In Erfüllung einer Motion der RK-SR (Mo. 20.4266) hatte der Bundesrat im November 2022 einen Entwurf zum erleichterten Einsatz elektronischer Kommunikation bei grenzüberschreitenden Zivilprozessen in die Vernehmlassung geschickt. Künftig sollen Befragungen mittels Telefon- oder Videokonferenz einer Person in der Schweiz im Rahmen eines ausländischen Zivilverfahrens auch ohne vorherige behördliche Genehmigung zulässig sein; eine vorgängige Mitteilung wäre ausreichend. Diese Regel soll zudem auch auf Anhörungen ausserhalb des Beweisverfahrens, beispielsweise beim Vorbringen der Prozessparteien, ausgeweitet werden. Um dies umzusetzen, würde eine Anpassung der betroffenen Artikel im Haager Beweiserhebungsübereinkommen (HBewÜ) und im IPRG erfolgen. In der Vernehmlassung stiess der Entwurf auf breite Zustimmung. Der Bundesrat verabschiedete daraufhin im März 2024 seine Botschaft zuhanden des Parlaments, welche, unter Anpassung einiger technischer Details, inhaltlich praktisch unverändert geblieben war.
Dossier: Révision du code de procédure civile (2018–)- Mot-clés
- Date
- 15 mars 2024
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 24.035
- Sources
- Afficher
de Lukas Lütolf
Modifié le 04.12.2024
Modifié le 04.12.2024