Zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung gab der Bundesrat im August 2023 einen Entwurf zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) in die Vernehmlassung. Zwecks Bekämpfung der Finanzkriminalität sollte damit die Transparenz hinter juristischen Rechtsstrukturen erhöht werden. Der Vernehmlassungsentwurf sah dafür unter anderem ein nicht-öffentliches, bundesweites Register vor, in welches sich Firmen und andere juristische Personen künftig mit Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssten und das vom EJPD geführt würde. Für Einzelpersonenfirmen, GmbH, Stiftungen, Vereine und Firmen mit bestehenden Einträgen im Handelsregister war ein vereinfachtes Meldeverfahren vorgesehen. Zusätzlich sollten insbesondere diejenigen Rechtsberatungen, die ein erhöhtes Risiko von Geldwäscherei bergen (beispielsweise Immobilientransaktionen), geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten wie die Identitätsüberprüfung der Klientinnen und Klienten wahrnehmen. Basierend auf dem Embargogesetz waren zudem Massnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen vorgesehen und der Schwellenwert für Bargeldzahlungen im Edelmetallhandel sollte von CHF 100'000 auf CHF 15'000 gesenkt werden. Barzahlungen darüber sollten neu gewissen Sorgfaltspflichten unterliegen. Die geplanten Massnahmen entsprächen laut Bundesrat dem internationalen Standard der Financial Action Task Force (FATF/GAFI).
Mit total 106 eingegangenen Stellungnahmen stiess die Vernehmlassung auf reges Interesse. Bis zum Ablauf der Frist im November 2023 äusserten sich 25 Kantone, 6 Parteien und 75 weitere Teilnehmende zum neuen Bundesgesetz, wie dem im Mai 2024 veröffentlichten Ergebnisbericht zu entnehmen ist. Explizit auf eine Stellungnahme verzichteten der Kanton Obwalden und der SAV. Eine Mehrheit von 73 Vernehmlassungsteilnehmenden stimmte der Vorlage grundsätzlich zu, während 8 Stellungnahmen die Vorlage kategorisch ablehnten, darunter die SVP und diverse Finanzdienstleistungsunternehmen. Während für die SVP die Vorlage mit einer Vielzahl von Begehrlichkeiten überladen und schlicht nicht notwendig sei, monierten die Finanzdienstleistungsunternehmen zusätzliche Aufwände und fehlenden internationalen Druck für Anpassungen. Zahlreiche Stellungnahmen sahen einen Nachbesserungsbedarf bei der Integrität der erfassten Daten, welche unter anderem die Eingrenzung des Registerzugriffs, dessen Ausnahme vom BGÖ oder der Registerpflicht für ausländische Strukturen beinhaltete. Des Weiteren wurde beispielsweise ein ungenügender Persönlichkeitsschutz moniert und eine Überarbeitung der Detailabläufe bei der Meldung von Diskrepanzen verlangt.