Adapter le statut S pour renforcer son acceptation (Mo. 24.3035)

Dossier: Statut de protection S pour les personnes d l'Ukraine

Wie der Ständerat in der Sommersession 2024 (Mo. 24.3022) nahm auch der Nationalrat in der anschliessenden Herbstsession im Rahmen einer ausserordentlichen Session «Asyl» eine Motion an, welche Anpassungen zum Erhalt der Akzeptanz des Schutzstatus S fordert. Konkret solle der Status S aberkannt werden, wenn eine Person für länger als 14 Tage aus der Schweiz ausreist, wenn Rückkehrhilfen bezogen worden waren oder wenn ein Missbrauch des Schutzstatus vorliegt. Der Nationalrat stimmte dieser Motion Paganini (mitte, SG) mit 131 zu 62 Stimmen (keine Enthaltungen) zu, wobei sich die Fraktionen der SP und der Grünen dagegen stellten. Der Bundesrat hatte ebenfalls die Ablehnung der Motionen beantragt, da er deren Anliegen bereits als erfüllt erachtete.

Nachdem der Nationalrat zu Beginn der Wintersession 2024 die Leitplanken durch Überweisung einer Motion Würth (mitte, SG), die eine Anpassungen des Schutzstatus S «zum Erhalt der Akzeptanz» fordert, bereits gesetzt hatte (Mo. 24.3022), war die Beratung einer identischen Motion Paganini (mitte, SG) im Ständerat gegen Ende der Wintersession eigentlich obsolet. Die Bitte des Bundesrates, den Auftrag an die Regierung nicht erneut zu senden, blieb ungehört: Der Ständerat überwies auch diese Motion und tat dies gar einstimmig.

La Suisse a besoin d'une task force «Asile» (Mo. 23.3886)

Dossier: Session extraordinaire «Asile» / «Asile et souveraineté» (mars 2025)

«Die Schweiz braucht eine Taskforce Asyl», forderte Jacqueline de Quattro (fdp, VD) mittels Motion im Juni 2023. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Vorstosses, da der Bund seiner Ansicht nach die aktuelle Situation und die damit einhergehenden Herausforderungen im Asylbereich bereits angemessen untersuche. In seiner schriftlichen Stellungnahme verwies er dabei auf die Evaluation der beschleunigten Asylverfahren, die Einsetzung des Sonderstabes Asyl (SONAS) zu Beginn des Ukraine-Krieges, die bereits in Auftrag gegebene Evaluation der Schwankungstauglichkeit der neuen Bundesasylzentren sowie auf seine unterstützende Haltung zu einer umfassenden Kapazitätsplanung im Asylbereich. Anders sah dies der Nationalrat: In der Herbstsession 2024 hiess er die Motion im Rahmen einer ausserordentlichen Session Asyl mit 104 zu 86 Stimmen (2 Enthaltungen) gut. Ebenso wie der Bundesrat für Ablehnung stimmten die Fraktionen der SP und der Grünen sowie beinahe die gesamte Mitte-Fraktion.

In der ausserordentlichen Session «Asyl» beugte sich der Ständerat in der Frühjahrssession 2025 als Zweitrat über eine Motion von Jacqueline de Quattro (fdp, VD), die eine Taskforce Asyl forderte. Dem Ständerat lag ein mit 5 zu 5 Stimmen (3 Enthaltungen) und Stichentscheid des Präsidenten Daniel Fässler (mitte, AI) gefällter Antrag auf Ablehnung der Motion vor. Die Kommissionsmehrheit der SPK-SR argumentierte, dass mit dem Sonderstab Asyl sowie dem Asylausschuss bereits strategische Organe bestünden, um die Herausforderungen im Asylbereich anzugehen. In den Augen der Kommissionsminderheit Gössi (fdp, SZ) hingegen, müsste der Bundesrat seine Zusammenarbeit insbesondere mit stark belasteten Gemeinden verstärken, weswegen sie Annahme der Motion empfahl.
Mit 23 zu 19 Stimmen (1 Enthaltung) folgte der Ständerat seiner Kommissionsmehrheit und lehnte die Motion ab, wobei die Ratsmitglieder der Mitte – zusammen mit denjenigen der Grünen und der SP – fast geschlossen für Ablehnung einstanden.

Pas de regroupement familial pour les personnes admises à titre provisoire (Mo. 24.3057)

Im Rahmen einer von der SVP-Fraktion einberufenen ausserordentlichen Session «Asyl» nahm der Nationalrat mit 105 zu 74 Stimmen (9 Enthaltungen) eine Motion der SVP-Fraktion an, welche den Familiennachzug vorläufig aufgenommenen Personen verwehren wollte. Neben der SVP-Fraktion stimmten beinahe alle Mitglieder der FDP-Fraktion sowie die Mitte-Vertretenden grossmehrheitlich für eine Annahme der Motion. Der Ständerat, der sich während ebendieser Session über eine gleichlautende Motion Friedli (svp, SG) beugte (Mo. 24.3511), fasste indes keinen Entschluss: Er wies das Anliegen zusammen mit anderen Motionen zum Thema Asyl (Mo. 24.3498; Mo. 24.3515; Mo. 24.3516) seiner Kommission zur Vorberatung zu, damit sich diese vertieft mit der Thematik auseinandersetzen kann. Der Bundesrat stand dem Anliegen ablehnend gegenüber. In seiner Stellungnahme wies er unter anderem darauf hin, dass die Verweigerung des Rechts auf Familiennachzug dem Recht auf Achtung des Familienlebens gemäss Art. 13 Abs. 1 der Bundesverfassung zuwiderlaufen würde.

Nach der Vorberatung einer Motion Friedli (svp, SG; Mo. 24.3511) sowie einer vom Nationalrat bereits befürworteten identischen Motion der SVP-Fraktion, die vorläufig aufgenommenen Personen den Familiennachzug verwehren wollten, legte die knapp zustande gekommene Mehrheit der SPK-SR in ihrem Kommissionsbericht ihre Einschätzung dar: Ihrer Ansicht nach sei der Status der vorläufigen Aufnahme keinesfalls zu attraktiv und auch im Familiennachzug ortete sie keinen Fehlanreiz. Der Familiennachzug stehe nur Eheleuten und minderjährigen Kindern nach drei Jahren und nur unter bestimmten Bedingungen zu, beispielsweise dürfe die in der Schweiz lebende Person nicht von der Sozialhilfe abhängig sein. Auf der anderen Seite vertrat die Kommissionsminderheit die Ansicht, dass die Möglichkeit des Familiennachzugs bei vorläufig aufgenommenen Personen den Anreiz, die Schweiz irgendwann wieder zu verlassen, reduziere. Zudem sei die Zahl der Gesuche auf Familiennachzug in den letzten Jahren stark gestiegen – von durchschnittlich 47 Anträgen pro Jahr zwischen 2008 und 2017 auf aktuell 120, wie Minderheitssprecherin Esther Friedli im Ständerat ausführte. Nach längerer Diskussion fiel schliesslich auch der ständerätliche Entscheid zu den beiden Motionen sehr knapp aus: Mit 20 zu 18 Stimmen (2 Enthaltungen) beschloss die kleine Kammer in der Wintersession 2024, die Motionen abzulehnen. Somit war das Anliegen erledigt.

Statut S. Créer des incitations à l'emploi et des perspectives d'avenir (Mo. 24.3456)

In der von der SVP-Fraktion verlangten ausserordentlichen Session «Asyl» nahm der Nationalrat im September 2024 eine Motion von Corina Gredig (glp, ZH) an, welche die Erwerbsanreize und Perspektiven für Personen mit Schutzstatus S verbessern wollte. In seiner Stellungnahme zum Vorstoss hatte der Bundesrat hervorgehoben, dass auch er eine Erhöhung der Erwerbsquote innerhalb dieser Personengruppe sowie für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene anstrebe, dass er die entsprechenden Massnahmen dazu jedoch bereits im Mai 2024 in die Wege geleitet habe. Darüber hinaus werde im Rahmen der laufenden Arbeiten der Evaluationsgruppe zum Schutzstatus S geprüft, ob eine Ausreisefrist nach Aufhebung des Schutzstatus die Erwerbsbeteiligung erhöhen könnte, da eine solche Planungssicherheit sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende mit sich bringen würde. Aus diesen Gründen hatte der Bundesrat die Motion als überflüssig erachtet und zur Ablehnung beantragt. Der Nationalrat fällte sein Verdikt zugunsten der Motion mit 125 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung. Gegen Annahme stellten sich die geschlossen stimmende SVP-Fraktion sowie zwei Mitglieder der FDP-Fraktion.

Mit knappen 6 zu 5 Stimmen empfahl die SPK-SR ihrem Rat im Herbst 2024, die vom Nationalrat bereits befürwortete Motion Gredig (glp, ZH), welche die Schaffung von Erwerbsanreizen und Perspektiven für Personen mit Schutzstatus S fordert, abzulehnen. Die bereits vom Bundesrat in die Wege geleiteten Massnahmen sowie der vom Parlament durch Überweisung einer Motion der SPK-NR (Mo. 23.3968) erteilte Auftrag schienen der Kommissionsmehrheit ausreichend, um die Erwerbstätigkeit innerhalb dieser Personengruppe zu erhöhen. Eine Kommissionsminderheit beantragte die Annahme der Motion, da das Ziel einer Erwerbstätigkeitsquote von 40 Prozent bei Personen mit Schutzstatus S noch längst nicht erreicht sei. Mit 26 zu 15 Stimmen (1 Enthaltung) lehnte der Ständerat die Motion in der Wintersession 2024 schliesslich ab.

Systématiser l'échange des données concernant les immigrés illégaux (Mo. 24.3059)

Dossier: Session extraordinaire «Asile» / «Asile et souveraineté» (mars 2025)

In der Herbstsession 2024 stellte sich der Nationalrat mehrheitlich hinter eine Motion der SVP-Fraktion, welche er im Vorjahr in Form einer anderen, beinahe gleichlautenden Motion noch deutlich abgelehnt hatte (Mo. 21.3492). Um Sans-Papiers den Aufenthalt in der Schweiz zu erschweren, verlangte der Vorstoss, dass insbesondere Sozialversicherungen und Krankenkassen verpflichtet werden sollen, die Daten von Sans-Papiers mit den Kantonen und Gemeinden auszutauschen. Während die SVP in der Frühjahrssession 2021 noch auf keinerlei Unterstützung ausserhalb ihrer Fraktion zählen konnte – die Motion war mit 133 zu 54 Stimmen (keine Enthaltungen) abgelehnt worden – stiess sie im zweiten Anlauf bei allen Mitgliedern der FDP und der Mitte auf Unterstützung. Der Nationalrat nahm die aktuelle Motion im Rahmen einer von der SVP verlangten ausserordentlichen Session «Asyl» mit 119 zu 71 Stimmen (1 Enthaltung) an. Die beiden EVP-Mitglieder stimmten zusammen mit den Mitgliedern der SP, Grünen und GLP (1 Enthaltung) für Ablehnung der Motion. Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme ebenfalls erneut gegen die Motion gestellt. Er erachte die Massnahme nach wie vor nicht als zweckdienlich und stützte sich dabei auch auf einen kürzlich erstellten Postulatsbericht. Der Bundesrat ging davon aus, dass Sans-Papiers aus Angst, von den Behörden entdeckt zu werden, keine Krankenversicherung mehr abschliessen würden. Folglich hätten dann die für die Nothilfe zuständigen Kantone und Gemeinden die anfallenden Gesundheitskosten zu tragen.
Dem Ständerat lag in der Herbstsession 2024 dasselbe Anliegen in Form einer Motion Salzmann (svp, BE; Mo. 24.3498) vor. Dabei stimmte die kleine Kammer einem Ordnungsantrag Zopfi (gp, GL) zu und überwies das Anliegen an die Kommission zur Vorberatung.

Nachdem auch die Mehrheit der ständerätlichen Kommission beantragte hatte, eine Motion der SVP-Fraktion anzunehmen, die forderte, den «Datenaustausch bei illegalen Migranten [zu] systematisieren», kam der Ständerat diesem Antrag in der Frühjahrssession 2025 mit 33 zu 10 Stimmen (keine Enthaltungen) nach. Eine Minderheit Maillard (sp, VD) plädierte für Ablehnung. Gleichzeitig und mit ebendiesem Stimmverhältnis nahm der Ständerat auch eine gleichlautende Motion Salzmann (svp, BE; Mo. 24.3498) an.

Interventions inscrites à l'ordre du jour de la session extraordinaire « Asile » (septembre 2024) et rejetées

Im Rahmen der ausserordentlichen Session Asyl vom September 2024 lehnte der Nationalrat als Erstrat drei Motionen ab, darunter zwei Motionen der SVP-Fraktion. Während die eine Motion darauf abzielte, Asylverfahren in neu zu schaffenden Transitzonen an den Landesgrenzen abzuwickeln (Mo. 24.3058), verlangte die andere Motion, dass Asylsuchende, die vor der Einreise bereits einen sicheren Drittstaat durchquert haben, in der Schweiz kein Asyl erhalten können (Mo. 24.3056). Mit letzterem Anliegen hatte sich der Nationalrat bereits in der Sommersession 2023 befasst und damals eine gleichlautende Motion Glarner (svp, AG; Mo. 22.4397) abgelehnt. Im Unterschied zu vor gut zwei Jahren, als einzig die SVP-Fraktion den Vorstoss befürwortet hatte, fand sie im zweiten Anlauf auch Unterstützung bei der gesamten FDP-Fraktion und scheiterte somit lediglich relativ knapp mit 97 zu 90 Stimmen. Die zweite Motion der SVP-Fraktion erlag mit 94 zu 89 Stimmen (2 Enthaltungen) und fast identischen Kräfteverhältnissen demselben Schicksal. Deutlicher verwarf die grosse Kammer indes die dritte Motion (Mo. 24.3603): Der von Jean Tschopp (sp, VD) lancierte Vorstoss, der eine Aufenthaltsbewilligung für ukrainische Staatsangehörige forderte, fand neben den links-grünen Fraktionen nur bei den beiden EVP-Ratsmitgliedern und bei der GLP-Fraktion Anklang und wurde mit 120 zu 72 Stimmen (1 Enthaltung) erledigt.

Der Ständerat fällte in seiner ausserordentlichen Session Asyl gar keinen Beschluss, sondern wies alle drei darin traktandierten Vorstösse (Mo. 24.3511, Mo. 24.3515; Mo. 24.3516) seiner Kommission zur Vorberatung zu. In allen drei Fällen handelte es sich um Vorstösse, die identisch waren wie drei zeitgleich vom Nationalrat behandelte Motionen der SVP-Fraktion.

Das Schicksal der drei vom Ständerat während seiner ausserordentlichen Session Asyl im September 2024 der Kommission zugewiesenen Zwillingsmotionen zu den Motionen der SVP-Fraktion lässt sich wie folgt zusammenfassen: Hannes Germann (svp, SH; Mo. 24.3516) zog seine Motion zur «Schaffung von Transitzonen zur Durchführung sämtlicher Asylverfahren gemäss Artikel 22 AsylG» zurück, nachdem sich die SPK-SR im Januar 2025, ebenso wie zuvor der Nationalrat, für Ablehnung ausgesprochen hatte. Die Motion Schwander (svp, SZ) mit dem Titel «Asylsuchende, die ein sicheres Land durchqueren, sind keine Flüchtlinge» (Mo. 24.3515) wurde auf Antrag der Kommission schliesslich in der Frühjahrssession 2025 mit 27 zu 15 Stimmen (1 Enthaltung) abgelehnt. Im Nationalrat war ein entsprechendes Anliegen der SVP-Fraktion ebenfalls in der ausserordentlichen Session Asyl behandelt und abgelehnt worden. Mehrheitlich auf Zustimmung gestossen war im Nationalrat im September 2024 die dritte Motion der SVP-Fraktion (Mo. 24.3057), welche vorläufig aufgenommenen Personen den Familiennachzug verwehren wollte: Nach erfolgter Vorberatung in der Kommission folgte der Ständerat seiner Kommissionsmehrheit und lehnte die entsprechende Motion in der Wintersession 2024 – zusammen mit einer identischen Motion Friedli (svp, SG; Mo. 24.3511) – nach längeren Diskussionen mit 20 zu 18 Stimmen (4 Enthaltungen) ab. Somit war auch dieses dritte Anliegen erledigt.