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  • Dandrès, Christian (sp/ps, GE) NR/CN

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Weil sie innert zweier Jahre nicht behandelt worden war, wurde eine Motion von Christian Dandrès (sp, GE) Ende September 2024 abgeschrieben. Der Vorstoss hätte transparente Regeln für das Microtargeting von Trägerinnen und Trägern eines politischen Mandats im Internet verlangt. Konkret stiess sich der Genfer Sozialdemokrat am Umstand, dass Lobbyorganisationen gezielt Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ansprechen, deren politisches Profil sie dank Sammeln von Daten via soziale Netzwerke erstellt haben. Dass und wie dies geschehe sei oft nicht nur für die Politikerinnen und Politiker selber unklar, sondern auch für die Wählenden, die über diese Art der Interessenvertretung aber informiert sein müssten. Es brauche entsprechend Regeln, damit weder Parlamentsmitglieder noch Wählende über solche Machenschaften im Dunkeln gelassen werden.
Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion empfohlen, da der Digital Service Act der EU Sorgfaltspflichten für Plattformen vorsehe, die etwa die Kenntlichmachung von spezifischer Werbung, also Microtargeting, beinhalte. Das Bundesamt für Kommunikation sei daran, ein Papier zu erstellen, mit dem diskutiert werden soll, ob ähnliche Regelungen für die Schweiz aufgenommen werden sollen.

Microtargeting von Trägerinnen und Trägern eines politischen Mandats im Internet (Mo. 22.4153)

Face à la hausse des prix de l'énergie, le député Christian Dandrès (ps, GE) demande au Conseil fédéral d'autoriser le retour à l'approvisionnement de base pour les communes et services publics qui auraient opté pour le marché libre de l'électricité. Selon lui, les collectivités publiques qui ont opté pour le marché libre subissent fortement la hausse des prix de l'énergie et, dans certains cas, répercutent cette hausse des prix sur les prestations à la population.
Dans sa réponse, le Conseil fédéral a indiqué que la possibilité d'autoriser le retour à l'approvisionnement de base a été étudiée en novembre 2022. Néanmoins, le gouvernement a décidé de ne pas s'engager dans cette direction car les effets à court-terme sont minimes. En outre, il précise que la proposition introduirait une distorsion de concurrence, car elle ne s'appliquerait qu'aux collectivités publiques. Finalement, le ministre de l'énergie Albert Rösti, a rappelé que les gros consommateurs d'électricité pouvaient également établir des regroupements de consommation propre afin de revenir à l'approvisionnement de base. Fort de ces arguments, le Conseil fédéral a préconisé le rejet de la motion.
En chambre, l'objet a été nettement rejeté par 146 voix contre 38 et 4 abstentions. La motion du député socialiste n'a reçu le soutien que dans ses rangs (37 voix du PS) et d'une voix chez les Vert-e-s.

Hausse des prix de l'électricité pour les collectivités et le service publics. Pour un retour au marché régulé (Mo. 22.4062)
Dossier: Evolution du prix de l'énergie

Nicht weniger als 13 Vorstösse und drei parlamentarische Initiativen wurden in der Herbstsession 2024 eingereicht, um dem Problem der missbräuchlichen Unterschriftensammlungen Herr zu werden. Ausgangspunkt der Vorstösse war ein Bericht des Tages-Anzeigers Anfang September 2024, in dem von «umfangreichen Fälschungen beim Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden» die Rede war. Mutmasslich sollen Firmen, die Unterschriften gegen Bezahlung sammeln, betrogen haben. Zwar wurde dieser Missbrauch bei den Nachkontrollen in den Gemeinden bemerkt – nicht existierende Adressen; Unterzeichnende, die gar nicht in der entsprechenden Gemeinde wohnen; falsche Geburtsdaten oder mehrmaliges Unterzeichnen fallen bei den Kontrollen auf, was bei der Schlussauszählung zu zahlreichen ungültigen Unterschriften führt. Dennoch ging der Tages-Anzeiger davon aus, dass ein Grossteil der gefälschten Unterschriften wohl nicht entdeckt würde und sprach folglich von einem «Fiasko für unsere Demokratie». In der Folge nahmen zahlreiche Medien die Geschichte auf und berichteten von Problemen vor allem in der Westschweiz. Die Medien fragten sich, ob bereits eingereichte Initiativen ohne die missbräuchlichen Unterschriften vielleicht nicht zustandegekommen wären. Gefordert wurde zudem eine rasche Einführung von E-Collecting und es wurde darüber diskutiert, ob dadurch das Vertrauen in die Institutionen Schaden nehme.

Die Probleme, die bezahlte Unterschriftensammlungen mit sich bringen, waren freilich schon früher im Parlament diskutiert worden: Einer parlamentarischen Initiative von Léonore Porchet (gp, VD), die ein Verbot von bezahlten Unterschriften verlangt hätte, hatte der Nationalrat im Frühling 2023 keine Folge gegeben; einer Verfassungsänderung des Kantons Neuenburg, mit der ebenfalls ein solches Verbot hätte eingeführt werden sollen, verweigerte das Parlament im August 2023 die Genehmigung; in der Herbstsession 2021 hatte der Nationalrat zwei Motionen versenkt, die ebenfalls ein Bezahlverbot (Motion Reynard, sp, VS; Mo. 20.3015) bzw. Massnahmen gegen Betrug beim Unterschriftensammeln (Motion Hurni, sp, NE: Mo. 19.4431) gefordert hatten. Schliesslich sprach sich der Nationalrat noch im Mai 2024 gegen die in einer parlamentarischen Initiative von Nadine Masshardt (sp, BE) vorgebrachte Idee aus (Pa.Iv. 23.422), eine Offenlegungspflicht hinsichtlich Finanzierung von Unterschriftensammlungen einzuführen – eine Forderung, die bereits im Rahmen des Gegenvorschlags zur Transparenzinitiative verworfen worden war. Die Begründungen gegen die verlangten Verschärfungen waren dabei die Befürchtung einer Überregulierung der direkten Demokratie, das Vertrauen in die Mündigkeit der unterschreibenden Bürgerinnen und Bürger oder ein gewisser Pragmatismus, dass fälschlicherweise abgegebene und nicht entdeckte, gefälschte Unterschriften in einer Volksabstimmung korrigiert werden könnten.

Auch die Bundeskanzlei war schon früher tätig geworden und hatte laut ihren Medienmitteilungen vom 10. und vom 25. September bereits 2022 Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht und diese laufend mit weiteren Verdachtsfällen ergänzt, die über die Jahre von den Kantonen gemeldet worden waren. Es bestehe der Verdacht, dass von den Behörden als ungültig erkannte Unterschriften gefälscht worden seien; es gehe dabei um «rund 950 mutmasslich gefälschte Unterschriften aus sechs Kantonen für fünf verschiedene Volksinitiativen». Die BK wollte aber aktuell von weiteren Massnahmen, wie etwa einer Sistierung laufender Unterschriftensammlungen oder einer Nachkontrolle zustandegekommener Volksinitiativen, absehen, da keine «belastbaren Indizien» vorlägen, mit denen gezeigt werden könne, dass Volksbegehren dank gefälschter Unterschriften die Unterschriftenhürden übersprungen hätten.

Der Bundesrat gab in einer eigenen Medienmitteilung dazu bekannt, dass die «Unterschriftensammlung im Gesetz bewusst niederschwellig ausgestaltet» sei und pragmatisch geregelt bleiben solle. Es sei aber ein runder Tisch geplant, an dem Massnahmen diskutiert werden sollten, mit denen Unterschriftenfälschungen vermieden werden könnten. Ein Vorschlag war etwa, dass Sammlerinnen und Sammler auf den Unterschriftenbögen vermerkt werden müssen.

Dies reichte den Fraktionen von SP, GP und GLP sowie einzelnen Mitgliedern von Mitte und FDP freilich nicht. Mit den eingangs erwähnten elf Motionen, zwei Postulaten und drei parlamentarischen Initiative wollen sie den Missbräuchen einen Riegel schieben. Gefordert wurde dabei eine Bewilligungspflicht des gewerbemässigen Unterschriftensammelns (Pa.Iv. 24.444 der grünen Fraktion; Mo. 24.3874 von Jean Tschopp, sp, VD), ein obligatorisches Erfassen des Namens der sammelnden Personen (Mo. 24.3875 der GLP-Fraktion; Pa.Iv. 24.450 von Bruno Storni, sp, TI), die Kontrolle aktuell laufender Unterschriftensammlungen auf gefälschte Unterschriften (Mo. 24.3857 der SP-Fraktion), ein generelles Verbot von bezahlten Unterschriften (Pa.Iv. 24.445 der Grünen Fraktion; Mo. 24.3855 der SP-Fraktion; Mo 24.4034 von Baptiste Hurni, sp, NE), die Transparenzmachung der Mittel, die für Unterschriftensammlungen aufgewendet werden (Mo. 24.3854 der SP-Fraktion; Mo. 24.3992 von Carlo Sommaruga, sp, GE), mehr Transparenz auf dem Markt für bezahlte Sammlungen (Mo. 24.3940 von Johanna Gapany, fdp, FR) sowie mehr Rechtssicherheit bei Unterschriftensammlungen (Po. 24.3853 der SP-Fraktion). Darüber hinaus reichte Benjamin Mühlemann, fdp, GL) eine Motion (Mo. 24.3851) ein, die eine «rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung» forderte, eine Forderung, die tel quel auch in einer Motion von Greta Gysin (gp, TI; Mo. 24.4006) übernommen wurde. Martin Candinas (mitte, GR) forderte in seiner Motion, dass Stimmbürgerinnen und Stimmbürger kontrollieren können sollen, welche Volksbegehren oder Referenden sie unterschrieben haben, damit diese selber überprüfen können, ob ihre Unterschrift missbräuchlich verwendet wurde (Mo. 24.4220). Christian Dandrès (sp, GE) schliesslich möchte vom Bundesrat einen Bericht über Möglichkeiten zur Vereinfachung der Überprüfung von Unterschriften (Po. 24.4121).
Neben diesen 16 Anliegen wurden ebenfalls noch in der Herbstsession gleich sieben gleichlautende Motionen eingereicht, die den Bundesrat dazu auffordern, einen Pilotbetrieb für E-Collecting auf der Basis der E-ID einzurichten.

Missbräuchliche Unterschriftensammlungen (Pa. Iv. 24.444)
Dossier: Récolte frauduleuse de signatures

In der Herbstsession 2024 behandelte der Nationalrat als Erstrat den bundesrätlichen Entwurf zum erleichterten Einsatz elektronischer Kommunikation bei grenzüberschreitenden Zivilprozessen. Um dieses Ansinnen umzusetzen, schlug die Regierung eine Anpassung der betroffenen Artikel im Haager Beweiserhebungsübereinkommen (HBewÜ) und im IPRG vor. Mit 16 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung) befürwortete die zuständige RK-NR sowohl Eintreten als auch die Zustimmung zur Vorlage. Laut Kommissionssprecher Christian Dandrès (sp, GE) schaffe die vorgeschlagene Erleichterung der elektronischen Kommunikation Vorteile für die Verwaltung und die Schweizer Prozessbeteiligten, denn bis jetzt musste für jeden Fall eine separate Genehmigung zur elektronischen Kommunikation erteilt werden, was besonders zivilrechtliche Fälle oft verzögert habe. Diverse Fraktionen äusserten sich positiv zum Entwurf, so betonte beispielsweise GLP-Fraktionssprecher Beat Flach (glp, AG) dessen Wirtschaftsfreundlichkeit, da auch Schweizer Unternehmungen bei einem Zivilprozessverfahren im Ausland nun einen erleichterten Kommunikationsweg vorfinden würden. Eine Minderheit um Jean-Luc Addor (svp, VS) stellte den Antrag auf Nichteintreten. Wie Addor im Plenum ausführte, stelle die Aufhebung einer Genehmigungspflicht einen Verlust an territorialer Souveränität dar, welcher keine besonderen Vorteile für die Schweiz selbst biete. Bundesrat Beat Jans versuchte seinerseits diese Bedenken aufzunehmen und merkte an, dass Videokonferenzen im Gegenteil die Schweizer Souveränität sogar stärken würden, da keine ausländischen Gerichtsvertreterinnen und Gerichtsvertreter physisch in die Schweiz kommen müssten. Sowohl beim Eintreten als auch in der Gesamtabstimmung unterlag die geschlossen stimmende SVP-Fraktion allen anderen Fraktionen und der bundesrätliche Entwurf wurde mit 123 zu 65 Stimmen angenommen. Gleichzeitig wurde die der Vorlage zugrundeliegende Motion der RK-SR (Mo. 20.4266) für modernere grenzüberschreitende Zivilprozesse stillschweigend abgeschrieben.

Recours aux moyens de communication électroniques dans les procédures civiles internationales (MCF 24.035)
Dossier: Révision du code de procédure civile (2018–)

In der Herbstsession 2024 läutete der Nationalrat die Differenzbereinigung bei der Änderung des OR hinsichlich der Verlängerung der Meldefrist von Baumängeln ein. Florence Brenzikofer (gp, BL) stellte die Forderungen der Kommissionsmehrheit in der Ratsdebatte vor. So habe sich die Mehrheit der RK-NR bereit erklärt, teilweise einen Kompromiss mit dem Ständerat anzustreben. Zwar wolle man an einer Abschaffung der 60-tägigen Rügefrist zur Meldung von Mängeln festhalten, aber die Verjährungsfrist analog zum Ständerat auf fünf statt zehn Jahre beschränken. Eine Minderheit Mahaim (gp, VD) forderte hingegen an einer Verjährungsfrist von zehn Jahren festzuhalten. Eine erste Minderheit Gianini (fdp, TI) plädierte betreffend die Rügefrist für eine fast vollkommene Adhäsion zum ständerätlichen Entschluss, sah aber von der darin enthaltenen Schadensminderungspflicht ab. Eine zweite Minderheit Gianini forderte zusätzlich, dass die Vereinbarung kürzerer Fristen nur während der ersten zwei Jahre der Gewährleistung nicht möglich sein sollte. Die RK-NR hielt an einer weiteren Differenz zum Ständerat fest und plädierte weiterhin für eine Ausweitung des Nachbesserungsrechts auf Bauten mit umfangreichen Renovierungsarbeiten. Dagegen entschied die Rechtskommission bei der Sicherstellung der Verzugszinsen dem Ständerat entgegenzukommen und die Frist der Sicherstellung auf 10 Jahre zu beschränken. Eine letzte Minderheit Dandrès (sp, GE) plädierte hier auf Festhalten an einer fünfjährigen Frist.
Die SVP-Fraktion sprach sich in allen Belangen für die Anträge der Kommissionsmehrheit aus. Die FDP.Liberalen-Fraktion unterstützte die erste Minderheit Gianini und in den sonstigen Belangen den Mehrheitsantrag. Die Fraktionen der Grünen und SP forderten Festhalten am nationalrätlichen Beschluss und folgten damit den Minderheiten Mahaim und Dandrès. Kein Votum im Rat äusserten die Fraktionen der Mitte und der GLP. Bundesrat Beat Jans beantragte den Mitgliedern der Volkskammer, den Antrag der ersten Minderheit Gianini anzunehmen, da dieser dem Konzept des Stände- und Bundesrates in den meisten Punkten entspreche und die Schadenminderungspflicht nicht explizit im Gesetz erwähnt werden müsse. In den anderen Differenzpunkten empfahl der Bundesrat, der Kommissionsmehrheit zu folgen, obschon Jans unter anderem die von der Kommissionsmehrheit geforderte, zwingende Nachbesserung als «problematisch» bezeichnete.
In der Abstimmung konnte der erste Minderheitsantrag Gianini brillieren und wurde mit 118 zu 74 Stimmen dem zweiten Minderheitsantrag Gianini vorgezogen, wobei sich eine Mehrheit der SVP-Fraktion, die geschlossen stimmende GLP-Fraktion und einige Mitglieder der FDP.Liberalen- und Mitte-Fraktion für den zweiten Antrag aussprachen. Auch den Mehrheitsantrag übertrumpfte der Antrag der ersten Minderheit Gianini mit 102 zu 91 Stimmen mittels der geschlossen stimmenden FDP.Liberalen- und GLP-Fraktionen sowie einer Mehrheit der SVP-Fraktion und einer Minderheit der Mitte-Fraktion. Die Anträge der Minderheiten Mahaim und Dandrès waren dagegen trotz Unterstützung der geschlossen stimmenden SP-Fraktion und einer Mehrheit der Grünen-Fraktion in der Volkskammer chancenlos.
Damit ging das Geschäft mit zwei verbleibenden Differenzen, einerseits dem erweiterten Geltungsbereich des Nachbesserungsrechts und andererseits der Nichteinführung einer Schadenminderungspflicht, zurück an den Ständerat.

Obligationenrecht (Baumängel). Änderung (BRG 22.066)

Der Nationalrat setzte sich während der Herbstsession 2024 mit einem Postulat Hurni (sp, NE) zur Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen auseinander. Darin wurde die restriktive Definition von Berufskrankheiten bemängelt. Zahlreiche körperliche und psychische Erkrankungen – unter anderem Stress, Burnout und viele Muskel-Skelett-Erkrankungen – würden dabei nicht berücksichtigt. Es bedürfe einer umfassenden Bestandsaufnahme der Situation verglichen mit derjenigen der EU sowie die Ausarbeitung einer Präventionsstrategie. Da Baptiste Hurni im Vorjahr in den Ständerat gewählt worden war, präsentierte Christian Dandrès (sp, GE) den Vorstoss in der grossen Kammer. 45 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden seien von physischen und psychosozialen Risiken betroffen, jedoch fehle bislang eine etablierte Arbeitsmedizin. Aus Angst vor einer Entlassung sähen viele Arbeitnehmende davon ab, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu melden. Nicht nur die Arbeitgebenden, sondern auch der Staat müssten für den Schutz der Arbeitnehmenden Verantwortung übernehmen. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider empfahl den Vorstoss zur Ablehnung. Es existierten bereits Präventionsaktivitäten des SECO und auch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz setze sich in ihrer Präventionsstrategie für nichtübertragbare Krankheiten für die Förderung der psychischen Gesundheit im betrieblichen Gesundheitsmanagement ein. Zudem könnten stressbedingte Erkrankungen bereits heute als Berufskrankheit anerkannt werden. Der Nationalrat lehnte das Postulat mit 130 zu 60 Stimmen ab, wobei die Fraktionen der SP und Grünen geschlossen für den Vorstoss, die restlichen Fraktionen hingegen geschlossen dagegen stimmten.

Wie kann die Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen gestärkt werden? (Po. 23.3242)

In der Sommersession 2024 befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative von Baptiste Hurni (sp, NE), welche eine erleichterte Anerkennung von stressbedingten Erkrankungen als Berufskrankheiten im UVG forderte. Christian Dandrès (sp, GE), der die Initiative nach der Wahl Hurnis in den Ständerat übernommen hatte, gab zu Beginn der Debatte seine Interessenbindung als Präsident des VPOD bekannt. Aus verschiedenen Studien des BfS gehe hervor, dass das Stressniveau bei Arbeitnehmenden klar zugenommen habe, wobei sich die Situation der Frauen noch stärker verschlechtert habe als diejenige der Männer, so Dandrès. Durch die Initiative würden stressbedingte Erkrankungen neben der Krankenversicherung zusätzlich von der Unfallversicherung gedeckt, was die Absicherung der Arbeitnehmenden verbessere und die Arbeitgebenden animiere, Präventivarbeit zu leisten. Dem schloss sich auch eine Minderheit der SGK-NR um Brigitte Crottaz (sp, VD) an, welche die vorgeschlagene Gesetzesänderung insofern begrüsste, als dass sie neben stressbedingten Erkrankungen auch den Raum schaffe, andere Erkrankungen, die aktuell nicht als Berufskrankheiten angesehen würden, aber in einem engeren Verhältnis zur beruflichen Tätigkeit ständen, im UVG zu inkludieren. Thomas Rechsteiner (mitte, AI), der die Kommissionsmehrheit vertrat, forderte der Initiative keine Folge zu geben: Die geltende Gesetzeslage erlaube es bereits, stressbedingte Erkrankungen als Berufskrankheiten anzuerkennen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt seien. Ausserdem habe sich das Anforderungssystem zur Anerkennung von Berufskrankheiten bewährt, zumal es bei der Änderung zu einem Prämienanstieg in der Berufsunfallversicherung käme. Der Nationalrat beschloss mit zu 127 zu 65 Stimmen (0 Enthaltungen), der Initiative keine Folge zu geben. Einzig die geschlossenen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie einige Ratsmitglieder der Mitte stellten sich hinter die Vorlage.

Für eine leichtere Anerkennung stressbedingter Krankheiten als Berufskrankheiten (Pa.Iv. 23.415)

Die Wahl der ehemaligen Staatssekretärin für Wirtschaft, Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch in den Verwaltungsrat von Nestlé regte einige Diskussionen über das Verhältnis zwischen Verwaltung und Wirtschaft an. In seiner Motion, die er mit «Vom SECO in den Nestlé-Verwaltungsrat» betitelte, regte Christian Dandrès (sp, GE) an, Transparenz zu schaffen: Wechsel von einem öffentlichen Amt in die Privatwirtschaft sollten «als elementare demokratische Massnahme» veröffentlicht werden, um damit Interessenkonflikte und Korruption zu vermeiden.
In seiner Stellungnahme hob der Bundesrat hervor, dass Wechsel aus der Bundesverwaltung in die Privatwirtschaft auch Vorteile haben könnten, indem etwa ein Erfahrungsaustausch stattfinde. Im Falle von Interessenskonflikten verfüge der Bundesrat zudem über das Instrument der Karenzfrist – also ein Verbot, direkt nach dem Austritt aus der Bundesverwaltung und bis zu einer festgesetzten Frist eine Stelle in einem ähnlichen Bereich in der Privatwirtschaft anzunehmen – das er in konkreten Fällen auch anwende. Zudem verfüge er über weitere Möglichkeiten, Missbräuche wie etwa Amtsgeheimnisverletzung auch nach einem Stellenwechsel strafrechtlich zu verfolgen und zu ahnden. Die Regierung bezweifle, dass eine Veröffentlichung von Stellenwechseln helfen könne, Interessenskonflikte zu vermeiden. Eine entsprechende Liste zu führen und zu aktualisieren wäre zudem nur mit hohem Aufwand möglich. Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

In der Debatte zur Motion in der Frühjahrssession 2024 machte der Motionär vergeblich darauf aufmerksam, dass mit seiner Massnahme nicht nur das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung gestärkt, sondern auch verhindert werde könne, dass multinational tätige Aktionärsgesellschaften von in der Bundesverwaltung geknüpften, internationalen Beziehungsnetzen profitieren würden. Die Mehrheit des Nationalrats folgte nämlich der von Finanzministerin Karin Keller-Sutter vorgebrachten Bitte, die Motion abzulehnen. Nachdem die Magistratin auch noch darauf aufmerksam gemacht hatte, dass dank sozialer Medien bereits hohe Transparenz über Wechsel von Bundeskadern in die Privatwirtschaft geschaffen werde, lehnte die grosse Kammer das Anliegen mit 132 zu 59 Stimmen (1 Enthaltung) ab. Einzig in der SP- und der Grünen-Fraktion fand es Unterstützung.

Der Werdegang von hohen Bundesangestellten (Mo. 23.3276)

In der Frühjahrssession 2024 behandelte der Nationalrat eine Motion Dandrès (sp, GE). Der Motionär forderte Sofortmassnahmen seitens des Bundesrats, um ein weiteres Wachstum der Immobilienblase aufzuhalten, wobei die hohen Immobilienpreise nicht auf derzeitige und zukünftige Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden sollten. Christian Dandrès hob hervor, dass die Preise von Immobilien in den letzten Jahrzehnten massiv gestiegen seien und die überteuerten Kaufpreise gemäss OR an die Mietenden weitergegeben werden können. Dies könne sogar bei bestehendem Mietverhältnis nach einem Verkauf der Liegenschaft vorkommen. Es sei kaum anzufechten, da es sich bei den hohen Immobilienpreisen um einen Markttrend handle, so der Motionär. In der parlamentarischen Debatte gab Bundesrat Parmelin dagegen Entwarnung: Trotz einer hohen Preisdynamik im Immobiliensektor sei nicht mit einer Immobilienblase zu rechnen. Zudem verfüge der Bund über genügend Instrumente, um eine massvolle Entwicklung des Immobilienmarkts sicherzustellen und zu begleiten. Ebenso setze sich der Bund für den Bau und die Förderung von gemeinnützigem Wohnraum ein. Trotzdem anerkannte Parmelin die regional oftmals angespannte Lage auf dem Mietmarkt an. In diesem Zusammenhang wies er unter anderem auf den zweiten Runden Tisch zum Thema Wohnungsnot hin, bei welchem neue Massnahmen zur Bewältigung der Wohnungsknappheit erarbeitet wurden, und empfahl die Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat sprach sich mit 130 zu 61 Stimmen gegen den Vorstoss aus, welcher lediglich von den geschlossen stimmenden Fraktionen der Grünen und SP sowie einem Mitglied der Mitte-Fraktion unterstützt wurde.

C'est aux bailleurs d'absorber la bulle immobilière. Les locataires ont déjà donné! (Mo. 23.3278)

Der Nationalrat beriet in der Frühjahrssession 2024 als Zweitrat eine Standesinitiative des Kantons Genf, welche forderte, dass Mietverträge von über 65-Jährigen nicht mehr gekündigt werden dürfen, wenn die Kündigung erfolgt, um im Anschluss den Mietzins anheben zu können. Die RK-NR vertrat mehrheitlich dieselbe Ansicht wie die RK-SR, dass sich die Standesinitiative stark auf den Genfer Wohnungsmarkt beziehe und sich ihre Forderung nicht für die gesamte Schweiz verallgemeinern lasse. Zudem würden dadurch Rentnerinnen und Rentner ungeachtet ihres Wohlstands von einem grösseren Mieterschutz profitieren, nicht aber andere Bevölkerungsgruppen, welche ebenfalls Mühe bekundeten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. So empfahl eine Mehrheit der RK-NR, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit um den Genfer Nationalrat Christian Dandrès (sp, GE) argumentierte, dass es Rentnerinnen und Rentner im Falle einer Kündigung besonders schwer hätten, eine neue Wohngelegenheit zu finden, und deshalb durch Wohnungskündigungen besonders gefährdet seien. Der Nationalrat kam der Empfehlung der Kommissionsmehrheit nach und gab der Initiative mit 122 zu 60 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) keine Folge. Für den Vorstoss sprachen sich die geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktionen sowie Giorgio Fonio (mitte, TI) der Mitte-Fraktion aus.

Mietverträge von über 65-Jährigen. Einschränkung des Kündigungsrechts der vermietenden Partei (St.Iv. 22.309)
Dossier: Interventions rejetées sur les locations 2024

In der Frühjahrssession 2024 befasste sich der Nationalrat mit einer parlamentarischen Initiative Marra (sp, VD) zur Einführung einer Winterpause bei Mieterinnen- und Mieterausweisungen. Die Initiantin forderte, dass im Zeitraum zwischen dem 1. November und dem 31. März Mieterinnen- und Mieterausweisungen ausgesetzt werden sollten. Christian Dandrès (sp, GE), welcher den Vorstoss nach Ada Marras Ausscheiden aus dem Rat übernommen hatte, machte in der grossen Kammer darauf aufmerksam, dass Vermieterinnen und Vermieter eine Mieterinnen- und Mieterausweisungen gemäss aktuellen Bestimmungen stets durchführen könnten. Dies ungeachtet dessen, ob die Mietenden über eine Übergangslösung verfügten, was auch darin resultiere, dass Personen bei kaltem und schlechtem Wetter auf der Strasse landen könnten. Mehrheitssprecher Manfred Bühler (svp, BE) wandte ein, dass eine Mieterinnen- und Mieterausweisung als allerletzter Schritt in einem langen Verfahren zur Anwendung komme und Mietende im Vorfeld über zahlreiche Möglichkeiten zur Anfechtung einer Mietkündigung verfügten. Komme es zu den von Dandrès aufgeführten Härtefällen, würden diese von lokalen Akteurinnen und Akteuren, allen voran den Sozialdiensten, aufgefangen werden, so Bühler. Aus diesem Grund empfehle die Mehrheit der RK-NR die Motion zur Ablehnung. Eine linke Kommissionsminderheit wollte der Initiative hingegen Folgegeben. Der Nationalrat folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit und lehnte Folgegeben mit 130 zu 61 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Für Folgegeben stimmte das rot-grüne Lager sowie Mitte-Nationalrat Giorgio Fonio (mitte, TI).

Introduction d'une trêve hivernale. Personne ne devrait dormir hors d'un chez-soi l'hiver (Mo.22.488)
Dossier: Interventions rejetées sur les locations 2024

In der Frühjahrssession 2024 beriet der Nationalrat eine Motion Schneider Schüttel (sp, FR), welche nach deren Ausscheiden aus der grossen Kammer von Christian Dandrès (sp, GE) übernommen worden war. Die Motionärin peilte einen stärkeren Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter privater und gewerblicher Liegenschaften an. Insbesondere im Angesicht steigender Energie- und Lebenserhaltungskosten könnten viele Mieterinnen und Mieter die Nebenkostenabrechnung nur mit Schwierigkeiten begleichen, begründete die Motionärin ihren Vorstoss im September 2022.
Im Falle einer fehlenden Begleichung der Nebenkostenrechnung aufgrund der steigenden Inflation würden die finanziellen Interessen der vermietenden Partei nicht zu stark geschädigt werden, weshalb es legitim sei, eine Kündigung seitens Vermieterin oder Vermieter unter diesen Umständen zu erschweren, hob der SMV-Präsident Dandrès in der parlamentarischen Debatte hervor. Wirtschaftsminister Guy Parmelin begründete den bundesrätlichen Antrag auf Ablehnung der Motion damit, dass bereits genügend Schritte unternommen worden seien, um Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden – so unter anderem eine Anpassung der Höchstbeträge der Mieten und Pauschalen für Nebenkosten. Weiter sei die Inflation seit 2022 bereits zurückgegangen, womit es wiederum keines imminenten Handlungsbedarfs bedürfe. Die Nationalratsmehrheit folgte mit 131 zu 60 Stimmen dem Antrag des Bundesrats, wobei sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und Grünen als einzige für die Motion aussprachen.

Steigende Miet-Nebenkosten - Kündigungsschutz für private und Gewerbe-Mieterinnen und -Mieter (Mo. 22.4164)
Dossier: Interventions rejetées sur les locations 2024

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Panama über Rechtshilfe in Strafsachen wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Nationalrat behandelt. Wie die Kommissionssprecher Christian Dandrès (sp, GE) und Philipp Bregy (mitte, VS) ausführten, war die vorberatende RK-NR einstimmig auf das Geschäft eingetreten und hatte sich auch einstimmig für Zustimmung dazu ausgesprochen. Nachdem neben den beiden Kommissionssprecher auch Bundesrat Beat Jans die Vorzüge des Abkommens unterstrichen hatte, wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. Anschliessend sprach sich die grosse Kammer einstimmig für die Annahme des Entwurfs aus.

In den Schlussabstimmungen votierten die beiden Räte jeweils einstimmig für Annahme des Entwurfs.

Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit der Republik Panama (BRG 23.058)

En janvier 2024, le Conseil national s'est penché sur le rapport 23.065 du Conseil fédéral, dans lequel l'exécutif propose de classer la motion 18.3383 « Introduction du trust dans l’ordre juridique suisse ». Dès le début du débat, le groupe UDC a déclaré par écrit être opposé au classement de cette motion, estimant qu'une adaptation du droit suisse serait relativement simple, et qu'introduire le trust en Suisse permettrait de créer de nouvelles activités économiques. Michaël Buffat (udc, VD) est ensuite intervenu à la tribune, au nom de la CAJ-CN, pour soutenir le classement de la motion. Il a rappelé un manque de consensus sur le trust, en particulier concernant les implications fiscales de cet instrument. Par ailleurs, la commission préfère la proposition alternative de la motion 22.4445 du sénateur Thierry Burkart (plr, AG) sur la modernisation du droit des fondations de famille. Après l'avis de la CAJ-CN, les députés socialistes Christian Dandrès (ps, GE) et Gabriela Suter (ps, AG) ont exprimé leurs doutes quant aux fondations de famille, estimant qu'il s'agit d'un instrument d'optimisation fiscale destiné aux grandes fortunes. Toutefois, lors du vote, le PS s'est aligné avec le reste des partis, à l'exception de l'UDC. La motion 18.3383 a donc été classée par le Conseil national par 125 voix (26 PLR, 37 PS, 22 Vert-e-s, 29 Centre, 10 PVL et 1 UDC) contre 61 (60 UDC, 1 PLR) et 1 abstention.

Introduction du trust dans l'ordre juridique suisse. Rapport du Conseil fédéral sur le classement de la motion 18.3383 (MCF. 23.065)
Dossier: Introduction du trust dans l'ordre juridique suisse

In der Wintersession 2023 beugte sich der Nationalrat über eine parlamentarische Initiative Hurni (sp, NE) für eine faire Verteilung der Schadenskosten bei einem Mangel der Mietsache ohne Verschulden der Vertragsparteien. Die Initiative wurde nach der Wahl Hurnis in den Ständerat von Parteikollege Dandrès (sp, GE) übernommen. Der Initiant forderte, dass im OR eine Regelung für den Fall geschaffen werden sollte, wenn behördliche Verfügungen zu Mängeln an einer Mietsache führen. So solle in diesem Falle der Mietzins angemessen herabgesetzt und der daraus entstandene Schaden ganz oder teilweise durch die verfügende Behörde getragen werden. Der Initiant begründete sein Vorhaben unter anderem mit der Lage der gewerblichen Mieterinnen und Mieter während der Covid-19-Pandemie, die trotz wegfallender oder rückläufiger Umsätze ihre Mieten weiterhin pünktlich und vollumfänglich begleichen mussten. Die knappe Mehrheit der RK-NR vertrat die Meinung, dass es keiner starren Regeln benötige und der Vorstoss eine hohe finanzielle Belastung für die Gemeinden bedeuten könnte. Weiter kämen die Vertragsparteien in solchen Krisensituationen oftmals auf bilaterale Lösungen und zusätzlich seien bereits in einigen Kantonen lokale Lösungen geschaffen worden. Infolgedessen empfahl die RK-NR ihrem Rat, der Initiative keine Folge zu geben. Diesem Antrag folgte die grosse Kammer mit 129 zu 65 Stimmen, wobei die Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage fast ausschliesslich aus den geschlossenen Lagern der SP und Grünen kamen. Mit diesem abschlägigen Entscheid wurde die parlamentarische Initiative erledigt.

Für eine faire Verteilung der Schadenskosten bei einem Mangel der Mietsache ohne Verschulden der Vertragsparteien (Pa. Iv. 23.423)

In der Wintersession 2023 widmete sich der Nationalrat als Zweitrat einer Motion Engler (mitte, GR), welche sich für mehr Rechtssicherheit im Mietrecht einsetzte. Spezifisch forderte das Geschäft die Ausarbeitung einer Regelung zur zulässigen Nettorendite für Wohn- und Geschäftsliegenschaften, wenn der hypothekarische Referenzzinssatz über 2 Prozent anwachsen sollte. Die RK-NR hatte die Motion ihrem Rat mit 17 zu 5 Stimmen zur Annahme empfohlen, wobei sich eine Minderheit Dandrès (sp, GE) gegen den Vorstoss aussprach. Diese sah im Geschäft eine weitere Abschwächung des Mieterinnen- und Mieterschutzes, da sich diese einer Mietzinserhöhung unter Berufung auf die Rendite nicht mehr widersetzen könnten. Wirtschaftsminister Parmelin betonte wiederum, dass mit einer verbindlichen Regelung der zulässigen Nettorendite sowohl die Mieterinnen und Mieter als auch die Vermieterinnen und Vermieter von der erhöhten Rechtssicherheit profitieren würden. Schliesslich entschied eine Nationalratsmehrheit, dem Antrag der Kommissionsmehrheit und demjenigen des Bundesrats zu folgen und nahm die Motion mit 130 zu 61 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) an. Lediglich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen positionierten sich gegen den Vorstoss.

Mehr Rechtssicherheit im Mietrecht (Mo. 22.4448)

Der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) wählte im November 2023 den Genfer Anwalt und SP-Nationalrat Christian Dandrès zu seinem neuen Präsidenten. Dandrès war der einzige Kandidat und wurde einstimmig gewählt. Er folgte auf Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH), die der Gewerkschaft seit 2010 vorgestanden hatte und altershalber zurücktrat.
Gemäss Medienmitteilung möchte Dandrès mit dem VPOD nicht nur Besitzstände verteidigen, sondern für einen gesellschaftlichen und politischen Wandel kämpfen, bei dem Profitinteressen zugunsten der Bedürfnisse der Bevölkerung in den Hintergrund gedrängt werden. Der VPOD müsse dabei den Schulterschluss mit den jeweiligen Nutzenden der öffentlichen Angebote suchen, die ebenfalls ein grosses Interesse etwa an guten Kitas oder Spitälern hätten. Dandrès sah im Service public auch den Schlüssel für eine ökologische Umgestaltung der Wirtschaft. Die anlaufenden Verhandlungen über ein neues Vertragspaket mit der EU wolle er als Chance nutzen, um das bisher «schwachbrüstig[e] Schweizer Arbeitsrech[t]» zu stärken.

Neuer Präsident beim VPOD

Im Sommer 2023 lancierten die Genfer Parteikollegen Carlo Sommaruga (sp, GE; Mo. 23.3949) im Ständerat und Christian Dandrès (sp, GE; Mo. 23.3850) im Nationalrat zwei wortgleiche Motionen zum Stopp der Mietzinsexplosion. So sollten die Mieten mithilfe einer temporären Änderung der VMWG stabilisiert werden. Als Begründung nannten die Motionäre die steigende Inflation und die damit zusammenhängende Anhebung des Referenzzinssatzes, welcher für viele Mieterinnen und Mieter zu einer Mietzinserhöhung führte und insbesondere im Frühjahr 2024 zu allgemeinen Mietzinserhöhungen von bis zu 10 Prozent führen könnten. Kombiniert mit steigenden Lebenserhaltungskosten und höheren Krankenkassenprämien, könne dies schwerwiegende finanzielle Auswirkungen für Mieterinnen und Mieter haben. Der Bundesrat sah jedoch davon ab, aufgrund der erstmaligen Erhöhung des Referenzzinses das System drastisch anzupassen. Obschon ein steigender Referenzzinssatz zur Inflation beitragen könne, trage im Gegenzug ein sinkender Referenzzinssatz zur Tilgung der Teuerung bei. Dementsprechend ergebe die Kopplung des Mietzinses an den Referenzzinssatzes trotzdem Sinn, insbesondere auch, da vom Bundesrat vorgeschlagene Systemwechsel bisher nie politisch mehrheitsfähig gewesen seien. Das Parlament beschäftigte sich im Rahmen der ausserordentlichen Session «Wohnen und mieten» innerhalb der Herbstsession mit dem Anliegen. Im Ständerat wurde der Vorstoss Sommaruga mit 30 zu 9 Stimmen (bei 1 Enthaltung) abgelehnt. Auch der Nationalrat stellte sich mit 111 zu 75 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen die Motion Dandrès. Unterstützt wurde die Motion im Nationalrat von der geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktion, von den drei EVP-Ratsmitgliedern sowie von einer Minderheit der GLP-Fraktion.

Dringliche Massnahme: Mietzinsexplosion stoppen (Mo. 23.3949)

In der Herbstsession 2023 entschied sich der Nationalrat, der parlamentarischen Initiative Dandrès (sp, GE) zur Bildung einer Risikogemeinschaft aller Versicherten einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung der beruflichen Vorsorge mit 118 zu 67 Stimmen keine Folge zu geben. Zuvor hatte der Initiant noch einmal erfolglos darauf hingewiesen, dass die Praxis von Sammelstiftungen, die Risikoprämien für jedes Versichertenkollektiv separat zu berechnen, den Druck, ältere Arbeitnehmende zu entlassen, verstärke – was durch die Schaffung einer Risikogemeinschaft verhindert werden könne. Einzig die Fraktionen der SP und der Grünen sprachen sich für Folgegeben aus.

Risikogemeinschaft in den Sammelstiftungen der beruflichen Vorsorge (Pa.Iv. 22.444)

Im Juni 2022 verlangte Christian Dandrès (sp, GE) in einer parlamentarischen Initiative, dass zukünftig alle Versicherten einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung der beruflichen Vorsorge eine Risikogemeinschaft bilden. Entsprechend müssten alle Arbeitgebenden in einer Sammelstiftung dieselben Risikoprämien bezahlen. Um Umgehungsmassnahmen zu verhindern, sollen zudem alle Rabatte gleichermassen allen Versichertenkollektiven zugutekommen müssen und Überschussanteile ausschliesslich in Anbetracht des Deckungskapitals verteilt werden dürfen. Damit sollen die Auswirkungen der unterschiedlichen Altersstrukturen der einzelnen in den entsprechenden Stiftungen versicherten Unternehmen gemildert und konkret die Problematik der höheren Pensionskassenkosten durch ältere Arbeitnehmende verringert werden. Mit 17 zu 8 Stimmen empfahl die SGK-NR im Mai 2023, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, da die Risikoprämie die Kosten der Arbeitgebenden und damit die Arbeitsmarktattraktivität der älteren Arbeitnehmenden kaum beeinflusse. Hingegen bestünde die Gefahr, dass Sammelstiftungen Unternehmen mit überdurchschnittlichen Risiken ausschliessen würden.

Risikogemeinschaft in den Sammelstiftungen der beruflichen Vorsorge (Pa.Iv. 22.444)

Im September 2022 reichte Christian Dandrès (sp, GE) eine parlamentarische Initiative ein, mit der er verschiedene rechtlichen Massnahmen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bereich der Online-Plattformen anstrebte. Konkret verlangte er, dass zukünftig generell vermutet wird, dass Personen, die über Internet-Plattformen arbeiten, bei diesen über einen Arbeitsvertrag verfügen. Zudem sollen gegenüber den Arbeitnehmenden Transparenz über die ihre Arbeit betreffenden Algorithmen hergestellt werden. Zudem sollen die Nutzenden solcher Online-Plattformen die Zugangsrechte übertragen können. Zwar habe das Bundesgericht «den Beschäftigungsstatus von Personen, die für Onlineplattformen arbeiten, geklärt», dennoch seien gerade im Kampf gegen Lohndumping zusätzliche Massnahmen nötig.
Der Nationalrat beschäftigte sich in der Frühjahrssession 2023 mit der Initiative. Kommissionssprecher Alexandre Berthoud (fdp, VD) betonte, dass die parlamentarische Initiative de facto eine Anpassung des Arbeitsrechtes und des Sozialversicherungsrechtes verlange. Diese würden zwar zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit unterscheiden, es seien jedoch keine Unterscheidungskriterien definiert, weshalb die tatsächliche Einordnung bisher Vollzugsorganen und Gerichten überlassen sei. Die Kommissionsmehrheit erachtete jedoch das Bundesgerichtsurteil als ausreichend klar und empfehle daher, der Initiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat folgte dieser Einschätzung und entschied mit 120 zu 68 Stimmen (bei 1 Enthaltung), der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Das Geschäft war damit erledigt.

Internetplattformen: Arbeitsbedingungen stabilisieren und Missbrauch bekämpfen (Parl. Iv. 22.463)

Eine parlamentarische Initiative Dandrès (sp, GE) sah eine Regulierung des Berufs der Immobilienmaklerin und des Immobilienmaklers mithilfe eines bundesweiten Rahmengesetzes vor. Der Initiant begründete sein Anliegen damit, dass Immobilienvermittlerinnen und Immobilienvermittler meist auf Provisionsbasis arbeiten würden und so davon profitierten, wenn Wohnungssuchende Wohnraum zu einem höheren Preis mieten oder kaufen. Es bestünden also Anreize für Maklerinnen und Makler, ihren Eigennutzen zu maximieren, anstatt die Bedürfnisse der Auftraggebenden bestmöglich und kosteneffizient zu erfüllen. Um dies zu verhindern, solle die entgeltliche Vermittlung von Wohnobjekten künftig bundesweit gesetzlich geregelt werden, wobei die Kantone auch zusätzliche Massnahmen ergreifen könnten. Mit 14 zu 9 Stimmen beantragte die Mehrheit der RK-NR ihrem Rat, der Initiative keine Folge zu geben. Der Beruf der Immobilienmaklerin und des Immobilienmaklers werde bereits zur Genüge im OR geregelt. Zusätzlich werde die Gesetzmässigkeit der Maklerinnen- und Maklertätigkeiten bereits durch Notarinnen und Notare überprüft, weshalb laut der Kommissionsmehrheit kein Handlungsbedarf bestehe. Eine Kommissionsminderheit Hurni (sp, NE) argumentierte dagegen, dass dem Beruf der Immobilienmaklerin und des Immobilienmaklers ein Interessenskonflikt zugrundeliegende, wobei dieser mithilfe der vorgeschlagenen Mindestvorschriften reduziert werden sollte.
In der Frühjahrssession 2023 beugte sich der Nationalrat über den Vorstoss und entschied mit 121 zu 68 Stimmen, dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative Dandrès keine Folge zu geben. Eine links-grüne Minderheit – bestehend aus den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie zwei Mitgliedern der Mitte-Fraktion – konnte sich in der grossen Kammer nicht behaupten.

Regulierung des Berufs der Immobilienmaklerin und des Immobilienmaklers (Pa.Iv. 22.446)

Christian Dandrès (sp, GE) ersuchte das Parlament mittels einer parlamentarischen Initiative, Änderungen an den gesetzlichen Bestimmungen betreffend befristete Mietverträge vorzunehmen. Laut Dandrès würden befristete Mietverträge von «skrupellosen Vermieterinnen und Vermietern» benützt, um zu hohe Anfangsmieten zu setzen, die dann von den Mietenden weniger oft rechtlich angefochten würden – aus Angst, dass sie keine Verlängerung des Vertrags erhalten könnten. Konkret schlug Dandrès deshalb vor, dass in Regionen mit Wohnungsmangel befristete Mietverträge neu mittels amtlichen Formulars mitgeteilt werden müssten. Damit würden Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte und Pflichten informiert und die Vermieterinnen und Vermieter zur Rechtstreue verpflichtet, da sie begründen müssten, weshalb sie nur einen befristeten Mietvertrag abschliessen wollen oder können. Bei Verstössen gegen diese Formularpflicht, sah die parlamentarische Initiative vor, dass der Mietvertrag automatisch in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt und die Frist zur Anfechtung des Anfangsmietzinses verlängert werden soll.

Der Nationalrat beugte sich in der Frühjahressession 2023 über die parlamentarische Initiative. Für die RK-NR, welche die Vorprüfung der Initiative vorgenommen hatte, äusserten sich Patricia von Falkenstein (ldp, BS) und Sidney Kamerzin (mitte, VS). Sie führten aus, weshalb die Mehrheit der Kommission die parlamentarische Initiative zur Ablehnung empfohlen hatte. Eine Befristung sei ein wichtiges Element eines Vertrages und die geforderte automatische Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten Vertrag wäre ein Novum im Schweizer Recht. Ausserdem würden missbräuchliche Anwendungen von befristeten Mietverträgen bereits heute von Gerichten nicht gestützt. Betroffene Mieterinnen und Mieter hätten also bereits heute die Möglichkeit, sich rechtlich zu wehren. Schliesslich führe die neue Regelung auch zu neuer Bürokratie. Der Nationalrat folgte dem Plädoyer der beiden Kommissionssprechenden und beschloss mit 124 zu 69 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Unterstützung erfuhr die Initiative lediglich aus den Fraktionen der SP und der Grünen.

Befristeter Mietvertrag. Es braucht einen Mechanismus, um in Zeiten von Wohnungsmangel Missbrauch zu bekämpfen (Pa.Iv. 22.418)

In der Frühjahressession 2023 nahm sich der Nationalrat den von seiner RK ausgearbeiteten Entwurf betreffende eine Beschleunigung des Verfahrens bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf vor. Bereits das Eintreten auf die Vorlage wurde kontrovers diskutiert. Eine Minderheit der RK, bestehend aus Politikerinnen und Politikern von SP und Grünen, beantragte dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Christian Dandrès (sp, GE) und Baptiste Hurni (sp, NE) beklagten beide in ihren Voten, dass der vorliegende Entwurf Teil einer Salamitaktik sei, bei der es darum ginge, das Mietrecht schrittweise auszuhöhlen. Florence Brenzikofer (gp, BL) befürchtete, dass durch die Vorlage das Machtgefälle zwischen Vermietenden und Mietenden weiter vergrössert werde. Ausserdem sei die Vorlage unnötig, da Vermieterinnen und Vermieter bereits heute das Recht hätten, bei dringendem Eigenbedarf ihrer vermietenden Partei zu kündigen. Der Schutz der Mietenden solle nicht weiter geschwächt werden, da schon jetzt Eigenbedarf sehr oft nur vorgeschoben werde, um den Mieter oder die Mieterin loszuwerden und die Wohnung zu einem höheren Preis weiterzuvermieten. Mitglieder der Fraktionen von SVP, FDP und Mitte hielten dagegen. Vincent Maître (mitte, GE) war der Ansicht, dass es bei dieser Vorlage nur darum gehe, dass Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer wieder das Recht erhalten sollen, die von ihnen gekaufte Immobilie bewohnen zu können. Mit der bestehenden Regelung, dass für die Kündigung bei Eigenbedarf ein «dringender Eigenbedarf» geltend gemacht werden muss, sei dies oft unmöglich, da es schwierig sei, die Dringlichkeit zu beweisen und dies ein langes juristisches Verfahren nach sich ziehen könnte. Ähnlich äusserte sich Christa Markwalder (fdp, BE), die darüber hinaus ausführte, dass stattdessen neu eine Kündigung bereits bei einem «bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf» möglich sein soll. Dies sei eine ausgewogene und moderate Lösung, mit der der Schutz der Interessen der Mieterinnen und Mieter weiterhin gewährleistet sei. Pirmin Schwander (svp, SZ) plädierte im Namen der SVP-Fraktion ebenfalls für Eintreten. Er sehe in dieser Frage eher ein Machtgefälle zugunsten der Mietenden und deshalb müsse der Eigenbedarf schneller und einfacher geltend gemacht werden können. Gespalten zeigte sich die GLP-Fraktion. Beat Flach (glp, AG) war zwar prinzipiell mit dem Anliegen des Vorstosses einverstanden. Er liess jedoch durchblicken, dass innerhalb der GLP-Fraktion auch einige der Meinung seien, dass generell die Balance zwischen den beiden Lagern im Moment zulasten der Mietenden gestört sei. Da es sich zudem nur um wenige Fälle handle, in denen es zu langen Verfahren gekommen sei, sei es fraglich, ob man nun in diese Richtung legiferieren solle. Als letztes äusserte sich noch Bundesrat Guy Parmelin. Dieser beantragte dem Nationalrat im Namen des Bundesrates, nicht auf die Vorlage einzutreten. Parmelin vertrat die Meinung, dass die aktuelle Regelung ausreichend sei, um die Interessen beider Parteien zu schützen. Ausserdem komme es in der Praxis nicht zu so vielen störenden Fällen, als dass sich eine legislative Intervention rechtfertigen liesse. Entgegen diesem Antrag stimmte schliesslich eine Mehrheit des Nationalrates für Eintreten auf die Vorlage (mit 108 zu 80 Stimmen, bei 1 Enthaltung). Zu den geschlossen stimmenden Fraktionen von SP und Grünen gesellten sich auch acht Mitglieder der GLP und drei Mitglieder der Mitte-Fraktion. In der Detailberatung galt es anschliessend noch, über verschiedene Anträge der Minderheit auf Verschärfung der Regelung zur Kündigung bei Eigenbedarf zu entscheiden. Diese wurden jedoch allesamt abgelehnt. Schliesslich nahm der Nationalrat das Geschäft in der Gesamtabstimmung mit 114 zu 79 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an.

Résiliation du bail en cas de besoin du bailleur ou de ses proches. Simplifier la procédure (Iv.pa. 18.475)

In der Frühjahrssession 2023 gab der Nationalrat mit 121 zu 67 Stimmen der parlamentarischen Initiative Dandrès (sp, GE) zur zeitlich beschränkten Aufbewahrung von Waren in Zollfreilagern keine Folge. Die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen unterlagen folglich mit ihrem Ansinnen, die Lagerdauer in Zollfreilagern zu beschränken, um Offshore-Geschäfte einzudämmen. Die Mehrheit des Rates war der Ansicht, dass die bestehenden Regelungen und Prozesse ausreichten, um Missbrauch zu verhindern. Die Initiative war damit erledigt.

Zollfreilager dürfen nicht länger als Drehscheibe für Offshore-Geschäfte und treibende Kraft für Spekulationen dienen (Pa. Iv. 21.526)