Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des IWF um weitere fünf Jahre. Dieses Abkommen ist Teil des internationalen Sicherheitsdispositivs zur Bewältigung von gravierenden Währungs- und Zahlungsbilanzkrisen. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) als für die Schweiz teilnehmende Institution wird damit zu einer Darlehenszusage von rund CHF 1.8 Mrd. verpflichtet. Zusammen mit dem Verlängerungsbeschluss schlug der Bundesrat dem Parlament auch eine neue Kompetenzregelung vor. In Zukunft soll nicht mehr dieses, sondern die Regierung in Absprache mit der Nationalbank für die Verlängerungsbeschlüsse zuständig sein.
- Mot-clés
- Date
- 28 novembre 2007
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 07.093
- Sources
- Afficher
de Hans Hirter
Modifié le 20.03.2025
Modifié le 20.03.2025