Im März 2024 reichte die UREK-SR in Reaktion auf den Entscheid des Nationalrates, im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen aufzuheben, eine Motion zu ebendieser Thematik ein. Wie Kommissionssprecher Daniel Fässler (mitte, AI) anlässlich der Debatte in der Sommersession 2024 ausführte, verlange die Motion ebenfalls, dass die VOC-Abgabe aufgehoben wird, dies solle jedoch über ein ordentliches Verfahren geschehen. Damit werde der Bundesrat die Möglichkeit haben, in der Botschaft über die Vor- und Nachteile der Aufhebung zu informieren. Céline Vara (gp, NE) vertrat mit ihrem Minderheitsantrag eine ganz andere Meinung; sie warnte eindringlich vor der Aufhebung der VOC-Lenkungsabgabe und drohte mit einem Referendum, sollte diese Aufhebung in der USG-Revision oder mit dieser Motion beschlossen werden. Vara erläuterte, dass es sich bei den VOC zum Teil um krebserregende Stoffe handle, die für Mensch und Umwelt sehr gefährlich werden können. Zudem gelte es auch den finanziellen Aspekt zu berücksichtigen: Die Gelder, welche durch die Lenkungsabgabe erhoben werden, flössen zum Teil in die Finanzierung der Krankenversicherungen. Entsprechend erhöhten sich durch die Aufhebung der Abgabe die Versicherungsprämien. Auch Bundesrat Albert Rösti sprach sich für die Beibehaltung der Abgabe aus. Es handle sich um ein bewährtes Instrument, mit welchem der VOC-Ausstoss stark reduziert werden konnte. Wenn die Abgabe aufgehoben würde, müssten Produktevorschriften für Farben und Lacke erlassen und die Grenzwerte der LRV erhöht werden, um das Schutzniveau gemäss USG einzuhalten. Falls die Motion im Ständerat angenommen werde, werde sich der Bundesrat erlauben, im Nationalrat einen Alternativvorschlag einzureichen, gemäss welchem in einem Bericht mögliche Alternativen zur Lenkungsabgabe geprüft werden.
In der anschliessenden Abstimmung wurde die Motion mit 27 zu 12 Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Gegen den Vorstoss stimmten die Vertreterinnen und Vertreter der SP, der Grünen sowie der GLP.

Nachdem der Ständerat die Motion der UREK-SR für eine Aufhebung der VOC-Lenkungsabgabe gutgeheissen hatte, beriet in der Herbstsession 2024 der Nationalrat über die Motion. Nicolo Paganini (mitte, SG) und Simone de Montmollin (fdp, GE) erläuterten dem Rat seitens der UREK-NR, dass diese Motion als Reaktion auf die Debatte über eine Abschaffung der VOC-Abgabe im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes eingereicht worden war. Die UREK-SR hatte eine etwaige Abschaffung nicht in die USG-Revision aufnehmen, sondern in einem separatem Geschäft ordentlich behandeln wollen. Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission schlug ihrem Rat nun vor, die Motion – wie vom Bundesrat vorgeschlagen – in einer geänderten Fassung anzunehmen. So solle die Motion in einen Prüfauftrag umgewandelt werden, gemäss dem der Bundesrat einen Bericht über die Wirkung der VOC-Lenkungsabgabe erstellen und darin auch mögliche Alternativen zur Abgabe prüfen sollte. Diese Alternativen sollten jedoch dieselbe Schutzwirkung entfalten wie die aktuell geltende Lenkungsabgabe und nicht zu einer administrativen Mehrbelastung für die betroffenen Firmen und die öffentliche Hand führen. Eine Minderheit von Aline Trede (gp, BE) forderte die Ablehnung der Motion. Ihrer Ansicht nach sollten die VOC-Emissionen weiterhin mit der bewährten Lenkungsabgabe gesenkt werden; zudem müsse der Ausstoss dieser für Mensch und Umwelt potentiell gefährlichen Gase weiter gemindert werden.
Anschliessend wurde die abgeänderte Motion mit 126 zu 68 Stimmen angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten allen voran von Mitgliedern der SP und der Grünen.