Zivilstandsunabhängige Löhne für Beamte (Pa. Iv. 88.232)

Eine parlamentarische Initiative von Gret Haller (sp, BE) (Pa.Iv. 88.232), welche im Beamtengesetz eine zivilstandsunabhängige Ausgestaltung der Anspruchsberechtigung für Lohnbestandteile und Sozialabgaben schaffen wollte, scheiterte schon in der vorberatenden Nationalratskommission, welche der Ansicht war, diese Frage solle nicht durch eine Gesetzesänderung, sondern durch Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern gelöst werden.

Da bei der Revision des Beamtengesetzes dem Prinzip eines schrittweisen Abbaus der zivilstandsabhängigen Ausgestaltung der Anspruchsberechtigung für Lohnbestandteile und Sozialabgaben Rechnung getragen wurde, zog Nationalrätin Haller (sp, BE) ihre 1988 eingereichte diesbezügliche parlamentarische Initiative zurück.

Parlamentarische Initiative für eine Frauenquote in Verwaltungsräten bundesnaher Betriebe (Pa.Iv. 03.440)

Dossier: Quotas de femmes

Mit Stichentscheid des Präsidenten unterstützte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Haering (sp, ZH; Pa.Iv. 03.440), welche mehr Frauen in den Verwaltungsräten von Unternehmungen des Bundes oder Betrieben mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung fordert. Die Rechtskommission (RK-NR), welche sich ebenfalls hinter den Vorstoss gestellt hatte, argumentierte, die verlangte Minimalquote von 30 Prozent sei nicht nur wegen des Verfassungsauftrags der Geschlechtergleichstellung angebracht, sondern würde sich auch für die anvisierten Gesellschaften positiv auswirken. Siehe auch die Antworten des Bundesrates auf die Interpellationen Leutenegger (sp, BL; Ip. 04.3800) zum Stand der Gleichstellung in bundesnahen Unternehmen und Roth-Bernasconi (sp, GE; Ip. 05.3653) betreffend Lohnanstieg von Männern und Frauen in der Bundesverwaltung.

Rapport sur la gestion du personnel 2009

Dossier: Plurilinguisme dans l'administration fédérale
Dossier: Part de femmes dans l'administration et la justice
Dossier: Politique du personnel fédéral (jusqu'en 2013)

Der Bundesrat nahm den alljährlichen Personalpolitik-Bericht zur Kenntnis. Zufrieden zeigte er sich mit dem Anteil an Lehrlingsstellen am Total der Anstellungsverhältnisse. Das Soll nicht ganz erreicht hat der Bund allerdings beim Frauenanteil. Zwar liegt die Frauenquote bei 30 Prozent, allerdings sind Frauen in Kaderpositionen nach wie vor massiv untervertreten. Auch die Vertretung der Landessprachen sei noch nicht adäquat.

Dialogue sur l'égalité des salaires dans l'administration fédérale (Mo. 09.3332)

Ebenfalls von beiden Räten überwiesen wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) zur Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung (BVer). Konkret soll sich der Bund verpflichten, die Löhne seiner Arbeitnehmer auf potentielle Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu überprüfen. Bei den Beratungen wurde das Anliegen von Nationalrat Füglistaller (svp, AG) bekämpft. Er befand das Anliegen für überflüssig, da der Lohngleichheitsdialog in der Bundesverwaltung bereits abgeschlossen sei. Die zuständige Bundesrätin Widmer-Schlumpf bestätigte, dass dieser Dialog beim Bund begonnen habe, aber er sei noch nicht abgeschlossen. Sie sprach sich für die Annahme der Motion aus, da einerseits der Bund als Arbeitgeber eine besondere Vorbildfunktion habe und andererseits bestehende Diskriminierungen sichtbar gemacht werden müssen. Der Nationalrat votierte mit 86 zu 78 Stimmen ebenfalls für die Annahme der Motion. Diesem Entschluss folgte der Ständerat im Juni und überwies das Geschäft an den Bundesrat.

Trotz der insgesamt positiven Signale – auch die Personalbefragung 2011 zeigte überwiegend zufriedene Angestellte – sah das Parlament noch Verbesserungspotenzial. So wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) überwiesen, die den Bundesrat auffordert, am ‹Lohngleichheitsdialog› teilzunehmen und die Löhne des Bundespersonals auf Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen. Die Motion wurde vom Bundesrat unterstützt, obwohl bezüglich Lohngleichheit in der Verwaltung schon viel unternommen worden sei. In beiden Räten wurde der Vorstoss seitens der SVP mit dem Argument bekämpft, dass die Dialoge nur Kosten verursachten, eine Lohngleichheit aber nie möglich sei. Beide Räte überwiesen jedoch das Anliegen.

Topsharing. Encouragement du partage des responsabilités de direction (Mo. 09.3315)

Les deux chambres du parlement ont, en outre, donné suite à une motion Wyss (verts, SO) visant à promouvoir le « topsharing » au sein de l’administration fédérale. Par le biais de cette intervention parlementaire, le Conseil fédéral a été chargé de procéder aux modifications légales nécessaires afin d’inscrire le modèle du partage des responsabilités de direction dans sa politique du personnel.

Rapport sur la promotion de l'égalité des chances entre femmes et hommes dans l'administration fédérale (2012)

Im Bericht über die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung von 2008 bis 2011, den der Bundesrat Ende Jahr genehmigte, wurde eine leichte Zunahme des Frauenanteils um 1.2 Prozentpunkte auf 42 Prozent in der Bundesverwaltung ausgewiesen. Eine recht grosse Zunahme von Frauen um 3.7 Prozentpunkte konnte dabei im höheren Kader nachgezeichnet werden; allerdings ist in den hohen Lohnklassen der Frauenanteil mit 14.3 Prozent auch nach dieser Zunahme noch gering. Die Verbesserung der Chancengleichheit wurde unter anderem auf die Einführung von Massnahmen zur familienergänzenden Kinderbetreuung und den Lohngleichheitsdialog zurückgeführt.

Rapport sur la gestion du personnel 2012

Dossier: Politique du personnel fédéral (jusqu'en 2013)

Zwar zeigte das «Reporting Personalmanagement 2012» eine weitere Zunahme des Frauenanteils bei den obersten Kaderstellen in der Bundesverwaltung von 14.3 Prozent auf 15.6 Prozent und im mittleren Kader von 27.8 Prozent auf 29 Prozent auf, das Soll-Zielband von 29 Prozent bis 34 Prozent war damit aber nach wie vor nicht erreicht. Hinsichtlich der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung unternahm die Regierung deshalb Anfang November einen Schritt, der breite Beachtung fand. Sie beschloss die Einführung einer Geschlechterquote von 30 Prozent bei 24 bundesnahen Betrieben. Gremien, die vom Bundesrat gewählt werden, sollen bis 2020 jeweils einen Frauen- und Männeranteil von mindestens 30 Prozent aufweisen. Wo der Frauenanteil tief ist, sollen künftig weibliche Kandidaturen bevorzugt behandelt werden. Bei dieser Neuerung handelte es sich aber nicht um eine juristisch verbindliche Vorgabe, sondern um eine Zielgrösse, deren Nichterreichung allerdings gut begründet werden muss. Zudem beschloss die Bundesregierung, neu jährlich im Rahmen des Reportings Personalmanagement über die Geschlechtergleichheit zu berichten. Zwei Postulate Feri (sp, AG; Po. 12.3801 und Po. 12.3802), mit denen die Einführung von Geschlechterquoten in der Verwaltung geprüft werden sollen, wurden im Plenum noch nicht behandelt. Mit familienfreundlichen Arbeitsbedingungen will die Regierung schliesslich die Verwaltung als Arbeitgeberin für beide Geschlechter noch attraktiver machen. Anfang Mai verabschiedete die Exekutive verschiedene Verordnungsänderungen, die beiden Elternteilen verstärkt Teilzeitarbeit und Vätern einen zehntägigen Vaterschaftsurlaub erlauben. Ende Jahr verabschiedete der Bundesrat zudem eine Reallohnerhöhung von 0.7 Prozent . Die Überprüfung der Löhne in der Bundesverwaltung zeigte, dass die Saläre dem Grundsatz der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern entsprechen.

Rapport sur la gestion du personnel 2013

Dossier: Politique du personnel fédéral (jusqu'en 2013)

Der Mitte März 2014 erschienene Bericht zum Personalmanagement des Bundes zeigte in der nationalen Verwaltung eine Zunahme der Teilzeitbeschäftigungen um 2.3 Prozentpunkte auf. Fast ein Viertel aller Bundesangestellten (23.4%) arbeiteten weniger als 90 Prozent. Zum Vergleich: In der gesamten Erwerbsbevölkerung beträgt dieser Anteil 32.1 Prozent. Beim Bund arbeiten vor allem Frauen Teilzeit (49.2%) während die männlichen Bundesangestellten ihren Job nur in 10.6 Prozent aller Fälle nicht als Vollzeit-Angestellte erledigen. Nach Möglichkeit werden beim Bund Stellen variabel mit 80 bis 100 Prozent ausgeschrieben. Dem Bericht war weiter zu entnehmen, dass der Frauenanteil im höheren Kader mit 30.2 Prozent erstmals den Sollwert von 30 Prozent überschritten habe.

Geschlechterquote von 40% in der Bundesverwaltung (Po.12.3801)

Dossier: Efforts pour des quotas de femmes dans les institutions politiques, les commissions et l’administration
Dossier: Part de femmes dans l'administration et la justice

Ein Postulat Yvonne Feri (sp, AG), das einen Bericht über unterstützende Massnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter verlangte, um eine Geschlechterquote von 40 Prozent in der Bundesverwaltung zu erreichen, wurde mit 94 (bürgerlichen) zu 73 (links-grünen) Stimmen abgelehnt. Die Ratsmehrheit folgte den Argumenten von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, die das Postulat zur Ablehnung empfahl, weil die Forderung ohne den Bereich Verteidigung bereits erfüllt sei. 2013 hätte der Frauenanteil ohne VBS und Grenzwachtkorps 43.3 Prozent betragen. Der Sollwert liege bei 44 bis 48 Prozent. Diese Zahl strebe man auch in Kaderpositionen an, wo der Frauenanteil nach wie vor tiefer sei.

Lors de la session d’été le Conseil national a rejeté un postulat de la députée Feri (ps, AG), qui demandait au Conseil fédéral un rapport sur les mesures de soutien en faveur de l’égalité des sexes au sein de l’administration fédérale. La conseillère se base sur le plan d’action du canton de Vaud pour recommander l’institution d’un quota de femmes dans l’administration fédérale. Le Conseil fédéral a proposé de rejeter le postulat, arguant que l’égalité des sexes avait été inscrite dans les sept lignes directrices du programme de législature 2011-2015, dans le cadre duquel la plupart des mesures préconisées par la députée Feri étaient étudiées. La conseillère fédérale Eveline Widmer-Schlumpf a ajouté que si l’on exceptait le corps des gardes-frontières ainsi que le DDPS, le pourcentage de femmes dans l’administration fédérale atteignait plus que les 40% visés par Madame Feri. La chambre du peuple a suivi l’avis du Conseil fédéral et rejeté le postulat à 94 voix contre 73.