Die beiden aussenpolitischen Kommissionen reichten im Herbst 2024 je eine identische Motion ein, in welcher sie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Ukraine-Hilfe forderten. Die Kommissionen argumentierten, dass die Unterstützung für die Ukraine am besten durch ein befristetes Spezialgesetz geregelt werden könne. Im Gegensatz dazu könne ein Staatsvertrag, wie ihn der Bundesrat vorgeschlagen hatte, durch das Parlament lediglich angenommen oder abgelehnt werden. Der Bundesrat beantragte jedoch die Ablehnung der Motion. Er bevorzuge für die Umsetzung der Ukrainehilfe einen Staatsvertrag, da es sich um ein «zweiseitiges Geschäft» handle und ein Gesetz nicht geeignet sei, um die Ukraine zur Einhaltung von gewissen Regeln zu verpflichten und um die Bedürfnisse der Ukraine adäquat zu berücksichtigen. Die beiden Räte behandelten die Motion in der Frühjahressession 2025. Im Ständerat lag ein Antrag Salzmann (svp, BE) auf Ablehnung der Motion vor. Salzmann ergänzte die Argumente des Bundesrats um den Hinweis, dass ein Staatsvertrag schneller ausgearbeitet sei als eine gesetzliche Grundlage. In der anschliessenden Abstimmung nahm der Ständerat die Motion mit 33 zu 12 Stimmen an. Der Vorstoss stiess insbesondere bei der Mitte, der SP und den Grünen auf Zustimmung.
Tags darauf lehnte jedoch der Nationalrat die Motion seiner APK-NR auf Antrag von Lukas Reimann (svp, SG) mit 105 zu 74 Stimmen (12 Enthaltungen) ab. Die SP, die GLP und die fast geschlossen stimmende Mitte unterlagen in der grossen Kammer. Damit war die Motion der APK-NR erledigt, während diejenige der APK-SR nun zu ihrer Schwesterkommission zur Vorberatung gelangte.

Dossier: Réaction de la Suisse aux agressions russes en Ukraine (dès 2014)