Mit einer Motion verlangte Nationalrat Weigelt (fdp, SG) die Ersetzung der im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verankerten Brutto- durch die Nettopreisanschreibepflicht. Die Vorschrift, dass die Bruttopreise angegeben werden müssen, führe zu einem Wettbewerbsnachteil schweizerischer Anbieter bei Preisvergleichen im Internet sowie zu grossem Aufwand bei Veränderungen der MWST, und sie mache zudem den Konsumenten nicht bewusst, wie gross der Anteil der indirekten Steuern am Preis einer Ware sei. Obwohl Vollmer (sp, BE) darauf hinwies, dass auch in der EU die Bruttopreisanschreibepflicht gilt und deshalb für eine Ablehnung plädierte, überwies die bürgerliche Ratsmehrheit den Vorstoss in Postulatsform.