In Luzern nahm die Verfassungskommission an ihrem im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf gewichtige Abstriche vor. Sie verzichtete auf die von den bürgerlichen Parteien heftig kritisierten Elemente Ausländerstimmrecht, Stimmrechtalter 16, Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften und Einführung von Einbürgerungskommissionen. Die Regierung schlug dem Parlament vor, den Stimmberechtigten zumindest das fakultative Ausländerstimmrecht als Zusatzfrage zur neuen Verfassung vorzulegen.
Dossier: Révisions des constitutions cantonales- Mot-clés
- Date
- 20 décembre 2005
- Type
- Politique cantonale
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- NLZ, 9.5. und 20.12.05
de Hans Hirter
Modifié le 05.08.2024
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