Denis Barrelet, Bundeshauskorrespondent bei «24 heures» und Medienrechtsexperte, sowie Bruno Vanoni, Bundeshauskorrespondent vom «Tages Anzeiger», wurden durch das Berner Obergericht zweitinstanzlich von der Anklage auf «Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen» freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte gegen beide ermittelt, nachdem vertrauliche Depeschen von Botschafter Defago an den Bundesrat bekannt geworden waren. Freigesprochen wurde auch ein Journalist der «Sonntags-Zeitung», dem die Bundesanwaltschaft die Veröffentlichung geheimer Unterlagen in der Mossad-Affäre vorgeworfen hatte. Wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilte das Bezirksgericht Zürich einen früheren Beamten der Bundesanwaltschaft, der 1997 gegen Zusicherung eines Spesenersatzes in der Höhe von CHF 3'000 Redaktionsmitglieder der Zeitschrift «Facts» in als geheim taxierte Informationen eingeweiht hatte. Der Artikel erregte in der Folge nicht wegen seines Inhalts, sondern aufgrund des offensichtlich gewordenen «Checkbuchjournalismus» Aufsehen.
Bundesanwaltschaft Mossad-Affäre- Mot-clés
- Date
- 23 novembre 1999
- Type
- Procédure judiciaire
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- TA, 4.2.99; Bund, 19.3. und 18.9.99; Presse vom 25.3., 28.4. und 8.5.99; NZZ, 17.9.99, 1.11. und 23.11.99.
de Elisabeth Ehrensperger
Modifié le 03.03.2025
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