Anfangs Dezember 2023 stellte der Gemeindevorstand der Bündner Gemeinde Pontresina eine geplante Gesetzesrevision des Zweitwohnungsgesetzes vor. Rund 65 Prozent der Wohnungen in der Oberengadiner Gemeinde seien mittlerweile Zweitwohnungen, wobei vor allem ältere Liegenschaften fortlaufend in Zweitwohnungen umgewandelt werden, berichtete die NZZ. Mit dieser Gesetzesrevision sollte der wirtschaftlich tragbare Wohnraum für die einheimische Bevölkerung in Pontresina gefördert werden. Spezifisch solle eine jährliche Lenkungsabgabe von drei Promille des Verkehrswerts der Zweitwohnungen auf ebendiese erhoben werden. Damit wäre die Engadiner Gemeinde die einzige Kommune in der Schweiz – nachdem eine bereits beschlossene Lenkungsabgabe in Silvaplana 2016 an der Gemeindeversammlung gescheitert war –, die eine Zweitwohnungssteuer erheben würde. Da die Steuer bei touristisch intensiv genutzten Zweitwohnungen kleiner ausfallen solle, bestehe seitens der Eigentümerinnen und Eigentümer auch der Anreiz, auf der Wohnfläche mehr Gäste zu beherbergen und somit für mehr «warme Betten» in Pontresina zu sorgen. Die durch die Steuer generierten Mehreinnahmen sollten schliesslich für die Förderung von bezahlbarem Erstwohnraum verwendet werden. Heinrich Summermatter, Präsident der Allianz Zweitwohnungen Schweiz, liess gegenüber dem Blick verlauten, dass er Pontresinas Zweitwohnungssteuer als «Schröpfung» der Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzer aufnehme, welche heute bereits genügend Kosten stemmen müssten. Ebenfalls müsse die Gemeinde mit Boykottandrohungen des lokalen Gewerbes durch Ferienwohnungsbesitzerinnen und -besitzer rechnen, was auch bereits in Silvaplana der Fall gewesen sei. Begrüsst wurde die Massnahme dagegen seitens des Bündner Mieterinnen- und Mieterverbands, welcher gegenüber der «Südostschweiz Graubünden» vor allem die vorgesehene Förderung von bezahlbarem Erstwohnraum lobte. Frühestens im Herbst 2024 liegt es nun an der Pontresiner Stimmbevölkerung, über das Vorhaben zu entscheiden.