Der Ständerat befasste sich in der Herbstsession 2024 als Zweitrat mit dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ). Nach einer kurzen Debatte trat die kleine Kammer mit 36 zu 5 Stimmen (3 Enthaltungen) auf den Entwurf ein. Gegen Eintreten stimmten die SVP-Exponenten des Stöcklis sowie der Grüne Matthias Zopfi (gp, GL). Minderheitensprecher Schwander (svp, SZ), in letzter Legislatur noch Nationalrat, führte die gleichen Bedenken wie schon in der nationalrätlichen Debatte an und kritisierte die geplante Ermöglichung verschiedener paralleler Kommunikationsplattformen sowie dass die Kantone solche Plattformen auch ohne Bundeshilfe erstellen könnten. Kritische Stimmen kamen auch von Stefan Engler (mitte, GR) und Beat Rieder (mitte, VS), welche die Haftung bei technischen Problemen und die tatsächlichen Einsparungen der neuen Plattform gegenüber dem heutigen Weg als ungeklärt bezeichneten.
In der anschliessenden Detailberatung gab es diverse Änderungsanträge. Unter anderem entschied der Ständerat auf Antrag seiner Kommission stillschweigend, dass im Falle einer Nichterreichbarkeit einer Plattform die Eingabe auch auf Papier vorgenommen werden kann. So soll verhindert werden, dass die Verantwortung für den Nachweis der Nichterreichbarkeit einer Plattform nicht bei den Parteien und Anwältinnen und Anwälten liegt, wie die RK-SR in ihrer Medienmitteilung schreibt. Ebenfalls auf Antrag seiner Kommission verblieb der Ständerat bei der Frage nach den Qualifikationen der Vertretungen der Kantone in der Körperschaft einstimmig beim bundesrätlichen Entwurf und schuf damit eine Differenz zum Nationalrat, welcher für mindestens ein Vorstandsmitglied pro Kanton zwingend qualifizierte Informatikkenntnisse vorschreiben wollte. Eine weitere Differenz zur Volkskammer schuf die Kantonskammer mit der Ergänzung, dass die neu gebildete Körperschaft weitere Dienstleistungen im Bezug zum elektronischen Rechtsverkehr anbieten können soll. Die weiteren Detailanträge der Rechtskommission, wie etwa die Ermöglichung der Kommunikation zwischen den Justizbehörden mit anderen Mitteln als der Plattform, waren in der kleinen Kammer unbestritten. Ebenfalls erfolgreich waren zwei Minderheitsanträge von Beat Rieder. Ersterer verlangte, dass statt der Nutzenden die Plattformen auf Antrag der Parteien Metadaten der überwiesenen Dokumente löschen oder verändern können. Erfolglos wehrte sich Justizminister Beat Jans mit dem Gegenargument, dass diese Verschiebung die Sicherung von forensisch relevanter Information unter Umständen erschwere und schlimmstenfalls die Plattform für das Verschwinden von Beweismitteln verantwortlich gemacht werden könnte. Der Ständerat folgte der Minderheit um Rieder mit 23 zu 21 Stimmen, wobei die Mehrheit mit den Stimmen von SVP, Mitte und Zopfi zustande kam. Der zweite Minderheitsantrag verlangte, dass die Registrierungspflicht für Anwältinnen und Anwälte, welche nicht forensisch sondern beratend tätig sind, aufgehoben wird. Wie Rieder erläuterte, stelle die Registration einen unnötigen Zusatzaufwand dar. Mit 33 zu 10 Stimmen folgte die kleine Kammer dem Mitte-Ständerat, Links-Grün wollte beim bundesrätlichen Entwurf und somit dem Obligatorium bleiben.
In der Gesamtabstimmung folgte der Ständerat der Empfehlung seiner Kommission und verabschiedete den veränderten Gesamtentwurf mit 37 zu 2 Stimmen (3 Enthaltungen). Die Gegenstimmen stammten von Schwander und Werner Salzmann (svp, BE), die Enthaltungen von Daniel Fässler (mitte, AI), Hannes Germann (svp, SH) und Matthias Zopfi. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat.
Dossier: Introduction de la communication électronique dans le domaine judiciaire