Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen (Mo. 23.4318)

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In der Wintersession 2023 hiess der Ständerat mit 23 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Motion der RK-SR für ein Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen, Symbolen gut. Diese wurde von der Rechtskommission als Reaktion auf die Motion Binder-Keller (mitte, AG) lanciert, die zum Ziel hatte, Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos zu verbieten. Im Unterschied zur Motion Binder wollte die Kommissionsmotion den Wirkungsbereich des Verbotes auf weitere extremistische, gewaltverherrlichende und rassendiskriminierende Symbole ausweiten und es der Regierung überlassen, ob das Verbot in einem Spezialgesetz oder im Strafgesetzbuch umzusetzen sei. Die Mehrheit der Ständekammer gab diesem breiter gefassten Ansatz den Vorzug, während die Mitte-Links-Minderheit lieber die Motion Binder-Keller überweisen wollte und die Kommissionsmotion daher ablehnte.

Dossier: Interdiction de l’utilisation en public de symboles nazis

Nachdem der Ständerat in der Wintersession 2023 einer Motion der RK-SR für ein Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen, Symbolen zugestimmt hatte, folgte ihm der Nationalrat in der Sondersession vom April 2024 mit 133 zu 38 Stimmen bei 17 Enthaltungen. Die Gegenstimmen und Enthaltungen stammten ausschliesslich von den Mitgliedern der SVP-Fraktion. Der Bundesrat wurde somit beauftragt, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die öffentliche Verwendung und Verbreitung von entsprechenden Symbolen unter Strafe zu stellen.
Sowohl der Bundesrat als auch die RK-NR hatten die Annahme der Motion empfohlen, welche zeitgleich mit zwei parlamentarischen Initiativen (Pa.Iv. 23.400; Pa.Iv. 21.524) behandelt wurde, die beide Verbote explizit für nationalsozialistische Symbolik vorsahen. Die RK-NR betonte dabei den Wunsch eines etappenweisen Vorgehens seitens des Bundesrates. So könne in einem ersten Schritt das Verbot von Symbolen, welche eindeutig mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden können, zügig umgesetzt werden. Die Gegnerschaft der Motion argumentierte überwiegend damit, dass solche Verbote reine Symbolpolitik darstellten und in der konkreten Anwendung keine Wirkung zeigten, wie unter anderem Minderheitensprecherin Barbara Steinemann (svp, ZH) im Plenum ausführte. Für die Befürworterinnen und Befürworter war hingegen gerade die aktuelle Zunahme von antisemitischen Vorfällen ein Zeichen, dass nun konkreter Handlungsbedarf bestehe und die Bemühungen zur Extremismus-Prävention strafrechtlicher Mittel bedürften, wie Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) betonte.

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