Weil eine parlamentarische Initiative von Thomas Minder (parteilos, SH) in eine Vorlage zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer eingebaut worden, Letztere aber aufgrund zweimaligen Nichteintretens durch den Ständerat letztlich versenkt worden war, reichte der Schaffhauser Ständerat noch einmal eine parlamentarische Initiative ein, mit der er forderte, dass ans Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Unternehmen keine Abgangsentschädigungen entrichtet werden dürfen. Obwohl in der Zwischenzeit ein ähnliches Anliegen von der SPK-NR als chancenlos beurteilt und zurückgezogen worden war – unter anderem, weil die SPK-SR ihm die Unterstützung entsagt hatte –, wollte sich Minder nach wie vor gegen die «Schleudersitzprämie» – wie er es nannte – zur Wehr setzen, die bei so hohen Löhnen, wie sie das Bundeskader erhalte, nicht angezeigt sei.
Die Initiative war nach der Nicht-Wiederwahl Minders bei den eidgenössischen Wahlen 2023 von Jakob Stark (svp, TG) übernommen worden und bei der SPK-SR erwartungsgemäss auf wenig Gegenliebe gestossen. Die Ausgangslage habe sich in der Zwischenzeit nicht verändert und das Problem sei aufgrund der geringen Fälle «quantitativ vernachlässigbar», so die Begründung im Kommissionsbericht. Zudem seien Abgangsentschädigungen wichtige Instrumente für eine flexiblere Personalpolitik, da dadurch unter anderem mehr Transparenz und kürzere Kündigungsfristen möglich seien. Mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfahl die SPK-SR entsprechend, der Initiative keine Folge zu geben. Die Minderheit argumentierte hingegen, dass solche «goldenen Fallschirme» in der Bevölkerung auf Unverständnis stossen würden.
Das Nein der SPK-SR hatte eine Vorprüfung in der kleinen Kammer zur Folge, die in der Sommersession 2024 stattfand. Heidi Z'graggen berichtete für die Kommissionsmehrheit und wies neben den im Kommissionsbericht aufgeführten Argumenten darauf hin, dass angemessene Entschädigungen wichtig seien für ein gutes Arbeitsklima. Für die Kommissionsminderheit ergriff Werner Salzmann (svp, BE) das Wort. Da die obersten Kader in der Bundesverwaltung teilweise mehr verdienten als ein Bundesrat, sei die Abgangsentschädigung eigentlich bereits im Lohn enthalten. Das Verbot gelte ja lediglich für diese Lohnstufe. Die parlamentarische Initiative Minder nehme zudem nur ein Anliegen wieder auf, das ursprünglich eigentlich unbestritten gewesen sei. Salzmann erwähnte auch einige konkrete Fälle. Zu reden gab insbesondere der in den Medien kritisierte Jahreslohn von CHF 340'000, den die ehemalige Chefin der Bundespolizei, Nicoletta della Valle, als Abgangsentschädigung erhalten soll, wenn sie per Januar 2025 zurücktritt. Charles Juillard (mitte, JU) gab in der Folge als Präsident der GPK zu bedenken, dass diese einzelnen Fälle wohl einmal global betrachtet werden müssten und dies in Form dieser parlamentarischen Initiative geschehen könne. In der Tat entschied sich dann eine knappe Mehrheit von 20 zu 16 Stimmen (1 Enthaltung) gegen die Kommissionsempfehlung und gab der Initiative Minder Folge. Die NZZ schrieb in der Folge von einer möglichen «Lex della Valle».