In der Sommersession 2024 entschied der Ständerat über eine Änderung des Geoinformationsgesetzes in Erfüllung einer Motion Vogler (cps, OW; Mo. 19.4059), welche einen Aktionsplan zur Digitalisierung des geologischen Untergrundes gefordert hatte. Infolge dieser Änderung müssten Inhaberinnen und Inhaber (prozessierter) primärer geologischer Daten diese dem Bund und den Kantonen kostenlos zur Verfügung stellen, um die Planung der Nutzung des Untergrunds zu vereinfachen. Kommissionssprecher Daniel Fässler (mitte, AI) stellte die Vorlage und den Entscheid der UREK-SR in der kleinen Kammer vor. Er hob unter anderem hervor, dass die Vorlage bereits im Vernehmlassungsverfahren auf Vorbehalte gestossen war und die UREK-SR den Bedarf für eine Gesetzesänderung und die damit einhergehende Verlagerung der Kompetenzen zur Datenbereitstellung auf Bundesebene anzweifelte. Zwar unterliege die topographische Landesvermessung in der Kompetenz des Bundes, doch diese umfasse explizit nur die Erdoberfläche und nicht den in dieser Vorlage tangierten Untergrund. Weiter sah die Kommission die grundsätzlich kostenlose Zurverfügungstellung der Daten als einen Eingriff in die Eigentumsgarantie und damit als verfassungswidrig an. Schliesslich sei bei der Erfüllung der Motion Vogler die Erarbeitung eines Aktionsplans gefordert. Es sei deshalb voreilig, eine Gesetzesänderung vorzunehmen, ohne die Veröffentlichung ebenjenes Aktionsplans abzuwarten, führte Fässler die Begründung der Kommission weiter aus.
So beschloss die Kommission, dass die gesetzliche Grundlage auf Kantonsebene für den Austausch geologischer Daten ausreiche und empfahl dem Ständerat mit 10 zu 3 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Diesem Antrag stand ein Einzelantrag von Peter Hegglin (mitte, ZG) auf Eintreten entgegen. Der Zuger Ständerat betonte, dass der Untergrund keine Kantonsgrenzen kenne und eine entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene die Lücken zwischen der kantonalen Gesetzgebung zu schliessen vermöge. Weiter könnten durch die einheitliche Handhabung von Geodaten nationale Interessen in Bereichen wie der Bahn und Rohstoffgewinnung besser verfolgt werden. Bundesrätin Viola Amherd bestärkte Hegglin in seiner Begründung und fügte an, dass eine nationale Regelung auch den Willen eines Grossteils der Kantone treffe. Mit 28 zu 14 Stimmen (bei 1 Enthaltung) entschied der Ständerat jedoch, nicht auf die Vorlage einzutreten.

In der Herbstsession 2024 beschäftigte sich der Nationalrat als Zweitrat mit einer Änderung des Geoinformationsgesetzes, auf welche der Ständerat in der vorangehenden Sommersession nicht eingetreten war. Anders als ihre Schwesterkommission sah die UREK-NR davon ab, das Geschäft gänzlich zu verwerfen und stellte stattdessen einen Rückweisungsantrag, welchen Kommissionssprecher Christian Wasserfallen (fdp, BE) einen «letzten Rettungsversuch für dieses Gesetz» nannte. Der Bundesrat solle unter anderem überprüfen, welchen verfassungsmässigen Grundlagen die Gesetzesänderung unterliege. Weiter solle in diesem Rahmen der Begriff «Daten nationalen Interesses» gesetzlich verankert und die geforderte Bereitstellungspflicht auf ebendiese Daten beschränkt werden. Zusätzlich solle laut UREK-NR-Mehrheit die Entschädigung bei der Weitergabe der Daten privater Anbieterinnen und Anbieter geregelt und eine Verstaatlichung privater Daten vermieden werden.
Eine Minderheit Kolly (svp, FR) stellte einen Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage. Minderheiten- und SVP-Fraktionssprecher Nicolas Kolly hob hervor, dass die Kantone bereits über eine «qualitativ hochwertige» Gesetzgebung im Bereich des Untergrunds verfügten oder dabei seien, diese zu erlassen, weshalb auch bei dieser Angelegenheit die Souveränität der Kantone geachtet werden solle. Auch die «Enteignung» der Daten privater Anbieterinnen und Anbieter wurde seitens der Minderheit kritisiert. Vor diesem Hintergrund habe die SVP-Fraktion nicht vor, auf die Vorlage einzutreten. Bei einem Beschluss auf Eintreten werde man dagegen der Kommissionsmehrheit Folge leisten, so Nicolas Kolly. Keine andere Fraktion bestand auf Nichteintreten und die grosse Kammer trat mit 122 zu 63 Stimmen auf die Vorlage ein. Während sich neben der SVP- auch die Mitte-Fraktion für den Rückweisungsantrag ausgesprochen hatte, äusserte sich einzig die SP dagegen, wobei die übrigen Fraktionen keine Stellung bezogen. Eine Minderheit Pult (sp, GR) forderte Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates; Jon Pult bezeichnete die Argumente der Gegenseite in Bezug auf die Kompetenz der Kantone als «an den Haaren herbeigezogen», da unter anderem klar in der Verfassung verankert sei, dass die Landesvermessung eine Bundesaufgabe darstelle. Bundesrätin Viola Amherd weibelte vor der Volkskammer für den bundesrätlichen Entwurf, wandte aber ein, dass der Bundesrat auch mit einer Rückweisung leben könne und bei einer allfälligen Überarbeitung der Vorlage den Bedenken der beiden Kammern Rechnung tragen werde. Mit 147 zu 41 Stimmen begrüsste die Mehrheit der grossen Kammer den Rückweisungsantrag der UREK-NR und schickte das Geschäft somit zurück an den Bundesrat.