Vorstosses wird die Praxis des vertraglichen Haftungsausschlusses unterbunden, wobei der Verkäufer die Mängelrechte an am Bau beteiligte Parteien (z.B. Bauunternehmen, Planer und Lieferanten) abtritt. Dies hat gemäss der Initiantin oft zur Folge, dass der Käufer seine Forderung aufgrund von Schwierigkeiten bei der Zuweisung von Verantwortlichkeiten nicht wirksam durchsetzen kann.
- Mot-clés
- Date
- 2 février 2016
- Type
- Initiative parlementaire
- n° de l'objet
- 14.453
- Acteurs
- Sources
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de Marlène Gerber
Modifié le 21.08.2017
Modifié le 21.08.2017