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Acteurs

  • Garbani, Valérie (sp/ps, NE) NR/CN

Processus

8 Résultats
janvier 1965 janvier 2026
1965
1971
1977
1983
1989
1995
2001
2007
2013
2019
2026
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In der Romandie kam es zu einigen Sitzverschiebungen. So gewannen die bürgerlichen Parteien im Kanton Neuenburg 3 von 5 Nationalratssitzen und konnten damit die Mehrheitsverhältnisse zu ihren Gunsten umkehren. Die Zusammensetzung der Nationalratsvertretung lautet neu: 1 FDP, 1 SVP, 1 LP, 1 SP, 1 GP. Die bürgerlichen Parteien SVP, FDP und LP hatten sich im Gegensatz zu früheren Wahlen zu einer Listenverbindung zusammengeschlossen. Die FDP erreichte 12,7% (-2,1 Prozentpunkte), die SVP 25,9% (+3,4 Prozentpunkte) und die LP 13,2% (-1,2 Prozentpunkte). Die Liberalen gewannen ihr 2003 verlorenes Mandat zurück, obwohl sie im Vergleich zu 2003 an Stimmenanteilen verloren. Die SP musste bei einem Wähleranteil von 25,9% (2003: 29,2%) einen ihrer Sitze abgeben, Valérie Garbani wurde abgewählt.

Kanton Neuenburg -Nationalratswahlen 2007
Dossier: Résultats des élections au Conseil national 2007 (par canton)

Im Juli lancierte ein Komitee „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“ die Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“. Diese „Hanfinitiative“ verlangt die Straffreiheit für den Konsum, Besitz und Erwerb von psychoaktivem Hanf zum Eigenbedarf sowie eine staatliche Kontrolle von Anbau und Handel. Letzteres könnte in Konflikt stehen mit einer UNO-Vereinbarung, die seit 1970 auch für die Schweiz gilt. Der Entwurf zur BetMG-Revision hatte ebenfalls ein behördliches Toleranzregime für Anbau und Handel vorgesehen, dieses aber mit einer Kann-Formulierung versehen, was jederzeit eine Aufhebung ermöglicht hätte. Trotz dieser völkerrechtlichen Unklarheit nahmen im Initiativkomitee neben Vertretern der SP – Cavalli (TI), Fetz (BS), Garbani (NE), Janiak (BL) und Wyss (BE) – und der Grünen (Lang, ZG und Müller, AG) – auch Abgeordnete aus den bürgerlichen Bundesratsparteien – Kleiner (AR), Markwalder-Bär (BE) und Noser (ZH) für die FDP sowie Frick (SZ) und Maissen (GR) für die CVP – bis hin zur SVP (Jenny, GL) Einsitz.

„Hanfinitiative“

Im Frühling behandelte die grosse Kammer als Zweitrat die Vorlage zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum. Erfolglos beantragte eine Mehrheit der SVP-Fraktion Nichteintreten, um die Bundesfinanzen zu entlasten; zudem zweifelte sie an der Wirksamkeit des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) als Mittel zur breiteren Streuung des Eigentums. Ein Eventualantrag Laubacher (svp, LU), der die Vorlage an die Kommission zurückweisen wollte mit der Begründung, es handle sich um eine Sozialgesetzgebung, die mit dem Verfassungsauftrag (BV) zur Wohneigentumsförderung nichts zu tun habe, scheiterte ebenfalls. In der Detailberatung des WFG verlangte Valérie Garbani (sp, NE), dass der Bund nach Ablauf der Bundeshilfe nötigenfalls Massnahmen zur Milderung des Übergangs von der subventionierten zur freien Miete treffen könne. Obschon Kommissionssprecher und Bundesrat den Antrag unterstützten, wurde er mit 83 zu 54 Stimmen abgelehnt. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 106 zu 40 Stimmen. Beim Bundesbeschluss über die Rahmenkredite forderte Rennwald (sp, JU) für die Finanzierung von Darlehen eine Erhöhung von CHF 496 Mio. auf 650 Mio., Pelli (fdp, TI) hingegen eine Kürzung auf CHF 300 Mio.; beide Anträge wurden verworfen. In der Gesamtabstimmung verpasste der Kredit mit lediglich einer Stimme das für die Ausgabenbremse erforderliche qualifizierte Mehr. Beim Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) schloss sich der Nationalrat diskussionslos der Version des Ständerates an.

BRG zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum (02.023)

In der Sommersession lehnte der Nationalrat eine Lockerung des Mieterschutzes für Geschäftsräume, wie sie der Ständerat vorsah, ab. Anschliessend verwarf er mit 95 zu 83 Stimmen den «accord romand» und folgte dem Minderheitsantrag Cina (cvp, VS), der wie die kleine Kammer die Vergleichsmiete als Mittel zur Mietzinsüberprüfung vorsah. Mit grossem Mehr schloss er sich der ständerätlichen Lösung an, die es Mieterinnen und Mietern erstmals nach fünf Jahren erlaubt, eine Überprüfung des Mietzinses zu verlangen und nahm damit ein Anliegen der Mieterinitiative auf; gegen die Stimmen der SP verzichtete die grosse Kammer jedoch auf einen weitergehenden Kündigungsschutz. Dafür sollten auch Genossenschafts- und Sozialwohnungen in die Vergleichsmiete einbezogen werden. Nachdem Thanei (sp, ZH) die Forderung, dass Vermieter die Mieten alle fünf Jahre an die Vergleichsmieten anpassen könnten, als Schicksalsartikel qualifiziert hatte und Bundesrat Couchepin eine Niederlage in der Volksabstimmung befürchtete, lehnte die Volkskammer diesen Antrag der Vermieterseite ab. Schliesslich beschloss sie, dass Investitionen für energetisch wirksame Massnahmen im Sinne des CO2-Gesetzes nur zu 50 bis 70 Prozent (statt zu 100%) als wertvermehrend auf den Mietzins überwälzt werden können; sie begründete dies damit, dass steuerlich begünstigte Investitionen nicht voll auf die Mieterschaft überwälzt werden sollen. Zur Methode zum Vergleich der Marktmieten siehe auch die Frage Garbani (sp, NE) (01.1121).

Volksinitiative „Ja zu fairen Mieten“ und Teilrevision des Mietrechts (99.076)
Dossier: Définition des loyers abusifs
Dossier: Révisions du droit du bail rejetées

Mit einer Motion forderte Dunant (svp, BS) vom Bundesrat geeignete Massnahmen, um die Lücken in der Gesetzgebung und in der Praxis zu schliessen, die dazu führen, dass sich ausländische Straftäter aufgrund eines drohenden Strafvollzugs im Herkunftsland weiterhin in der Schweiz aufhalten und hier einer Strafverfolgung und Inhaftierung entgehen können, auch wenn ihr Asylgesuch abgelehnt wurde. Der Bundesrat verwies auf die laufende Strafgesetzbuchrevision, bei der das Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege eingeführt bzw. erweitert werden soll, sowie auf die Möglichkeiten, die sich aus den Zwangsmassnahmen im Ausländerbereich ergeben. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen, damit allfällige weitere Massnahmen geprüft werden können. Eine zweite Motion Dunant, die eine Übertragung der Kompetenz für die Haftanordnung und gerichtliche Überprüfung der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft von den jetzt dafür zuständigen Kantonen auf die Bundesbehörden forderte, wurde von Garbani (sp, NE) bekämpft und so vorderhand der Diskussion entzogen. Mit einer dritten Motion verlangte Dunant, die parteipolitische Zugehörigkeit der in der Asylrekurskommission (ARK) tätigen Richterinnen und Richter sei offen zu legen. Der Bundesrat erinnerte daran, dass die Parteizugehörigkeit zu den besonders schützenswerten Personendaten nach Datenschutzgesetz gehört; diese dürfen nur bearbeitet werden, wenn dies in einem formellen Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Da die Kompetenz zur Ernennung der ARK-Richterinnen und -richter dem Bundesrat übertragen wurde, stellte das Ansinnen Dunants zudem einen Eingriff in die Regelungszuständigkeit der Regierung dar, weshalb der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen. Diese wurde von Ménétrey-Savary (gp, VD) bekämpft und die Diskussion deshalb verschoben.

ausländische Straftäter Asylrekurskommission

Politbeobachter waren sich einig, dass die Asyl- und Ausländerpolitik ein Hauptthema im Wahlkampf 2003 sein wird. Das (und die gleichzeitig anstehende Revision von Ausländer- und Asylrecht) veranlasste alle Bundesratsparteien, sich mit Positionspapieren zu Wort zu melden, wobei zum Teil vom bisherigen ideellen Gedankengut der Partei abgewichen wurde, um Forderungen nach einer restriktiveren Ausländer- und Asylpolitik nicht kampflos der SVP zu überlassen. Als erste der Bundesratsparteien legte die Geschäftsleitung der SP ihr neues Konzept für die künftige Migrationspolitik der Schweiz vor. Das unter der Federführung von Nationalrätin Aeppli (ZH) entstandene Papier sorgte in der Partei zum Teil für hitzige Diskussionen, wurde darin doch eine Abkehr von der bisherigen SP-Haltung postuliert, wonach alle Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz zugelassen werden sollen, die hier Arbeit finden. Aeppli begründete die Neuausrichtung mit der Angst vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor ausländischer Konkurrenz. Jenen Parteimitgliedern, die Zulassungsbegrenzungen als Tabubruch empfinden, entgegnete sie, wichtiger als neue Arbeitskräfte ins Land zu holen, sei es, die Chancen der hier lebenden zu verbessern. Eine Diskriminierung bei der Zulassung müsse mittelfristig in Kauf genommen werden, dafür sei aber die Gleichbehandlung aller Zugelassenen zu garantieren, etwa was den Familiennachzug betrifft, die Berufsbildung oder die Arbeitsbedingungen. Das Papier wurde von der Delegiertenversammlung gegen die Opposition der beiden Nationalrätinnen Vermot (BE) und Garbani (NE) angenommen.

ein Hauptthema im Wahlkampf 2003 SP

Im Rahmen der Legislaturplanung wollte Nationalrat Pfister (svp, SG) den Bundesrat verpflichten, trotz der bilateralen Verträge mit der EU Bestimmungen in das neue Ausländergesetz aufzunehmen, mit denen eine Stabilisierung des Ausländeranteils erreicht werden soll. Trotz anfänglicher Opposition von Vermot (sp, BE) und Garbani (sp, NE) wurde der Vorstoss schliesslich als Postulat verabschiedet.

Stabilisierung

Der NR überwies eine Motion Hasler (svp, AG), die eine bessere Information der Migrationswilligen in den Herkunftsländern verlangte, als Postulat. Eine Motion Freund (svp, AR), welche die Voraussetzungen für den Familiennachzug drastisch verschärfen wollte, wurde auf Antrag des Bundesrates abgelehnt. Strengere Massnahmen gegen Scheinehen forderte eine Motion Baumann (svp, TG), die von Garbani (sp, NE), Goll (sp, ZH) und Vermot(sp, BE) bekämpft und deshalb im Nationalrat noch nicht behandelt wurde.

Revision Ausländergesetz 2005