In Luzern nahm die Verfassungskommission an ihrem im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf gewichtige Abstriche vor. Sie verzichtete auf die von den bürgerlichen Parteien heftig kritisierten Elemente Ausländerstimmrecht, Stimmrechtalter 16, Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften und Einführung von Einbürgerungskommissionen. Die Regierung schlug dem Parlament vor, den Stimmberechtigten zumindest das fakultative Ausländerstimmrecht als Zusatzfrage zur neuen Verfassung vorzulegen.
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen- Schlagworte
- Datum
- 20. Dezember 2005
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
-
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- NLZ, 9.5. und 20.12.05
von Hans Hirter
Aktualisiert am 05.08.2024
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