In der Sommersession 2024 entschied der Ständerat über eine Änderung des Geoinformationsgesetzes in Erfüllung einer Motion Vogler (cps, OW; Mo. 19.4059), welche einen Aktionsplan zur Digitalisierung des geologischen Untergrundes gefordert hatte. Infolge dieser Änderung müssten Inhaberinnen und Inhaber (prozessierter) primärer geologischer Daten diese dem Bund und den Kantonen kostenlos zur Verfügung stellen, um die Planung der Nutzung des Untergrunds zu vereinfachen. Kommissionssprecher Daniel Fässler (mitte, AI) stellte die Vorlage und den Entscheid der UREK-SR in der kleinen Kammer vor. Er hob unter anderem hervor, dass die Vorlage bereits im Vernehmlassungsverfahren auf Vorbehalte gestossen war und die UREK-SR den Bedarf für eine Gesetzesänderung und die damit einhergehende Verlagerung der Kompetenzen zur Datenbereitstellung auf Bundesebene anzweifelte. Zwar unterliege die topographische Landesvermessung in der Kompetenz des Bundes, doch diese umfasse explizit nur die Erdoberfläche und nicht den in dieser Vorlage tangierten Untergrund. Weiter sah die Kommission die grundsätzlich kostenlose Zurverfügungstellung der Daten als einen Eingriff in die Eigentumsgarantie und damit als verfassungswidrig an. Schliesslich sei bei der Erfüllung der Motion Vogler die Erarbeitung eines Aktionsplans gefordert. Es sei deshalb voreilig, eine Gesetzesänderung vorzunehmen, ohne die Veröffentlichung ebenjenes Aktionsplans abzuwarten, führte Fässler die Begründung der Kommission weiter aus.
So beschloss die Kommission, dass die gesetzliche Grundlage auf Kantonsebene für den Austausch geologischer Daten ausreiche und empfahl dem Ständerat mit 10 zu 3 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Diesem Antrag stand ein Einzelantrag von Peter Hegglin (mitte, ZG) auf Eintreten entgegen. Der Zuger Ständerat betonte, dass der Untergrund keine Kantonsgrenzen kenne und eine entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene die Lücken zwischen der kantonalen Gesetzgebung zu schliessen vermöge. Weiter könnten durch die einheitliche Handhabung von Geodaten nationale Interessen in Bereichen wie der Bahn und Rohstoffgewinnung besser verfolgt werden. Bundesrätin Viola Amherd bestärkte Hegglin in seiner Begründung und fügte an, dass eine nationale Regelung auch den Willen eines Grossteils der Kantone treffe. Mit 28 zu 14 Stimmen (bei 1 Enthaltung) entschied der Ständerat jedoch, nicht auf die Vorlage einzutreten.