Im Rahmen der ausserordentlichen Session Asyl vom September 2024 lehnte der Nationalrat als Erstrat drei Motionen ab, darunter zwei Motionen der SVP-Fraktion. Während die eine Motion darauf abzielte, Asylverfahren in neu zu schaffenden Transitzonen an den Landesgrenzen abzuwickeln (Mo. 24.3058), verlangte die andere Motion, dass Asylsuchende, die vor der Einreise bereits einen sicheren Drittstaat durchquert haben, in der Schweiz kein Asyl erhalten können (Mo. 24.3056). Mit letzterem Anliegen hatte sich der Nationalrat bereits in der Sommersession 2023 befasst und damals eine gleichlautende Motion Glarner (svp, AG; Mo. 22.4397) abgelehnt. Im Unterschied zu vor gut zwei Jahren, als einzig die SVP-Fraktion den Vorstoss befürwortet hatte, fand sie im zweiten Anlauf auch Unterstützung bei der gesamten FDP-Fraktion und scheiterte somit lediglich relativ knapp mit 97 zu 90 Stimmen. Die zweite Motion der SVP-Fraktion erlag mit 94 zu 89 Stimmen (2 Enthaltungen) und fast identischen Kräfteverhältnissen demselben Schicksal. Deutlicher verwarf die grosse Kammer indes die dritte Motion (Mo. 24.3603): Der von Jean Tschopp (sp, VD) lancierte Vorstoss, der eine Aufenthaltsbewilligung für ukrainische Staatsangehörige forderte, fand neben den links-grünen Fraktionen nur bei den beiden EVP-Ratsmitgliedern und bei der GLP-Fraktion Anklang und wurde mit 120 zu 72 Stimmen (1 Enthaltung) erledigt.
Der Ständerat fällte in seiner ausserordentlichen Session Asyl gar keinen Beschluss, sondern wies alle drei darin traktandierten Vorstösse (Mo. 24.3511, Mo. 24.3515; Mo. 24.3516) seiner Kommission zur Vorberatung zu. In allen drei Fällen handelte es sich um Vorstösse, die identisch waren wie drei zeitgleich vom Nationalrat behandelte Motionen der SVP-Fraktion.