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  • Zumbühl, Norbert (cvp/pdc, NW) SR/CE

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Seit Jahren befindet sich die eidgenössische Denkmalpflege, welche im Berichtsjahr ihr 100-jähriges Bestehen feiern konnte, in einer schweren Finanznot. Um die unhaltbare Situation bei der Subventionierungspraxis zu lösen, überwies nun auch der Nationalrat oppositionslos eine Motion des Ständerates (Zumbühl, cvp, NW) sowie eine gleichlautende des Bündner Christlichdemokraten Columberg (Mo. 86.961). Darin verlangt das Parlament die rasche Auszahlung längst fälliger Subventionsbeiträge sowie ein Finanzierungssystem, das es dem Bund ab 1989 erlauben soll, seinen rechtlichen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Denkmalpflege ohne zeitliche Verzögerung nachzukommen und die umstrittene Drinßlichkeitsordnung von 1978 aufzuheben.

Siehe auch das von NR Fischer (cvp, LU) eingereichte Postulat betreffend Lockerung der Dringlichkeitsordnung im Hinblick auf die Zentenarfeier 1991 (Bundesbeiträge an die Restaurierung von Baudenkmälern in der Zentralschweiz) (Po. 87.919).

Neuregelung der umstrittenen Subventionspraxis im Denkmalschutz (Mo. 86.950)

Mit der Vorbereitung einer 4. Serie wurde das Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) fortgesetzt. Ferner begannen verschiedene Kantone mit der Inventarisierung der historischen Verkehrswege. Der Ständerat überwies eine Motion Zumbühl(cvp, NW), die vom Bund eine Neuregelung der umstrittenen Subventionspraxis im Denkmalschutz sowie den Abbau des Pendenzenberges hängiger Beitragsgesuche verlangt. Der Bundesrat sicherte entsprechende Massnahmen zu und kündigte eine Revision des Denkmalschutzgesetzes an. Dabei soll auch die Rolle des Bundes in der Denkmalpflege neu definiert werden.

Neuregelung der umstrittenen Subventionspraxis im Denkmalschutz (Mo. 86.950)

In mehreren Kantonen fanden Erneuerungswahlen für den Ständerat statt. Das herausragende Ergebnis dieser Neubestellungen bildete die Nichtbestätigung des amtierenden Ständeratspräsidenten durch die Obwaldner Landsgemeinde. Der abgewählte Christlichdemokrat, J. Dillier, war in seinem Heimatkanton als distanzierter Politiker bekannt, der im Vorfeld der Wahl auch wegen privater Rechtsstreitigkeiten zunehmend Diskussionsstoff geliefert hatte. Sein Sturz stellte offensichtlich für die dortige Bevölkerung keine so grosse Überraschung dar wie anderswo. Der Beweis dafür, dass es sich bei dieser Wegwahl mehr um eine Abrechnung mit der Person als um eine parteipolitische Angelegenheit gehandelt hatte, wurde darin erblickt, dass die Christlichdemokraten ihre Position bei der Neubesetzung des verwaisten Ständeratssitzes zu verteidigen vermochten. Nachdem Dillier bereits kurz nach dem negativen Entscheid seinen Verzicht auf eine Wiederkandidatur bekannt gegeben hatte, wurde sein Parteikollege, Regierungsrat W. Hophan, an der ausserordentlichen Landsgemeinde dem freisinnigen Herausforderer deutlich vorgezogen. Die übrigen Erneuerungswahlen brachten nicht nur keine parteipolitischen, sondern auch keine personellen Veränderungen in der Zusammensetzung der Kleinen Kammer. Während die bisherigen Amtsinhaber in Graubünden, Nidwalden und Zug nirgends ernsthaft bestritten waren, sorgte im Kanton Glarus die Sprengkandidatur einer Sozialdemokratin immerhin für eine wesentliche Belebung des Wahlgeschehens.

GR: Wiedergewählt wurden die beiden Christlichdemokraten L. M. Cavelty und U. Gadient.
NW: Von der Landsgemeinde für eine weitere Amtsperiode bestätigt wurde N. Zumbühl (cvp)
ZG: Wiedergewählt wurden M. Kündig (cvp) und O. Andermatt (fdp).
GL: Erneuert wurden die Mandate von P. Hefti (fdp) und H. Meier (cvp).

Erneuerungswahlen Ständerat Obwalden Graubünden Nidwalden Zug Glarus 1982
Dossier: Elections fédérales 1983 - aperçu