Im August legte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft vor. Er beantragte, auf Verfassungsstufe festzulegen, dass die rund CHF 20 Mrd. betragenden Erlöse aus dem Goldverkauf in einen Fonds zu legen sind. Die Erträge aus der Bewirtschaftung dieses Fonds sollen, ohne Vorgaben über die Verwendung, zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund fallen.
Zusammen mit diesen Vorschlägen für die Verwendung der Gelder aus dem Goldverkauf empfahl der Bundesrat die Ablehnung der Volksinitiative «Nationalbankgewinne für die AHV». Er konzentrierte sich bei seiner Ablehnung auf zwei Argumente: Die normalen Nationalbankgewinne zur verfassungsmässigen Finanzierungsquelle für die Altersversicherung zu erklären, würde die Unabhängigkeit der Nationalbank (SNB) in ihren geld- und währungspolitischen Entscheiden in Frage stellen, und die zu erwartenden Beträge wären ohnehin viel zu gering für eine gesunde längerfristige Absicherung der AHV. Die SP und die SVP protestierten umgehend gegen die Anträge der Regierung und forderten die Ausschüttung eines grossen Anteils der Goldfondserträge und der normalen Nationalbankgewinne an die AHV.