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  • Financement additionnel de l’AVS

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«Die Sicherung der AHV-Finanzierung ist eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit», postulierte Marc Jost (evp, BE) in der Frühjahrssession 2025 im Nationalrat zur Erklärung seiner parlamentarischen Initiative, welche eine Steuer auf millionenschwere Nachlässe von natürlichen Personen zur Sanierung der AHV einführen will. Im Gegensatz zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten der AHV treffe eine Erbschaftssteuer keine durch Eigenleistung erwirtschafteten Einnahmen und trage zudem zur «Generationengerechtigkeit» bei, da insbesondere ältere Personen Erbschaften erhielten, die gleichzeitig auch von der AHV profitierten, so Marc Jost. Unterstützung bekam der Initiant von einer Minderheit um Emmanuel Amoos (sp, VS), welche die Erbschaftssteuer als ausgezeichnetes Mittel erachtete, um die gestiegene Vermögenskonzentration in der Schweiz zu reduzieren. Die Kommissionsmehrheit wollte der Initiative hingegen keine Folge geben, was ihr Vertreter, Thomas Burgherr (svp, AG), mit der Steuerautonomie der Kantone begründete. Zudem würde die Einführung einer Erbschaftssteuer unter anderem eine Doppelbesteuerung mit sich bringen, da das vererbte Vermögen bereits zu Lebzeiten des Erblassers durch die Vermögenssteuer besteuert worden sei. Der Nationalrat gab der Initiative mit 126 zu 63 Stimmen (2 Enthaltungen) keine Folge. Die Fraktionen der Grünen und der SP sowie vereinzelte Mitglieder der Fraktionen der Mitte und der Grünliberalen votierten für Folgegeben. Die Initiative war damit erledigt.

Taxe de solidarité AVS sur les successions de plusieurs millions (Iv.pa. 24.420)

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Marc Jost (evp, BE) im April 2024 erreichen, dass der Bund auf Nachlässen von natürlichen Personen ab CHF 5 Mio. eine Steuer zur Finanzierung der AHV erhebt. Eine solche «Solidaritätsabgabe» trage zur finanziellen Sanierung der ersten Säule bei, der aufgrund der demografischen Entwicklung hohe Mehrausgaben in Milliardenhöhe drohten, so der Initiant in seiner Begründung. Zudem sorge die Initiative dafür, dass die Generationensolidarität bei der Altersvorsorge nicht zu stark aus den Fugen gerate und die jüngere Generation nicht überproportional belastet werde. Schliesslich regte der Initiant an, dass sein Anliegen als indirekter Gegenentwurf zur «Initiative für eine Zukunft» der JUSO fungieren könnte, die in ihrem Initiativtext ebenfalls eine Nachlasssteuer – allerdings zur Bewältigung der Klimakrise – forderte. Ende Oktober 2024 entschied sich die WAK-NR mit 17 zu 8 Stimmen dazu, der Initiative keine Folge zu geben. Zum einen sah die Kommissionsmehrheit Probleme bei der Umsetzung und zum anderen erachtete sie die Erhebung einer solchen Steuer als Eingriff in die Hoheit der Kantone.

Taxe de solidarité AVS sur les successions de plusieurs millions (Iv.pa. 24.420)

Rückblick über die 51. Legislatur: Sozialversicherungen

Autorin: Anja Heidelberger

Stand: 17.08.2023

Der Themenbereich «Sozialversicherungen» war in der 51. Legislatur insbesondere von der Revision der Altersvorsorge geprägt. Am präsentesten war in den parlamentarischen Debatten zu den Sozialversicherungen die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) – sie war gemessen an der Anzahl Wörter das am viertlängsten diskutierte Geschäft der Legislatur überhaupt. Dabei diskutierte das Parlament hauptsächlich über die Kompensationsmodelle für die Übergangsgeneration, welche von der Senkung des Umwandlungssatzes am stärksten betroffen wäre. Zwar konnte die Vorlage in der Frühjahrssession 2023 bereinigt werden, 2024 wird aufgrund des ergriffenen Referendums jedoch noch die Stimmbevölkerung abschliessend über die Reform entscheiden.
Doch nicht nur in der beruflichen Vorsorge, auch bei der AHV stand in der 51. Legislatur eine Reform zur Debatte: Die AHV-Reform (AHV 21) wurde mitsamt der darin enthaltenen Erhöhung des Frauenrentenalters und der Mehrwertsteuer im September 2022 von Stimmbevölkerung und Ständen gutgeheissen (siehe auch Legislaturrückblick zu den sozialen Gruppen). Dafür, dass die Altersvorsorge auch nach Ende der 51. Legislatur ein zentrales Thema bleiben wird, sorgen auch die Renteninitiative und die Initiative für eine 13. AHV-Rente, die vom Parlament beraten wurden und nun abstimmungsreif sind.

Viel Aufmerksamkeit im Parlament erhielt auch die Krankenkassenreform in Form der Pakete 1a und 1b der Kostendämpfungsmassnahmen, mit denen unterschiedliche Sparmöglichkeiten im Gesundheitswesen getestet werden sollen. Etwa gleichzeitig mit der Bereinigung des Pakets 1b im Herbst 2022 – das Paket 1a hatte das Parlament bereits im Jahr 2021 fertig beraten – legte der Bundesrat den Räten schon das zweite Paket der Kostendämpfungsmassnahmen zur Beratung vor. Darauf, den laufenden Prämienanstieg zu stoppen, zielte auch die Kostenbremse-Initiative ab, während die Prämien-Entlastungs-Initiative die Auswirkungen des Prämienanstiegs auf die Bevölkerung verringern soll. Zu beiden Initiativen schuf der Bundesrat je einen indirekten Gegenvorschlag, welche das Parlament noch fertig beraten muss.

Änderungen gab es auch in den übrigen Sozialversicherungszweigen, auch wenn diese weniger im Mittelpunkt des Interesses standen: So schloss das Parlament etwa die Beratung der Weiterentwicklung der IV sowie die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zur Vereinfachung der Bestimmungen der Kurzarbeit ab und schuf mit den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose gar eine neue Sozialversicherung. Eine zentrale Rolle spielten zudem Kurzarbeitsentschädigungen und Erwerbsersatz bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid-19-Pandemie, was jedoch bei der ALV zwei Zusatzfinanzierungen nötig machte, um ein Durchbrechen der Schuldenobergrenze des ALV-Fonds zu verhindern.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Sozialversicherungen
Dossier: Rétrospective sur la 51e législature

Nach der Ablehnung der Volksinitiative «Nationalbankgewinne für die AHV» (KOSA-Initiative) durch Volk und Stände konnte die 2005 vom Parlament beschlossene vollständige Überweisung des Bundesanteils von einem Drittel aus den ausserordentlichen Goldverkäufen in den AHV-Fonds in Kraft gesetzt werden.

Bundesrätlicher Vorschlag zur Verwendung der Gewinne des Goldverkaufs & Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (BRG 03.049)

Gemäss Vox-Analyse hatten Personen aus dem linken Lager der Initiative weit überdurchschnittlich stark zugestimmt. Trotz des grossen Engagements der SP legten allerdings nur zwei von drei ihrer Sympathisanten ein Ja in die Urne. Bei den bürgerlichen Wählern kam die Forderung bei den SVP-Anhängern bedeutend besser an als beim Freisinn (30 Prozent resp. 15 Prozent Ja-Stimmen). Neben Linken stimmten Frauen, ältere Personen und Stimmende aus niedrigen Einkommensschichten überdurchschnittlich oft zu. Das Hauptargument für die Zustimmung war gemäss der Repräsentativbefragung die Sorge um die finanzielle Lage der AHV. Bei den Gegnern waren die Ablehnungsgründe vielfältiger; die Angst um die Unabhängigkeit der Politik der Nationalbank (SNB) spielte dabei eine untergeordnete Rolle.

Bundesrätlicher Vorschlag zur Verwendung der Gewinne des Goldverkaufs & Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (BRG 03.049)

Die Fronten verliefen sehr klar. SP, GP, EVP, CSP, SD sowie die Gewerkschaften unterstützten das Volksbegehren. Obwohl die SP die Initiative nicht selbst lanciert hatte, sondern bloss ihr angehörende oder nahe stehende Personen, deklarierte sie sie zu einem wichtigen Parteianliegen. Während der Abstimmungskampagne führte die SP ins Feld, dass mit diesem Zuschuss die AHV noch auf mindestens ein Jahrzehnt hinaus ohne Beitrags- oder Mehrwertsteuererhöhung (MwSt) und ohne Leistungskürzungen sicher finanziert werden könnte. Die bürgerlichen Parteien, die Nationalbank (SNB) und die Unternehmerverbände waren ebenso geschlossen gegen die Volksinitiative. Sie argumentierten, dass die angestrebte Zusatzfinanzierung der AHV mit den Nationalbankgewinnen nicht sicher sei, da diese Gewinne grossen Schwankungen unterliegen, und dass die infolge des demographischen Wandels entstehenden Probleme mit dieser Zusatzfinanzierung nicht gelöst, sondern nur verschoben würden. Zudem käme die Nationalbank mit der Erwartung einer möglichst hohen Gewinnablieferung an die AHV unter unzulässigen politischen Druck, was sowohl für die Erfüllung ihrer Aufgabe einer inflationsfreien Geldversorgung als auch für den Ruf den Finanzplatzes Schweiz negativ wäre. Letzteres wäre umso mehr der Fall, als in keinem anderen Land die Gewinne der Nationalbank zweckgebunden sind. Gegen die Initiative wandten sich auch die Kantonsregierungen, welche Mindereinnahmen in der Höhe von jährlich rund CHF 660 Mio. befürchten mussten.

Bundesrätlicher Vorschlag zur Verwendung der Gewinne des Goldverkaufs & Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (BRG 03.049)

Nach der klaren Abstimmungsniederlage der weniger weit gehenden Beschleunigungsinitiative wurde die von namhaften Exponenten der Zürcher SVP im Vorjahr lancierte Initiative für eine radikale Verkürzung der Behandlungsfristen für Volksinitiativen, die sogenannte Maulkorbinitiative, nicht eingereicht, obwohl nach Angabe der Initianten genügend Unterschriften gesammelt worden waren. Das SVP-Präsidium entschied Mitte März, auf die geplante Lancierung einer Initiative zur Volkswahl des Bundesrates vorläufig zu verzichten. Als Grund angegeben wurde die Konzentration der SVP auf die Einreichung der beiden im Vorjahr lancierten Volksinitiativen (Nationalbankgold für die AHV beziehungsweise restriktivere Asylpolitik). Nicht zu überhören war aber auch massive parteiinterne Kritik an diesem Vorhaben.

SVP verzichtet auf Maulkorbinitiative

Unerwarteten Sukkurs erhielten die linken Gruppierungen als im Oktober die vier SVP-Ständeräte Gadient (GR), Seiler (SH), Uhlmann (TG) und Zimmerli (BE) in einem in der Wintersession überwiesenen Postulat den Bundesrat aufforderten, einen Bericht über die zukünftige Finanzierung der Altersvorsorge vorzulegen, und dabei laut über die Einführung einer eigentlichen «Volkspension» nachdachten, welche nicht durch zusätzliche Lohnprozente, sondern über die Mehrwertsteuer (MWSt) finanziert werden sollte. Der Bundesrat erklärte sich bereit, eine Gewichtsverlagerung zwischen der ersten und zweiten Säule zu prüfen, wollte aber das in der Verfassung verankerte Prinzip der drei Säulen nicht grundsätzlich in Frage stellen.

SVP-Ständeräte Postulat Bericht über die zukünftige Finanzierung der Altersvorsorge Einführung "Volkspension"