Réinitialiser la recherche

Contenu

Acteurs

  • Bisig, Hans (fdp/prd, SZ) SR/CE

Processus

14 Résultats
janvier 1965 janvier 2026
1965
1971
1977
1983
1989
1995
2001
2007
2013
2019
2026
Sauvegarder en format PDF Pour plus d'information concernant l'utilisation de la requête cliquer ici

Gegen den Antrag des Bundesrats überwies die kleine Kammer mit 20 zu 18 Stimmen eine Motion Kuprecht (svp, SZ), welche die Eigenmietwertbesteuerung von selbst genutztem Wohnraum aufheben will. Schuldzinsen und Unterhaltsarbeiten sollen jedoch in beschränktem Ausmass abzugsberechtigt bleiben, damit ältere Wohneigentümer weiterhin ihre Liegenschaft bewohnen können. Die Besteuerung des Eigenmietwerts stehe der Abtragung von Schulden entgegen, da die Reduktion des Schuldzinsabzuges automatisch einen höheren Steuerbetrag auslöst. Der Bundesrat teilte die Auffassung, dass dem Wohneigentum für die Altersvorsorge eine wichtige Bedeutung zukomme. Daher sei es zulässig, den Eigenmietwert tiefer anzusetzen als den Mietzins für ein vergleichbares Objekt. Zu tiefe Eigenmietwerte benachteiligten jedoch die Mieter. Betreffend Wohneigentumsbesteuerung wurden zwei parlamentarische Initiativen Maissen (cvp, GR) und Bisig (fpd, SZ) und eine Motion der FDP-Fraktion abgeschrieben resp. abgelehnt.

Suppression de l’imposition de la valeur locative du logement habité par son propriétaire (Mo. 05.3864)
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)

Bei einer hohen Stimmbeteiligung von 50.8% verwarf das Volk das Steuerpaket mit 65.9% Nein- Stimmen. Lediglich in den drei Bezirken Meilen (ZH), Höfe (SZ) und Rheintal (SG) waren Ja-Mehrheiten zustande gekommen. Gemäss der Vox-Analyse lehnten Frauen, die städtische Bevölkerung und Personen mit niedrigem Einkommen die Vorlage noch deutlicher ab als Männer, die Landbevölkerung und Personen mit höherem Haushaltseinkommen. Obwohl die Wohneigentümer weniger negativ eingestellt waren, stimmten auch sie mehrheitlich dagegen. Ausschlaggebend für das Stimmverhalten waren die Parteiverbundenheit und die Einstufung auf der Links-Rechts-Achse: Unter den Befragten, welche Sympathien für die SVP bekundeten, nahmen 52 Prozent, bei der FDP 58 Prozent das Steuerpaket an, bei der SP stiess es auf massive Ablehnung (17% Ja). Ein differenzierteres Bild zeigte sich bei der CVP, wo lediglich 31 Prozent der Befragten, die der CVP nahe standen, das Steuerpaket gemäss der nationalen Parteiparole annahmen (9 kantonale Sektionen hatten die Nein-Parole herausgegeben). Diese Tendenz zur Polarisierung zwischen den Parteien bestätigte sich durch die Positionierung der Befragten auf einer Links-Rechts-Achse: Je weiter links sich die Befragten auf der Achse einstuften, desto stärker fiel die Ablehnung des Steuerpakets aus, je weiter rechts die Einstufung, desto stärker die Zustimmung. Aus der Untersuchung der Stimmmotive ging hervor, dass nach Auffassung der Gegnerinnen und Gegner das Steuerpaket zu stark den gut Verdienenden zugute kam und zu viele unterschiedliche Massnahmen enthielt.


Abstimmung vom 16. Mai 2004

Beteiligung: 51%
Ja: 812'475 (34.1%)
Nein: 1'585'910 (65.9%)

Parolen:
– Ja: CVP (9*), FDP (1*), SVP (1*), LP, EDU, FP, Lega; economiesuisse, SGV, ZSA, Hauseigentümerverband, Gemeindeverband.
– Nein: SP, GP, CSP, EVP, PdA, SD; SGB, Travail.Suisse, Mieterverband, Städteverband, Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.
– Stimmfreigabe: SBV
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Da das Steuerpaket in der Volksabstimmung gescheitert war, verlängerte der Ständerat die Frist zur Behandlung der Wohneigentumsförderung Maissen (cvp, GR; Pa.Iv. 98.458), zum Bausparen Büttiker (fdp, SO; Pa.Iv. 99.412) und zur Besteuerung des Eigenmietwerts Bisig (fdp, SZ; Pa.Iv. 99.413) um zwei Jahre. Zum Bausparen nach dem basellandschaftlichen Modell siehe auch die Antwort des BR auf die Anfrage Baader (svp, BL; A 04.1087).

Änderung der Inkraftsetzung (BRG 03.063)
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001

In der Herbstsession lehnte der Ständerat einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ab und schuf damit eine gewichtige Differenz zum Nationalrat. In der Eintretensdebatte beantragte Kommissionssprecher Schiesser (fdp, GL), die Eigenmietwertbesteuerung nicht abzuschaffen und damit auf einen Systemwechsel zu verzichten. Stattdessen solle die Eigenmietwertbesteuerung im Rahmen der geltenden Ordnung optimiert werden. Konkret beantragte er eine Reduktion des Eigenmietwerts auf 60 Prozent des Marktwerts, eine griffige Härtefallregelung und die Einführung eines Bausparmodells. Der vom Nationalrat im Vorjahr beschlossene Systemwechsel löse zwar das Problem der gerechten Festlegung des Eigenmietwerts, und das Schuldenmachen werde nicht mehr belohnt, doch erfordere er für Ersterwerber Abfederungen, die vermutlich mehr kosteten, als vom Bundesrat veranschlagt. Deshalb sei die geltende Ordnung mit der Möglichkeit des unbegrenzten Abzugs der Schuldzinsen und der Unterhaltskosten einem Systemwechsel vorzuziehen. Leuenberger (sp, SO) plädierte für Nichteintreten, da die zusätzlichen Steuererleichterungen – nach den Entlastungen bei der Familienbesteuerung – für den Bund nicht finanzierbar seien. Namens der CVP-Fraktion forderte David (cvp, SG) sowohl eine steuerliche Entlastung der Familien als auch eine Entlastung des Wohneigentums und damit einen Systemwechsel. Bundesrat Villiger hielt einen Systemwechsel nicht für zwingend, doch sei das heutige System nicht gerecht, weil es Begüterte, wenn sie die Abzugsmöglichkeiten geschickt nutzten, deutlich bevorzuge. Der Rat trat auf die Vorlage ein und lehnte mit 23 zu 13 Stimmen den Antrag David und damit den Systemwechsel ab. In der Detailberatung folgte die kleine Kammer grossmehrheitlich den Anträgen ihrer WAK: Sie beschloss eine Reduktion des Eigenmietwerts auf 60 Prozent des Marktmietwerts und lehnte einen Antrag Plattner (sp, BS) und die Empfehlung des Bundesrats, der nur auf zwei Drittel des Marktwerts hinuntergehen wollte, ab. Anschliessend setzte sich eine Minderheit Dettling (fdp, SZ) durch, die in Härtefällen den Eigenmietwert bis zur Hälfte herabsetzen wollte – die Kommissionsmehrheit hatte nur bis zu zwei Drittel zugestehen wollen. Die maximale Höhe der abziehbaren Schuldzinsen wurde unverändert aus der alten Regelung übernommen (Vermögensertrag plus CHF 50'000). Beim Bausparen folgte die kleine Kammer dem Vorschlag des Bundesrats und lehnte das basellandschaftliche Modell, das der Nationalrat favorisiert hatte, ab. Zusätzlich wurde die Behandlungsfrist der Parlamentarischen Initiativen Bisig (99.413), Büttiker (99.412) und Maissen (98.458) um zwei Jahre verlängert. In der Wintersession hielt der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission gegen die Stimmen der FDP und der SVP an der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung fest. Gegen die Stimmen der Grünen und der SP bekräftigte er auch seinen Entscheid für das basellandschaftliche Modell des Bausparens.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Revision der Wohneigentumsbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001

Nach der Ablehnung der Volksinitiative «Wohneigentum für alle» wurde im Parlament eine breite Debatte über den Eigenmietwert geführt. In der Wintersession hatte der Ständerat drei Vorstösse dazu zu beraten. Die parlamentarische Initiative Maissen (cvp, GR), die bereits im vorigen Jahr eingereicht worden war, verlangte die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bei gleichzeitiger Neuregelung der Hypothekarzinsabzüge. Solche sollten nach dem Begehren nur noch in den ersten zehn bis 15 Jahren nach Erwerb für selbstbewohntes Eigentum möglich sein. Für Mietobjekte sollten sie aber weiterhin aufrechterhalten werden. Die Unterhaltspauschale sollte in einem geringeren Ausmass, als es die Hauseigentümer-Initiative gefordert hatte, weiterhin gewährt werden. Die Neuregelung sei schliesslich während einer Übergangszeit von zwölf Jahren schrittweise einzuführen. Der Initiative wurde auf Anraten seiner WAK vom Ständerat Folge geleistet. Ebenfalls einen Erfolg zu verzeichnen hatte die parlamentarische Initiative Bisig (fdp, SZ; Pa. Iv. 99.413), die auch eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung unter gleichzeitiger Aufgabe der Hypothekarzinsabzüge bei selbstbewohntem Eigentum forderte. Darüber hinaus will das Begehren zur Förderung des Ersterwerbes ein steuerlich begünstigtes Bausparen einführen. Ferner wird für Ersterwerber während einer grosszügig bemessenen Dauer ein degressiv ausgestalteter Hypothekarzinsabzug gefordert. Eine parlamentarische Initiative Büttiker (fdp, SO) verlangte, dass es den Kantonen frei überlassen werden solle, bei gebundenen Bausparrücklagen den aufgelaufenen Zins von der Einkommenssteuer und das Sparkapital von der Vermögenssteuer zu befreien. Auch dieser Vorlage wurde auf Anraten der WAK Folge gegeben. Ein Vorstoss im Nationalrat, die parlamentarische Initiative Gysin (fdp, BL) (98.455), forderte, das Bundesgesetz über die direkten Steuern der Kantone und Gemeinden dahingehend zu ändern, dass es den Kantonen zukünftig frei gestellt werde, gebundene Bausparrücklagen, die geäufnet werden, um erstmalig ausschliesslich und dauernd selbstbenutztes Wohneigentum in der Schweiz zu beschaffen, bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer zu befreien. Der Initiative wurde gegen den Widerstand der SP Folge geleistet.

Parlamentarische Inititative zur Wohneigentumsförderung (Pa.Iv. 98.458)
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)

Der Ständerat folgte mit 28 zu 6 Stimmen dem Antrag seiner Kommission auf Nichteintreten auf den vom Nationalrat erarbeiteten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wohneigentum für alle» und bestätigte seine Empfehlung von 1996, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Als Hauptgründe für diesen Entscheid galten einerseits die Ertragsausfälle von CHF 100 bis 150 Mio., die der Gegenvorschlag dem Bund verursachen würde, und somit im Widerspruch zum Haushaltsziel 2001 und zu den Ergebnissen des Rundes Tisches stünden, andererseits die Vernehmlassung der Kantone. Die Anträge Bisig (fdp, SZ) und Reimann (svp, AG) auf Eintreten fanden im Plenum keine Mehrheit. Konsequenterweise lehnte der Ständerat auch die Motion der WAK-NR ab, wonach der Bund künftig bei der direkten Bundessteuer die kantonalen Eigenmietwerte übernehmen muss, soweit sie nicht mehr als 25 Prozent vom schweizerischen Mittel abweichen (Mo. 97.3183).

Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ (BRG 95.038)
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)

Das Paket wurde vom Parlament in der Sondersession von Ende April gleichzeitig mit der Unternehmenssteuerreform und einer Liberalisierung der Lex Friedrich über Grundstückverkäufe an Ausländer beraten. Dieser Konnex war insofern von Bedeutung, weil die Zustimmung der SP zu einer unternehmerfreundlichen Steuerreform die politische Gegenleistung für das Eintreten der FDP auf das Impulsprogramm darstellte. Im Nationalrat blieb ein von der SVP- und der FP-Fraktion unterstützter Nichteintretensantrag, der den wirtschaftlichen Sinn von staatlichen Konjunkturstützungsmassnahmen grundsätzlich in Abrede stellte, erfolglos. Für die Beschlüsse A bis C (Nationalstrassen, Impulsprogramm, bundeseigene Bauten) wurde bei 24, 34 resp. 39 Gegenstimmen Eintreten beschlossen. Beim Beschluss E (Beiträge für energiepolitisch sinnvolle Projekte von Privaten), wo aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Gründen auch die FDP-Fraktion für Nichteintreten war, fiel das Ergebnis mit 103 zu 70 Stimmen am knappsten aus. Dies war auch der einzige Beschluss, zu dem im Ständerat ein Nichteintretensantrag vorlag (Bisig, fdp, SZ); er unterlag mit 20 zu 9 Stimmen.

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Als Erstrat hatte der Ständerat im März über die 1993 vom Hauseigentümerverband (HEV) eingereichte Volksinitiative «Wohneigentum für alle» zu entscheiden, die Steuererleichterungen für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und eine massvolle Besteuerung der Eigenmietwerte verlangt. Der Bundesrat hatte die Initiative, die Steuerausfälle in der Grössenordnung von CHF 1.5 bis 2 Mrd. für Bund und Kantone zur Folge hätte und vor allem bisherige Hauseigentümer begünstigen würde, 1994 ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Bei einem Stimmenverhältnis von 29 zu 7 Stimmen war die Initiative auch im Ständerat chancenlos. Anders als seine vorberatende Wirtschaftskommission (WAK), die auch einen Gegenvorschlag abgelehnt hatte, folgte der Ständerat mit 25 zu zwölf Stimmen aber einem Antrag Bisig (fdp, SZ) und beauftragte die WAK mit der Evaluation eines möglichen Gegenvorschlags, der eine für Bund und Kantone haushaltsneutrale Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums verwirklicht.

Als möglichen Kern eines Gegenvorschlags propagierten die dem Unterstützungskomitee der Hauseigentümer-Initiative angehörenden Ständeräte Küchler (cvp, OW), Loretan (fdp, AG) und Reimann (svp, AG) die Forderung einer Aargauer Standesinitiative (Kt.Iv. 91.311), gemäss welcher der Bund bei der direkten Bundessteuer (DBST) die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte übernehmen müsste, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen. Heute berechnet der Bund in jenen elf Kantonen, die die Wohneigentümer besonders schonen, erhöhte Eigenmietwerte. Die Standesinitiative, die ebenfalls mit Steuereinbussen verbunden wäre und die 1993 die knappe Unterstützung des Nationalrats fand, wurde ebenfalls an die vorberatende Kommission zurückgewiesen.

Die WAK fand jedoch keine kostenneutrale Alternative zur Wohneigentums-Initiative und sah deshalb von einen Gegenvorschlag ab. Mit leeren Händen wollte sie aber nicht ins Plenum zurückkehren. Sie arbeitete eine Motion aus, die eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) fordert und den Kantonen mehr Spielraum bei der Festsetzung des Eigenmietwertes übertragen will (Mo. 96.3380). So sollen Kantone die Eigenmietwerte massvoll ansetzen, für alle oder einen Teil der Steuerpflichtigen auf eine Anpassung der Eigenmietwerte während einer gewissen Periode verzichten und den Neuerwerb von Wohneigentum mit speziellen Anreizen fördern können. Mit einer zweiten Motion verlangte die WAK, die 1973 vom Bundesgericht (BGer) begründete sogenannte «Dumont-Praxis» abzuschaffen (Mo. 96.3379). Gemäss dieser sind Unterhaltsaufwendungen für Liegenschaften in den ersten Jahren nach einem Hauskauf als wertvermehrende und deshalb in der Regel nicht abzugsfähige Ausgaben zu betrachten. Die Abschaffung dieser Praxis würde sich gemäss WAK eigentumsfördernd auswirken. Eine weitere Möglichkeit, der Hauseigentümer-Initiative entgegenzukommen, sah die WAK beim Modell des «Logis-Leasing». Die namentlich im Kanton Genf gewährte steuerliche Erleichterung für Miete-Kauf von Wohneigentum wird heute vom Bund nicht zugelassen. In der Herbstsession verzichtete der Ständerat endgültig auf einen Gegenvorschlag zur Hauseigentümer-Initiative, überwies dafür gegen den Willen des Bundesrates beide Motionen der WAK mit deutlichen Mehrheiten. Der Aargauer Standesinitiative gab er keine Folge.

Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ (BRG 95.038)
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)

Der Ständerat befasste sich bereits in der Herbstsession mit der Vorlage. Während Eintreten auf das IHG unbestritten war, lehnte der Freisinnige Bisig (SZ) das Programm "Regio Plus" grundsätzlich ab; er blieb aber mit 28 zu 8 Stimmen deutlich in der Minderheit. In der Detailberatung zum IHG nahm der Rat keine bedeutenden Änderungen vor. Er war auch nicht bereit, einem Antrag Büttiker(fdp, SO) auf Umwandlung des Gesetzes in einen auf zehn Jahre beschränkten Bundesbeschluss zuzustimmen. Der Antragsteller hatte vergeblich damit argumentiert, dass die geplante neue Regelung des Finanzausgleichs neue Voraussetzungen für die Regionalpolitik schaffen werde und zudem Subventionen ohnehin periodisch überprüft werden sollten. In der Gesamtabstimmung passierte das IHG oppositionslos, das Programm "Regio plus" mit drei Gegenstimmen.
Mit dem IHG soll weiterhin der Ausbau der regionalen Infrastrukturen (wozu auch primär dem Tourismus dienende Anlagen gehören können) gefördert werden. Voraussetzung für die Auszahlung von Bundesdarlehen bleibt wie bisher das finanziell gleichwertige Mitengagement der Kantone. Neu soll gemäss dem Entwurf des Bundesrates die Vollzugskompetenz aber weitgehend in die Hand der Kantone gelegt werden. Im Rahmen eines vom EVD für die Kantone festgelegten Höchstbetrags können diese selbst über die eingereichten Gesuche entscheiden. Als Instrumente sollen nur noch zinsgünstige oder -freie Darlehen und keine Zinsverbilligungen und Bürgschaften mehr zum Einsatz gelangen. Um die Darlehensnehmer zum sparsamen Mitteleinsatz zu bewegen, ist vorgesehen, für die einzelnen Projekte nicht mehr einen fixen Anteil der Endabrechnung zu übernehmen, sondern einen im voraus festgelegten Pauschalbeitrag auszurichten.

Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (BRG 96.021)
Dossier: Réorientation de la politique régionale et soutien aux régions économiquement menacées

Eine im letzten Jahr vom Ständerat angenommene Motion Maissen (cvp, GR; Mo. 95.3312), die eine verbesserte Koordination zwischen Raumplanung und Naturschutz forderte, wurde mit 79 zu 58 Stimmen auch vom Nationalrat überwiesen. Eine links-grüne Kommissionsminderheit sah in der Forderung, sämtliche raumwirksamen Aufgaben des Bundes im Bereich des Natur- und Heimatschutzes in die ordentlichen raumplanungsrechtlichen Verfahren einzubinden, den Versuch, den Naturschutz der Raumplanung unterzuordnen und den Biotopschutz des Bundes abzuschwächen. Auch eine Motion Bisig (fdp, SZ; Mo. 95.3272), die mehr Kohärenz im raumwirksamen Handeln und Entscheiden des Bundes forderte, wurde vom Nationalrat überwiesen. Bundesrat Arnold Koller begrüsste beide Motionsbegehren und räumte ein, dass beim Bund selber wie auch im Verhältnis zwischen Bund und Kantonen eine bessere Koordination der verschiedenen raumwirksamen Planungen unbedingt nötig sei.

Koordination zwischen Raumplanung und Naturschutz (Mo. 95.3312)

Die im Vorjahr vom Ständerat angenommene Motion Bisig (fdp, SZ) für die Erstellung von unterschiedlichen Preisindizes für die verschiedenen Bauarten (Wohn-, Gewerbe-, Verwaltungs- und Tiefbau), von welcher Kosteneinsparungen für das öffentliche Bauwesen erhofft werden, wurde auch vom Nationalrat überwiesen.

Wohnbaupreisindizes

Der Nationalrat lehnte eine im letzten Jahr vom Ständerat überwiesene Motion Bisig (fdp, SZ) ab, die eine Ergänzung des RPG (Art. 24) in dem Sinne verlangte, dass das kantonale Recht die Erstellung von Anlagen zum Zwecke der Erschliessung von Baugebiet künftig auch ausserhalb der Bauzone gestatten kann. Als Argument machte die Ratsmehrheit geltend, dass die Erleichterung des Bauens ausserhalb der Bauzone den Grundsätzen der Raumplanung und insbesondere dem Zweck der Landwirtschaftszone widerspreche.

Erschliessung von Baugebiet ausserhalb der Bauzone (Mo. 93.3311)
Dossier: Construction hors zone à bâtir

Eine Motion Bisig (fdp, SZ) verlangte eine Revision des RPG (Art. 24) mit dem Ziel, Infrastrukturanlagen für die Erschliessung von Bauzonen auch ausserhalb des Baugebietes zuzulassen bzw. die Ausnahmemöglichkeiten zu erweitern. Der Ständerat überwies die Motion gegen den Willen von Bundesrat Koller.

Erschliessung von Baugebiet ausserhalb der Bauzone (Mo. 93.3311)
Dossier: Construction hors zone à bâtir

Mit dem Einverständnis des Bundesrats überwies der Ständerat eine Motion Bisig (fdp, SZ), welche verlangt, dass neben den bestehenden Wohnbaupreisindizes auch solche für Verwaltungs- Gewerbe- und Tiefbauten erstellt werden. Der Motionär erhofft sich davon Kosteneinsparungen für die öffentliche Hand, da seiner Meinung nach die heute in Offerten und Voranschlägen übliche automatische Anwendung des Wohnbaupreisindexes der Stadt Zürich die effektive Kostenentwicklung nicht korrekt spiegelt.

Wohnbaupreisindizes

Gleich drei Motionen eine der Ständeratskommission (ad 92.037), eine des freisinnigen Schwyzer Ständerats Bisig (Mo. 92.3093) sowie eine seines Parteikollegen, des Solothurner Nationalrats Scheidegger (92.3105) – wollten den Bundesrat beauftragen, Bestimmungen des Bundesrechts, welche preistreibende Wirkungen bei den Baukosten zur Folge haben, zu überprüfen und allenfalls abzuändern. Die Landesregierung anerkannte zwar die Legitimität der Forderungen, betonte jedoch, dass die Bundesgesetzgebung – im Gegensatz zur kantonalen oder kommunalen Legiferierung – wenig Einfluss auf preistreibende Faktoren nehmen könne. Ihrem daraus entspringenden Begehren nach Umwandlung der Motionen in Postulate wurde in allen drei Fällen entsprochen.

Motionen zur Reduktion der Kosten im Wohnungsbau (1992)