Vorschlag von Avenir Suisse zur Alterspflegefinanzierung

Die Finanzierung der Alterspflege bleibt ein herausforderndes Thema, das regelmässig den Weg auf die öffentliche Agenda findet. Gemäss Prognosen werden sich die Kosten der Langzeitpflege bis ins Jahr 2045 verdreifachen, auf rund CHF 18 Mrd. jährlich. Zu dieser Zeit werden die geburtenstarken Jahrgänge des „Baby Booms" voraussichtlich pflegebedürftig sein. Zur Langzeitpflege gehört sowohl jene in Alters- und Pflegeheimen als auch jene durch die Spitex und ähnliche Organisationen zuhause. Ein Grossteil der dabei anfallenden Kosten muss von den zuständigen Kantonen und Gemeinden getragen werden – diese sind für die Pflegeheimfinanzierung und die Ergänzungsleistungen zuständig. Die Beiträge der Versicherten und der Krankenversicherung sind plafoniert, die Kostensteigerungen muss daher die öffentliche Hand tragen. Die Gemeinde- und Städteverbände warnten deswegen, wichtige öffentliche Aufgaben müssten zurückgestellt oder die Steuern erhöht werden, wenn die Pflegekosten nicht neu aufgeteilt werden. Im Juni präsentierte der liberale Thinktank Avenir Suisse einen Lösungsvorschlag, der eine vierte Säule im Schweizer Altersvorsorgesystem vorsieht. Für ihren späteren Pflegebedarf sollen alle Personen ab 55 Jahren obligatorisch ein eigenes Pflegekapital ansparen, mittels einer Prämie von rund CHF 250 monatlich. Das Kapital soll für Pflege und Betreuung zuhause oder in einem Heim eingesetzt werden können, und was davon beim Ableben noch übrig ist, soll weitervererbt werden. Nebst den finanziellen Auswirkungen stellt sich angesichts des Fachkräftemangels im Pflegebereich auch ein Personalproblem im Zusammenhang mit der Alterspflege.

Pflegesparkonto zur Senkung der Krankenkassenprämien und Entlastung des Pflegepersonals (Mo. 16.4086)

Im Dezember 2016 reichte Josef Dittli (fdp, UR) eine Motion zur Schaffung eines Pflegesparkontos ein. Damit sollten zukünftig Pflegeleistungen im Alter finanziert werden, wobei das Konto obligatorisch, steuerbefreit und vererbbar sein sollte. Finanziert werden sollte es über fixe Prämien, nicht über lohnabhängige Abzüge. Heute seien die EL «de facto zu einer Pflegeversicherung geworden», dieser Fehlanreiz müsse nun durch eigenverantwortliches Sparen korrigiert werden, wodurch die öffentliche Hand, die EL sowie die Krankenkassenprämien entlastet werden könnten.
Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf die ungleiche Verteilung der Pflege. So seien 2008 9 Prozent der über 65-Jährigen auf eine sehr intensive Pflege angewiesen gewesen, während die übrige ältere Bevölkerung nicht oder kaum pflegebedürftig gewesen sei. Gemäss BFS würde weniger als die Hälfte der Bevölkerung in ihrem Leben pflegebedürftig. Aus diesem Grund bevorzuge der Bundesrat eine Versicherungslösung gegenüber der vorgeschlagenen Sparlösung. Gleichzeitig erachtete der Bundesrat ein «weiteres staatlich geregeltes Zwangssparen» aus volkswirtschaftlicher Sicht als problematisch und lehnte die entsprechende privilegierte Besteuerung wegen der daraus folgenden Steuerausfälle für Bund, Kantone und Gemeinden ab. Die Steuererleichterungen kämen überdies vor allem wirtschaftlich stärkeren Haushalten zugute, während für Personen, welche sich die Beiträge an das Pflegesparkonto nicht leisten könnten, ein «zusätzliches sozialpolitisches Instrument» geschaffen werden müsste. Allfällige Kosteneinsparungen würden entsprechend vor allem in dieses neue Instrument umgelagert, kritisierte der Bundesrat und empfahl die Motion zur Ablehnung.
In der Frühjahrssession 2017 zog der Motionär seinen Vorstoss zurück. Er betonte, dass er die auf einem Bericht von Avenir Suisse beruhende Idee bei der Diskussion verschiedener Varianten zur Finanzierung der Langzeitpflege im bundesrätlichen Bericht «Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege» vermisst habe. Nun sei aber deren Diskussion in der SGK-SR traktandiert, was sein Ziel gewesen sei. Da er mit dem Bundesrat übereinstimme, dass es für einen Gesetzgebungsauftrag für ein Pflegesparkonto noch zu früh sei, ziehe er die Motion zurück.

Pflegesparkonto. Finanzierungsinstrument des 21. Jahrhunderts (Mo. 18.4180)

Mittels Motion verfolgte die FDP.Liberale-Fraktion Ende 2018 die Idee eines Pflegesparkontos. Auf dem Konto sollte freiwillig, steuerbefreit und vererbbar Geld für Pflege und Betreuung im Alter gespart werden können. Eigenverantwortliches Sparen für die eigene Alterspflege müsse sich lohnen, argumentierte die Partei. Dadurch würden die Ergänzungsleistungen und die OKP entlastet. Der Bundesrat verwies auf seine Antwort auf die Motion Dittli (fdp, UR; Mo. 16.4086) mit ähnlichem Anliegen und erklärte, dass eine Versicherung aufgrund der kleinen bis mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit und geringer Beeinflussbarkeit einer späteren Pflege sinnvoller sei als ein Sparkonto. Die Steuerbefreiung des Sparkontos würde zudem zu höheren Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden führen, als das Sparkonto Minderausgaben bewirken würde. Aufgrund der Freiwilligkeit des Pflegesparkontos würden vor allem einkommensschwache Personen auf eine Erstellung verzichten, wodurch überdies der Bedarf an Ergänzungsleistungen bestehen bliebe. Mit 99 zu 74 Stimmen lehnte der Nationalrat die Motion ab. Zustimmung fand sie neben der einreichenden FDP.Liberale-Fraktion bei der SVP-Fraktion sowie bei einem Mitglied der Mitte-Fraktion.