Im Zusammenhang mit den in Volksabstimmungen getroffenen ablehnenden Einbürgerungsentscheiden im Vorjahr war von Juristen und Politikern auch die Verletzung von verfassungsmässigen Grundrechten vermutet worden. Namentlich gegen den Widerstand der SVP überwies der Nationalrat im Berichtsjahr eine Motion, welche vom Bundesrat gesetzliche Vorkehrungen für ein diskriminations- und willkürfreies Einbürgerungsverfahren verlangt. Der Ständerat wandelte den Vorstoss in ein Postulat um. Unter grosser Medienbeachtung wiederholte sich in der Luzerner Vorortsgemeinde Emmen das Geschehen des Vorjahres: Wiederum lehnten die Stimmberechtigten sämtliche Einbürgerungsgesuche von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien ab und stimmten gleichzeitig den Gesuchen von italienischen Staatsangehörigen zu. In der Basler Vorortsgemeinde Pratteln (BL) war es 1999 zu ähnlichen negativen Einbürgerungsentscheiden gegen Personen aus Südosteuropa gekommen. Eine Beschwerde eines Anwalts der Abgelehnten wegen Willkür und Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot war von der Kantonsregierung mit dem Argument abgewiesen worden, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung bestehe. Das in der Folge angerufene kantonale Verwaltungsgericht gab den Klägern jedoch Recht und stellte fest, dass der Entscheid der Bürgergemeinde Pratteln willkürlich und diskriminierend gewesen sei. Es hob deshalb das Verdikt auf und wies die Gemeinde an, die Einbürgerungsgesuche nochmals zu beurteilen.
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- Date
- 31 décembre 2000
- Type
- Initiative populaire
- Sources
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- AB NR, 2000, S. 813 f.; AB SR, 2000, S. 657 f. Emmen: Blick, 24.2. und 13.3.00; TA, 21.3.00. Zur These der Grundrechtsverletzung siehe auch TG, 24.3.00 und NZZ, 27.3.00 (Andreas Auer) sowie Lit. Auer.Vgl. auch die Diskussionen im Parlament im Anschluss an Interpellationen zur Einbürgerungspraxis in Emmen in AB NR, 2000, S. 677 ff. und AB SR, 2000, S. 274 f.
- BaZ, 25.3., 30.3. und 20.5.00; NZZ, 30.3.00.14
de Hans Hirter
Modifié le 13.06.2017
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