Das zweite Geschäft, das im Berichtsjahr den Internationalen Währungsfonds (IWF) betraf, kam im Sommer ins Parlament und wurde dort in der Wintersession vom Nationalrat als Erstrat beraten. Die Vorlage zur Gewährung eines Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe sah vor, dem Bundesrat für den Zeitraum von fünf Jahren und auf Grundlage des Währungshilfegesetzes (WHG) die Kompetenz zur Gewährung einer Garantie gegenüber der SNB in Höhe von CHF 15 Mrd. zu übertragen. Die Nationalbank würde ihrerseits dem IWF im Falle einer Beanspruchung eine Kreditlinie von maximal USD 10 Mrd. gewähren. Die Zusage für diese Kreditlinie machte der Bundesrat im April 2012 unter Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung und im Zusammenhang mit einer ausserordentlichen, zeitlich befristeten Aufstockung der IWF-Mittel. Zum Zeitpunkt der Botschaft war ein 2004 gesprochener und 2009 bis 2013 verlängerter Rahmenkredit von CHF 2.5 Mrd. in Kraft. Der Bundesrat sah vor, diesen Beschluss nicht erst wie angekündigt 2013 zur Verlängerung zu beantragen, sondern direkt durch den neuen Währungshilfebeschluss über CHF 15 Mrd. zu ersetzen. Er argumentierte, dass die Schweizer Volkswirtschaft sowohl finanziell als auch wirtschaftlich sehr eng mit den von der Staatschuldenkrise betroffenen Ländern verflochten sei und übermässig von einer Destabilisierung des internationalen Währungs- und Finanzsystems betroffen wäre, weshalb die Währungshilfe im Sinne der schweizerischen Interessen sei. In der nationalrätlichen Eintretensdebatte wurde über einen von SVP-Parlamentariern eingereichten Nichteintretensantrag diskutiert. Die Antragssteller bemängelten, dass die Vorlage einzig ein Beitrag zu den Euro-Rettungsschirmen sei, welche jedoch nicht Teil der Lösung (der Staatsschuldenkrise), sondern Teil des Problems seien. Der Nichteintretensantrag wurde klar abgelehnt. In der Detailberatung gab die Höhe des Rahmenkredits von CHF 15 Mrd. Anlass zu Diskussionen, waren doch gegenüber dem IWF nur USD 10 Mrd. zugesagt worden (was zum Zeitpunkt der Beratung rund CHF 9.7 Mrd. entsprach). Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf argumentierte, dass rund CHF 2.5 Mrd. als Puffer für Währungsschwankungen vorgesehen und weitere CHF 2.5 Mrd. als Weiterführung des bereits bestehenden, 2009 verlängerten Rahmenkredits von CHF 2.5 Mrd. veranschlagt seien. Der Kommissionsmehrheit (APK-NR) schien die Reserve für Währungsschwankungen allerdings als zu gross bemessen. Es wurde betont, dass der Bundesrat im Falle von weiterem Bedarf an Währungshilfen wieder an das Parlament gelange könne. Die Kommissionsmehrheit beantragte die Reduktion des Rahmenkredits auf CHF 10 Mrd. Ausserdem stand ein Kompromissantrag aus der BDP über einen Rahmenkredit von CHF 12.5 Mrd. zur Abstimmung. Während sich die BDP hinter ihren Kompromissantrag und gegen ihre Bundesrätin stellte, stimmten die GLP und die Grünen konsequent für die höheren Summen, während sich die SP und die SVP bei beiden Abstimmungen für die tiefere Kreditlinien aussprachen. Erklärungsbedürftig war das Abstimmungsverhalten der CVP, die den Entwurf des Bundesrates dem Kompromissantrag vorzog, jedoch mit der Mehrheit für einen Rahmenkredit von nur CHF 10 Mrd. stimmte, als dieser dem Kompromissantrag gegenüberstand. Weil letzten Endes sowohl der bundesrätliche Entwurf über CHF 15 Mrd. als auch der Kompromissvorschlag über CHF 12.5 Mrd. erfolglos blieben, wurde der Rahmenkredit auf CHF 10 Mrd. reduziert. Anlass zu weiteren Diskussionen gab zudem der linke Minderheitsantrag, der den Bundesrat dazu aufforderte, sich im IWF aktiv für wachstumsfördernde Kreditauflagen und gegen den Abbau von öffentlichen Diensten und Sozialleistungen einzusetzen. Der Antrag war jedoch chancenlos, weil er nur von der SP und den Grünen unterstützt wurde. In der Gesamtabstimmung stellte sich einzig die SVP gegen die Vorlage, die mit 109 zu 58 Stimmen angenommen wurde. Das Geschäft wurde im Ständerat für 2013 angesetzt.
- Mot-clés
- Date
- 5 décembre 2012
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 12.067
- Acteurs
- Sources
- Afficher
de Fabio Canetg
Modifié le 31.03.2025
Modifié le 31.03.2025