Nachdem der Bundesrat 1976 den ehemaligen SS-Angehörigen Menten an seinen Heimatstaat Holland ausgeliefert hatte, obwohl die ihm zur Last gelegten Verbrechen nach schweizerischem Recht verjährt waren, fügte er seinem Antrag zu einem allgemeinen Rechtshilfegesetz eine Ergänzung bei, die aus dem Fall die Konsequenzen zog. Da es sich gezeigt habe, «dass die politischen Realitäten gelegentlich stärker sind als das positive Recht, das diesen nicht Rechnung trägt», wünschte er die Aufhebung der Verjährung für Verbrechen gegen die Menschheit, Kriegsverbrechen und mit diesen vergleichbare Terrorakte. Der Ständerat hiess diese Ergänzung ohne Gegenstimmen gut, fasste aber in anderen Bereichen die Bedingungen für die Rechtshilfe enger; Steuerhinterziehung und Verletzung wirtschaftspolitischer Massnahmen schloss er ohne Einschränkung aus. Dass konkurrierende einzelstaatliche Ansprüche auf Verfolgung von Akteuren des internationalen Untergrunds zu grotesken Situationen führen können, zeigte der Fall der Deutsch-Italienerin Petra Krause. Diese wurde nach mehr als zwei Jahren Untersuchungshaft von den zürcherischen Behörden aus gesundheitlichen Gründen entlassen, aufgrund eines hängigen italienischen Gesuches aber sogleich wieder festgenommen und nach Italien überstellt, wo man sie nach kurzer Zeit wegen ihres angegriffenen Zustandes erneut in Freiheit setzte.
Dossier: Pieter Menten et la modification de la loi fédérale sur l'entraide internationale (1976-1981)- Mot-clés
- Date
- 29 novembre 1977
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 76.033
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- AB SR, 1997, S. 612 ff.
- BBl, 1977, II, S. 1247 ff.
- TA, 9.4.77; 30.11.77; 24 Heures, 7.7.77; Presse vom 4.8.–6.8., 13.8. und 16.8.77; Ww, 10.8.77; TA, 25.8.77
de Peter Gilg
Modifié le 07.07.2024
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