Als wichtigster Treiber der Überregulierung bezeichnete Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) die Internationalisierung des Rechts und vor allem die Übernahme von Regulierungen der G20, der OECD oder der EU. So beabsichtigte die Vierte der vier parlamentarischen Initiativen mit dem gemeinsamen Titel «Überregulierung stoppen!», die Übernahme von internationalem Recht durch die Schweiz einzuschränken. Die Internationalisierung des Rechts, die Übernahme von EU-Recht und der Hang zum Swiss Finish sollen dadurch gebremst werden, dass die Umsetzungsvorschläge des Bundesrates erstens nicht über die Anforderungen der für die Schweiz verbindlichen internationalen Regelungen hinausgehen sollen und zweitens auf die Ziele des internationalen Rechts fokussieren, ohne dessen Regeln genau zu übernehmen. Bei einer freiwilligen Übernahme internationalen Rechts müsste der Bundesrat in Zukunft die Folgen einer Nichtübernahme sowie Alternativen zur Übernahme darlegen. Generell soll internationales Recht nur dann übernommen werden, wenn es der Exportwirtschaft zugute kommt. Im Übrigen soll das Schweizer Recht nicht mehr dynamisch an geänderte internationale Vorschriften angepasst werden, sondern nur, wenn eine solche Anpassung für die Schweiz von Vorteil ist. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte stimmten dem Anliegen im Frühjahr 2017 zu.
- Date
- 31 mars 2017
- Type
- Initiative parlementaire
- n° de l'objet
- 16.440
- Acteurs
- Sources
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de Karin Frick
Modifié le 23.07.2018
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