Nach dem Nationalrat hiess auch der Ständerat die Aufhebung der Bestimmung gut, dass bei der Gewährung von Bürgschaften die Zustimmung des Ehepartners dann nicht verlangt ist, wenn der Bürgschaftsnehmer als Mitglied einer im Handelsregister eingetragenen Firma handelt. In der kleinen Kammer war diese parlamentarische Initiative Chevrier (cvp, VS) allerdings sehr umstritten. Eine knappe Mehrheit der Rechtskommission (RK-SR) beantragte, auf die Vorlage nicht einzutreten. Es diene zwar in einzelnen Fällen dem Schutz einer Familie, wenn auf jeden Fall die Unterschrift des Ehepartners verlangt werde; andererseits würde dadurch die Gründung von neuen Firmen behindert. So könnte etwa ein getrennt lebender Ehepartner die Unterschrift nur aus Rachegründen verweigern. Mit 16 zu 15 Stimmen beschloss der Ständerat Eintreten und hiess dann ebenfalls sehr knapp (21 zu 19 Stimmen) die Neuerung, welche auch die Schlussabstimmung passierte, gut.