Im Mai unterzeichnete die Schweiz ein Wettbewerbsabkommen mit der EU. Dieses regelte die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der beiden Vertragsparteien, ohne dass das Wettbewerbsrecht harmonisiert wurde. Das Abkommen setzte sich einen wirksameren Vollzug zum Ziel, indem es die gegenseitige Mitteilung von entsprechenden Massnahmen und die Koordinierung von miteinander verbundenen Sachverhalten ermöglichte. Darüber hinaus sollten im Falle von parallelen Untersuchungsverfahren die Schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) und die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission vertrauliche Informationen und Beweismittel austauschen können. Bis dato konnten die Wettbewerbsbehörden davon nur unter Einverständnis der von einem Verfahren betroffenen Unternehmen Gebrauch machen. Bevor der Vertrag in Kraft treten konnte, mussten das EU-Parlament und die Regierungen der Mitgliedsstaaten sowie die eidgenössischen Räte dem Abkommen zustimmen. Nur wenige Tage nach Bekanntgabe des Vertragsabschlusses verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft. Darin vertrat die Landesregierung unter anderem die Ansicht, dass das Abkommen einen Beitrag zur Bekämpfung der “Hochpreisinsel Schweiz“ leisten würde. In der Herbstsession genehmigte der Nationalrat das Wettbewerbsabkommen mit 128 zu 44 Stimmen. Einzig die Fraktion der SVP sprach sich dagegen aus. Der Entscheid des Ständerats war am Jahresende noch hängig.