Zu heftigen Diskussionen gab auch die Berechnungsmethode für den Konsumentenpreisindex Anlass. Die angewandte Methode, welche von den relativen Veränderungen gegenüber der letzten Erhebungsperiode ausgeht, führt bei Produkten mit saisonal stark schwankenden Preisen, wie etwa Gemüse und Früchte, zu einer Verzerrung nach oben. Da dieser Produktgruppe aber insgesamt kein bestimmendes Gewicht zukommt, wurde die Verwendung des Index als Massstab der Teuerung von den Sozialpartnern nicht ernsthaft in Frage gestellt; immerhin sicherten die Behörden eine rasche Überprüfung und eine allfällige Veränderung der Berechnungsweise zu.

Die 1981 heftig unter Beschuss geratene Methode zur Ermittlung des Indexes der Konsumentenpreise wurde im Berichtsjahr korrigiert. Ab 1. Januar 1983 werden die relativen Preisveränderungen in bezug auf einen Basiswert (Dezember 1982) und nicht mehr zum letzten Erhebungszeitpunkt errechnet. Damit können Verzerrungen bei saisonal stark schwankenden Preisen vermieden werden. Der seit 1978 durch die Verwendung der alten Methode entstandene Fehler beläuft sich auf ungefähr zwei Prozent; er wurde von den Unternehmern anlässlich der Lohnverhandlungsrunden als Argument für eine Mässigung ins Feld geführt. Eine Motion von Nationalrat Räz (svp, BE), welche die Unterteilung des Index in einen ersten für lebensnotwendige Güter und einen zweiten für solche des Wahlbedarfs verlangt, ist noch nicht behandelt worden.