Mit einer Motion forderte Dunant (svp, BS) vom Bundesrat geeignete Massnahmen, um die Lücken in der Gesetzgebung und in der Praxis zu schliessen, die dazu führen, dass sich ausländische Straftäter aufgrund eines drohenden Strafvollzugs im Herkunftsland weiterhin in der Schweiz aufhalten und hier einer Strafverfolgung und Inhaftierung entgehen können, auch wenn ihr Asylgesuch abgelehnt wurde. Der Bundesrat verwies auf die laufende Strafgesetzbuchrevision, bei der das Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege eingeführt bzw. erweitert werden soll, sowie auf die Möglichkeiten, die sich aus den Zwangsmassnahmen im Ausländerbereich ergeben. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen, damit allfällige weitere Massnahmen geprüft werden können. Eine zweite Motion Dunant, die eine Übertragung der Kompetenz für die Haftanordnung und gerichtliche Überprüfung der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft von den jetzt dafür zuständigen Kantonen auf die Bundesbehörden forderte, wurde von Garbani (sp, NE) bekämpft und so vorderhand der Diskussion entzogen. Mit einer dritten Motion verlangte Dunant, die parteipolitische Zugehörigkeit der in der Asylrekurskommission (ARK) tätigen Richterinnen und Richter sei offen zu legen. Der Bundesrat erinnerte daran, dass die Parteizugehörigkeit zu den besonders schützenswerten Personendaten nach Datenschutzgesetz gehört; diese dürfen nur bearbeitet werden, wenn dies in einem formellen Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Da die Kompetenz zur Ernennung der ARK-Richterinnen und -richter dem Bundesrat übertragen wurde, stellte das Ansinnen Dunants zudem einen Eingriff in die Regelungszuständigkeit der Regierung dar, weshalb der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen. Diese wurde von Ménétrey-Savary (gp, VD) bekämpft und die Diskussion deshalb verschoben.