Wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen holte die Bundesanwaltschaft erneut zum Schlag gegen Medienschaffende aus. Ein Strafverfahren lief gegen den “Sonntagszeitung”-Redaktor Martin Stoll aufgrund dessen im April erschienenen Artikels über die Mossad-Affäre in Bern-Liebefeld. Im weiteren sassen der Bundeshauskorrespondent vom "Tages Anzeiger", Bruno Vanoni, sowie Denis Barrelet, Bundeshaus-Korrespondent bei “24 Heures“, Medienrechtsprofessor an der Uni Fribourg und neuer Präsident der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI), auf der Anklagebank. Die Bundesanwaltschaft untersuchte im Auftrag des EDA, wie vertrauliche Diplomatenpapiere aus Washington im Juni 1997 den Weg auf die Schreibtische der Journalisten und von dort an die Öffentlichkeit gefunden hatten. In den Papieren hatte Botschafter Alfred Defago dem Bundesrat von allzu harschen Reaktionen auf den Bericht von US-Unterstaatssekretär Stuart Eizenstat über die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg abgeraten.

Denis Barrelet, Bundeshauskorrespondent bei „24 heures“ und Medienrechtsexperte, sowie Bruno Vanoni, Bundeshauskorrespondent vom "Tages Anzeiger“, wurden durch das Berner Obergericht zweitinstanzlich von der Anklage auf „Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen“ freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen beide ermittelt, nachdem vertrauliche Depeschen von Botschafter Defago an den Bundesrat bekannt geworden waren. Freigesprochen wurde auch ein Journalist der „Sonntags-Zeitung“, dem die Bundesanwaltschaft die Veröffentlichung geheimer Unterlagen in der Mossad-Affäre vorgeworfen hatte. Wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilte das Bezirksgericht Zürich einen früheren Beamten der Bundesanwaltschaft, der 1997 gegen Zusicherung eines Spesenersatzes in der Höhe von 3000 Fr. Redaktionsmitglieder der Zeitschrift „Facts“ in als geheim taxierte Informationen eingeweiht hatte. Der Artikel erregte in der Folge nicht wegen seines Inhalts, sondern aufgrund des offensichtlich gewordenen „Checkbuchjournalismus“ Aufsehen.