Über die finanziellen Mittel, die der Landwirtschaft in den Jahren 2014 bis 2017 zukommen sollen, konnten sich die Kammern im Berichtsjahr noch nicht einigen. Nach längeren Diskussionen beschloss der Nationalrat in einer äusserst knappen Abstimmung, dass das Budget im Bereich der Grundlagenverbesserungs- und Sozialmassnahmen um CHF 160 Mio. erhöht werden solle. Der Bundesrat, welchem die grüne, die grünliberale, die sozialdemokratische Fraktion sowie eine Mehrheit der Liberalen gefolgt waren, warnte vergeblich davor, dass eine Budgeterhöhung nicht mit den Vorgaben der Schuldenbremse vereinbar sei. Auch bei der Abstimmung zur Ausgabenbremse – welche sonst in beiden Räten ausnahmslos einstimmig gelöst worden war – und bei der Gesamtabstimmung über den Beschluss zu den finanziellen Mitteln demonstrierten SP und GLP ihre Ablehnung, was jedoch folgenlos blieb. Im Ständerat endete die Gegenüberstellung des Kommissionsantrages auf Folgeleistung des nationalrätlichen Entscheids und eines Minderheitsantrages Fetz (sp, BS), der auf der ursprünglichen Budgetierung beharrte, in einem Patt. Der Ratspräsident äusserte sich im Stichentscheid zugunsten der Minderheit. Somit werden diese, als auch die oben erwähnten Meinungsverschiedenheiten zwischen National- und Ständerat, 2013 in der Differenzbereinigung zur Agrarpolitik 2014 bis 2017 nochmalig thematisiert werden.

Am Ende der Wintersession 2012 war damit bereits klar, dass das Hauptziel des Bundesrats, mit der neuen Agrarpolitik eine Änderung des Direktzahlungssystems vorzunehmen, erreicht werden würde. In der auf 2013 angesetzten Differenzbereinigung werden sich die eidgenössischen Räte erneut mit der Situation des Milchmarkts, der Importrestriktion für Fleisch sowie diversen kleineren Uneinigkeiten auseinandersetzen müssen.

Während der Eintretensdebatte des Nationalrates zur Agrarpolitik 2014 bis 2017 in der Herbstsession signalisierten alle Fraktionssprecher ihr grundsätzliches Einverständnis mit der Stossrichtung der Vorlage, welche Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu korrigieren versuche und die schweizerische Landwirtschaft nachhaltiger und ökologischer ausgestalten wolle. Einzige Ausnahme war die SVP-Fraktion, die ihre Ablehnung mit je einem Nichteintretens- und einem Rückweisungsantrag kundtat: Die Nahrungsmittelproduktion, welche ihrer Meinung nach die Hauptaufgabe der Landwirtschaft sei, werde mit der Gesetzesvorlage zugunsten von mehr Ökologie an den Rand gedrängt. Durch eine fortschreitende Extensivierung der Schweizer Produktion steige die Abhängigkeit vom Ausland, was nicht zuletzt beim Thema der Futtermittelimporte bereits heute oft kritisiert werde. Auch eine Öffnung der Märkte gegen aussen würde mit der neuen Agrarpolitik ins Visier genommen. Die beiden Anträge wurden von der grossen Kammer deutlich abgelehnt: Einzig die SVP-Fraktion und beim Rückweisungsantrag zusätzlich je ein CVP- und ein BDP-Parlamentarier stellten sich dahinter. In der kleinen Kammer, welche sich in der Wintersession mit der Vorlage befasste, war das Eintreten unbestritten.

Nach dem letztjährigen Vernehmlassungsverfahren veröffentlichte der Bundesrat im Frühjahr seine Botschaft zur Agrarpolitik 2014 bis 2017. Da die Kernpunkte der Revision, welche eine Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorsahen, von den Befragten zwar gutgeheissen worden waren, Verbesserungsvorschläge jedoch teilweise in diametral entgegengesetzte Richtungen gezeigt hatten, entschloss sich der Bundesrat einzig zu moderaten Änderungen der Vernehmlassungsvorlage. Er versuchte dabei, zusätzliche Faktoren einzubauen, welche die Revision für die Schweizer Bäuerinnen und Bauern verträglicher machen würde. Nebst der Revision des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) umfasste die Agrarpolitik einen Entwurf zum Budgetrahmen für die Landwirtschaft von 2014 bis 2017 sowie diverse Änderungen in anderen Gesetzen, wie etwa dem Zolltarifgesetz oder dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht. Dass die Vorlage umstritten sein würde, zeigte sich bereits im Vorfeld der Ratsdebatten: Die Diskussionen in den vorberatenden Kommissionen zogen sich insgesamt bis zu 24 Stunden hin, diverse Parlamentsmitglieder beklagten sich zudem über intensives Lobbying von Seiten des Bauernverbandes und anderer Interessengruppen.

Die Detailberatungen von Erst- und Zweitrat erstreckten sich im Rest des Berichtsjahres über sechs bzw. vier Sitzungen und zeichneten sich durch zeitweise hitzige Diskussionen aus. Auffällig war, dass sich die Nationalräte Aebi (svp, BE) und Ritter (cvp, SG) besonders oft mit Wortmeldungen und Minderheitsanträgen exponierten; die Medienberichterstattung führte dies auf deren Kandidaturen für das zu dieser Zeit ausgeschriebene Präsidium des Bauernverbandes zurück. Im Besonderen bestimmten die gesetzlichen Grundlagen für Milchmarkt, der Import von Fleisch und lebenden Pferden sowie Bestimmungen zu den Direktzahlungen die inhaltliche Erörterung. Betreffend Milchmarkt setzte sich im Nationalrat eine Minderheit Rösti (svp, BE) durch, die das Obligatorium für Milchkaufverträge aufrechterhalten wollte. Demnach dürften ProduzentInnen ihre Milch jeweils nur an einen Vertragspartner verkaufen, die Verträge würden zudem auf die Mindestdauer von einem Jahr ausgelegt und sollten Regelungen zu Mengen, der Preisfestsetzung und den Zahlungsmodalitäten enthalten. Die Verträge müssten einem staatlichen Verwaltungsorgan gemeldet werden, und Verstösse würden vom Bundesrat mit Sanktionen geahndet. Der Ständerat widersetzte sich dieser Entscheidung, weil die Milchwirtschaft dadurch wesentliche marktwirtschaftliche Attribute wieder verlieren würde, die sie mit der Aufhebung der Milchkontingentierung 2009 erst kürzlich erhalten hatte. Er kehrte deswegen zum Vorschlag des Bundesrates zurück: Die Branche solle selbst einen Standardvertrag organisieren, der auf Begehren der Branchenorganisation vom Bundesrat für verbindlich erklärt werden könne. Wenn im Sektor keine Einigung über einen Vertrag erzielt werde, habe der Bundesrat die Kompetenz, vorübergehende Vorschriften über Kauf und Verkauf von Rohmilch zu erlassen. Als Nächstes sprachen sich beide Räte für eine Kontingentierung des Pferdeimports aus. Nach einem Vorschlag der ständerätlichen Minderheit Seydoux (cvp, JU) sollen die Kontingente zu 50% aufgrund der Käufe von in der Schweiz gezüchteten Pferde verteilt werden: Damit sollen die einheimische Pferdezucht und insbesondere die Freiberger Pferde aus dem Jura, welche zu dem Zeitpunkt die noch einzige ursprüngliche Schweizer Rasse waren, geschützt werden. Auch der Import von Fleisch wurde restringiert: Nachdem eine Minderheit Hassler (bdp, GR) im Nationalrat mit 87 zu 90 Stimmen äusserst knapp gescheitert war, nahm die ständerätliche Kommission den Vorschlag wieder auf und verlangte, dass 40% der Zollkontingentsanteile von Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdefleisch nach der Zahl von in der Schweiz geschlachteten Tieren zugeteilt werden soll. Die ständerätliche Ratslinke und Bundesrat Schneider-Ammann argumentierten vergeblich dagegen, dass eine solche Einschränkung des freien Marktes nicht wie beabsichtigt die kleinen und mittleren Metzgereien fördern, sondern den fünf grössten Schlachtbetrieben der Schweiz, welche damals bereits 70% der Rindergattung schlachteten, eine noch grössere Macht verschaffen würde. In der Abstimmung setzte sich die Kommission schliesslich mit 21 zu 15 Stimmen durch. Im Kernbereich der Beratungen, der Umgestaltung des Direktzahlungssystems, befassten sich die Räte zuerst mit den Bedingungen, welche zum Bezug von staatlicher Unterstützung berechtigen. Der Ständerat beschloss dabei, dass Direktzahlungen nicht mehr für bewirtschaftete Flächen ausgezahlt werden sollen, welche nach Inkrafttreten dieser Gesetzgebung in eine Bauzone umgewandelt werden. Es handelte sich dabei um einen Kompromissvorschlag zwischen den Anliegen des Bundes- und des Nationalrats, welche Beiträge für sich in Bauzonen befindende Flächen vollständig bzw. überhaupt nicht streichen wollten. Mit der Fassung des Ständerats sollten einerseits Kulturlandflächen gegen zu grosszügige Neueinzonungen geschützt, andererseits aber solche Bäuerinnen und Bauern nicht bestraft werden, die zurzeit noch nicht bebaute Flächen bewirtschaften und pflegen. Bei der Neuausrichtung der Direktzahlungen selbst wurde im Nationalrat die Einführung des Instruments „Landschaftsqualitätsbeiträge“ intensiv diskutiert: Die Gegner kritisierten, dass die Landwirte damit für Leistungen abgegolten werden sollten, welche erstens von diesen seit Jahrzehnten freiwillig erbracht und zweitens nicht objektiv beurteilt werden könnten: So seien die Ausschmückung des Hofs mit Geranien, eine mit Kopfstein gepflasterte Strasse oder die Einrichtung einer Feuerstelle keine unterstützenswerten Massnahmen. Der Bundesrat und die Befürworter erklärten daraufhin, dass diese Beiträge auf spezifische, traditionelle Bewirtschaftungsarten wie etwa Wytweiden im Jura oder Wässermatten im Oberaargau abzielten, deren Fortbestand nicht zuletzt auch für die Schweiz als Tourismusmagnet von grosser Wichtigkeit seien. Die SVP, jeweils eine knappe Mehrheit der FDP und der BDP sowie ein Drittel der CVP sprachen sich in der Abstimmung der grossen Kammer gegen diese Art von Beiträgen aus, unterlagen jedoch mit 85 zu 98 Stimmen. Im Ständerat fiel die Annahme der Beiträge mit 30 zu 9 Stimmen deutlicher aus. Die radikalste Änderung nahmen die beiden Kammern mit der Streichung der Tierbeiträge vor: Die Auszahlung pro Tier bzw. Grossvieheinheit habe falsche Anreize gesetzt und zu Überproduktion, tiefen Preisen im Milchsektor, steigenden Kraftfutterimporten und zu erhöhter Umweltbelastung geführt. Stattdessen werden deshalb sogenannte „Versorgungssicherheitsbeiträge“ eingeführt: Dabei handelt es sich um flächenbezogene Zahlungen, die eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln garantieren sollen. Sie setzen sich zusammen aus einem Basisbeitrag je Hektare und einem zusätzlichen abgestuften Beitrag in Bezug auf geografische und klimatische Erschwernisse. Bei Grünflächen muss ausserdem ein Mindesttierbesatz erreicht werden. Die SVP und Teile der CVP, FDP und BDP stellten sich dagegen und brachten im Nationalrat einen Minderheitsantrag Aebi (svp, BE) ein, der mit einer Erhöhung des Basisbeitrags je nach Tierbesatz die Tierbeiträge zumindest teilweise beibehalten wollte. Dieser Vorschlag wurde auch ausserhalb der Ratsdiskussion stark propagiert, war aber in der Abstimmung mit 100 zu 80 Stimmen chancenlos. Auch im Ständerat waren die neuen Beiträge umstritten und wurden mit Minderheitsanträgen sowie einem Alternativvorschlag der Kommissionsmehrheit bekämpft. Die Version des Bundesrats setzte sich schliesslich dennoch durch, was hauptsächlich den Ständeräten Freitag (fdp, GL) und Baumann (cvp, UR) zu verdanken war: Als in der ständerätlichen Kommission klar geworden war, dass die Versorgungssicherheitsbeiträge so nicht akzeptiert würden, arbeiteten die beiden bürgerlichen Ständeräte zwei Einzelanträge zur Anpassung der Übergangsbeiträge aus. Diese befristeten Zahlungen sollen einen für die Landwirte sozialverträglichen Systemwechsel ermöglichen. Nachdem Ständerat Freitag seinen Antrag zugunsten des anderen zurückgezogen hatte, akzeptierten die Ratsmitglieder den Antrag Baumann, laut welchem die Übergangsbeiträge acht Jahre lang ausgerichtet werden und bis 2017 um nicht mehr als 10% pro Jahr zurückgestuft werden dürfen. Damit wurde diejenige Neuerung, gegen welche sich der Schweizerische Bauernverband (SBV) am heftigsten gestemmt hatte, bereits im Berichtsjahr von den Räten definitiv in das revidierte Gesetz aufgenommen. Auch die Verlängerung des Moratoriums für gentechnisch veränderte Organismen wurde von den Räten im Rahmen der Agrarpolitik beschlossen. Sie nahmen damit das Anliegen einer Motion Ritter (cvp, SG) auf, die sich auf die Ergebnisse des nationalen Forschungsprojekts (NFP 59) gestützt hatte: Der Einsatz von dem zurzeit verfügbaren gentechnisch veränderten Saatgut erbringe keine wirtschaftlichen Vorteile für die Schweizer Landwirte, deswegen sei eine Fortführung des Moratoriums gerechtfertigt. Die Frist soll neu bis Dezember 2017 gelten. Trotz ausgedehnten Diskussionen im Nationalrat konnte die FDP, welche die Aufhebung bzw. eine Verkürzung der Frist zusammen mit Minderheiten der CVP, BDP und SVP unterstützt hatte, die übrigen Ratskolleginnen und -kollegen nicht überzeugen.

Nachdem das neue Direktzahlungssystem 2012 vom Parlament in seinen Grundzügen gutgeheissen worden war, nahmen die Kammern 2013 noch einige Anpassungen vor. Eine vermeintlich kleine Änderung, die jedoch als grundsätzliches Bekenntnis zu den Schweizer Bäuerinnen und Bauern angesehen werden kann, ist die Umformulierung der einleitenden Bestimmung in Artikel 2, Absatz 1 b.: Der Bund „fördert“ damit nicht nur gemeinwirtschaftliche Leistungen von bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben mit Direktzahlungen, sondern er „gilt“ sie „ab“. Der Nationalrat hatte in der Differenzbereinigung an diesem Entschluss festgehalten, was den Ständerat dazu veranlasste, ihm mit einem Stimmenverhältnis von 18 zu 16 zu folgen. Erneut thematisiert wurden zudem die Übergangsbeiträge: Die Ausgestaltung dieser finanziellen Unterstützung war bei der Umstellung vom alten auf das neue Direktzahlungssystem im vorigen Jahr ausschlaggebend dafür gewesen, dass der Ständerat die neue Politik des Bundesrates akzeptiert hatte. Nun wurden in beiden Räten jedoch mehrere Anträge diskutiert, welche alternative Arten der Geldverteilung forderten. Trotz unterschiedlicher Instrumente und Stossrichtungen hatten sie alle zum Ziel, den Systemwechsel für die landwirtschaftliche Bevölkerung erträglicher zu machen und sicherzustellen, dass die betroffenen Betriebe nicht mit allzu abrupt sinkenden Subventionsbeiträgen konfrontiert würden. Nach langen Diskussionen obsiegte schliesslich die vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagene Version: Diese machte hinsichtlich der konkreten Ausschüttung kaum Aussagen und garantierte dadurch laut ihren Befürwortern die grösste Flexibilität und Transparenz für die Umsetzung der Reform.

Ein erster Punkt, dessen Diskussion noch beendet werden musste, war die künftige Regelung des Milchmarkts. Obschon der Ständerat in der ersten Lesung im Vorjahr die vom Nationalrat geforderte Aufrechterhaltung der obligatorischen Milchverträge zwischen Produzierenden und Verwertenden abgelehnt hatte, bestand Nationalrat Rösti (svp, BE) in der zweiten, im Berichtsjahr stattfindenden Beratung auf Festhalten an dieser Lösung. Eine grösstenteils bürgerliche Mehrheit, welcher sich auch Exponenten anderer Lager anschlossen, unterstützte ihn mit 95 zu 80 Stimmen in diesem Anliegen. Gleichzeitig akzeptierten die Ratsmitglieder allerdings den von Bundes- und Ständerat als Alternativvorschlag unterbreiteten Artikel, welcher die Ausarbeitung eines Standardvertrags den Branchenorganisationen überlassen und dem Bundesrat nur bei Nicht-Einigung die Kompetenz zu vorübergehenden Vorschriften erteilen will. Sie ergänzten ihn um die Bestimmung, dass ein solcher Vertrag eine minimale Dauer von einem Jahr zu beinhalten habe. Somit standen sich also zwei Artikel im Landwirtschaftsgesetz gegenüber, welche den gleichen Bereich auf unterschiedliche Weise regelten. Rösti empfand dies als unproblematisch: Wenn sich die Branchenorganisationen auf einen Vertrag einigen könnten, sei der Artikel mit dem Vertrags-Obligatorium automatisch erfüllt. Ansonsten greife der zweite Artikel als Sicherheit für die Produzierenden. Der Ständerat vertrat diesbezüglich eine andere Meinung: Man könne nicht die gleiche Kompetenz zwei verschiedenen Akteuren erteilen, da dies im konkreten Fall dazu führen würde, dass sich der Bundesrat und die Branchenorganisation gegenseitig blockierten. Die Bestimmung mit den obligatorischen Verträgen wurde daher einstimmig abgelehnt und die Regelung durch die Branchenorganisation mit 33 zu 9 Stimmen angenommen. In der zweiten Differenzbereinigung schloss sich die grosse Kammer diesem Entscheid an.

Diverse Bestimmungen fanden entgegen anfänglicher Ablehnung doch noch Eingang in das Gesetz: So beharrte die grosse Kammer auf ihrer Forderung, dass der Bundesrat Einzelkulturbeiträge auch für die Gewährleistung einer angemessenen Versorgung mit Nutztierfutter verwenden können soll. Ziel dieser Massnahme ist die Reduktion der Futtermittelimporte, deren Einsatz in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik gekommen war: Die dadurch bestehende Abhängigkeit vom Ausland wurde als zu gross beurteilt, ausserdem kritisierte man die damit einhergehende, indirekte Förderung von Monokulturen in Schwellenländern. Bundesrat Schneider-Ammann erläuterte, dass die inländische Futtermittelproduktion bereits mit den Versorgungssicherheitsbeiträgen gefördert werde. Eine bürgerliche Ratsmehrheit von 103 zu 76 Stimmen sowie im Ständerat eine Mehrheit von 23 zu 13 Stimmen beschlossen aber, dieses Anliegen auch bei den Einzelkulturbeiträgen zu verankern. Des Weiteren beschlossen die Räte, dass der Bund in Zukunft nicht nur die Verwertung von Kernobst, Steinobst und Trauben finanziell unterstützen kann, sondern auch jene von Beeren. Es handle sich hierbei um wichtige Produkte der Schweizer Landwirtschaft, deren Herstellung mit einem hohen Aufwand verbunden sei. Auf dem Markt sei ihre Position zudem fragil aufgrund der von den Konsumierenden verlangten Frische und Qualität: Eine Förderung der Verwertung sei daher notwendig. Der Bundesrat hatte diese Gesetzesänderung abgelehnt mit der Begründung, dass Beeren Premiumprodukte im Hochpreissegment seien. Eine Subvention würde falsche Anreize setzen und die Produktion in einen wertschöpfungsschwachen Bereich lenken. Er unterlag im Nationalrat aber deutlich und im Ständerat mit 19 Ja- gegenüber 15 Nein-Stimmen.

In der Frühjahrssession schlossen die beiden Kammern ihre Beratungen zur neuen Agrarpolitik ab. Das Gesetz hatte somit insgesamt zweimal den Stände- und dreimal den Nationalrat passiert, bevor alle Differenzen bereinigt waren. Zum Jahr 2012, siehe hier.

Beim Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht bremsten die Parlamentarier den Bundesrat in seinen Reformbestrebungen: Dieser hätte die Verbesserungen von Bewirtschaftungsstrukturen (sog. „Arrondierungen“) erleichtern wollen, indem er daran beteiligte Pachtende von der Informationspflicht ihrer Verpachtenden befreit hätte. Wenn also zwei Pächter das von ihnen verwaltete Land aus Effizienzgründen ausgetauscht hätten, ohne dabei eines der bestehenden Pachtverhältnisse aufzulösen, hätte das stillschweigende Einverständnis der Verpächter gegolten. Die bürgerlichen Parteien, welche sowohl im National- als auch im Ständerat gegen diese Regelung argumentierten, machten geltend, dass dies eine Missachtung des Eigentums darstellen würde: Pachtverträge seien Verpflichtungen zur persönlichen Bewirtschaftung, welche man nicht beliebig austauschen könne. Nachdem sich die Räte je zweimal mit der Thematik auseinandergesetzt hatten, lehnten sie den bundesrätlichen Antrag daher deutlich ab.

Vor der Schlussabstimmung äusserten sich im Nationalrat noch einmal alle Fraktionen über das Endprodukt „Agrarpolitik 2014 bis 2017“: Die meisten zeigten sich grundsätzlich zufrieden mit der neuen Ausrichtung und waren bereit, einzelne Punkte, mit denen sie nicht einverstanden waren, in Kauf zu nehmen. Allein SVP-Parteipräsident Toni Brunner (SG) kritisierte die Gesetzesrevision fundamental: Erneut sei die Ökologisierung gegenüber der produzierenden Landwirtschaft stärker gewichtet worden. Die Extensivierung werde weiter ausgebaut und die Nahrungsmittelproduktion damit zunehmend ins Ausland verlagert. Brunner warnte davor, den Selbstversorgungsgrad in der Schweiz weiter sinken zu lassen: Angesichts der internationalen Lebensmittelskandale, welche man in jüngster Zeit erlebt habe (vgl. „Revision Lebensmittelgesetz“), sei die Förderung einer solchen Entwicklung unvorsichtig. Mit Ausnahme eines BDP-Parlamentariers war die SVP die einzige Fraktion, welche grossmehrheitlich gegen die Verabschiedung der Vorlage stimmte: Die neue Agrarpolitik passierte den Nationalrat mit 141 zu 41 Stimmen. Der Ständerat akzeptierte die behandelte Vorlage einstimmig mit zwei Enthaltungen.

Eine letzte Differenz zwischen den Kammern bestand in der Debatte über eine Erhöhung der finanziellen Mittel, welche der Landwirtschaft zwischen 2014 und 2017 zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Nationalrat hatte 2012 verlangt, dass der Budgetposten „Investitionskredite“ um CHF 160 Mio. erhöht wird, was einer Vergrösserung des Rahmenkredits um 1,2% entsprechen würde. Nachdem der Ständerat dies mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt hatte, wiederholte Nationalrat Rösti (svp, BE) 2013 in einem Minderheitsantrag die Forderung: Die neue Agrarpolitik verlange von der bäuerlichen Bevölkerung erhebliche Anpassungen und Mehrleistungen, dafür müssten auch mehr Mittel gesprochen werden. Eine Erhöhung speziell im Investitionsbereich sei sinnvoll, da dadurch Produktivität und Lebensverhältnisse in der Landwirtschaft nachhaltig verbessert würden, was auch für künftige Generationen wichtig sei. Ausserdem würden nicht nur Bäuerinnen und Bauern davon profitieren: Durch neue Bauaufträge würde auch das Baugewerbe wachsen; die Renovation von Flurwegen oder Ähnlichem komme zudem ganzen Regionen sowie dem Tourismus zugute. Bundesrat Schneider-Ammann wies – wie bereits im vorigen Jahr – darauf hin, dass eine Aufstockung der Gelder nicht mit der Schuldenbremse vereinbar wäre: Die Landwirtschaft erhalte mit CHF 13,67 Mrd. wieder gleich viele Gelder wie in den letzten Jahren, und in Anbetracht des geplanten Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets, welches den Bundeshaushalt ab 2014 jährlich um CHF 700 Mio. entlasten soll, wäre eine Mittelerhöhung widersinnig. Die Abstimmung fiel mit 90 zu 87 Stimmen bei 4 Enthaltungen aus den Reihen der FDP und CVP hauchdünn zugunsten des Minderheitsantrags und gegen die Argumente des Bundesrates aus, obwohl sich die linksgrünen Fraktionen geschlossen zusammen mit den Grünliberalen und knapp zwei Dritteln der FDP dagegen ausgesprochen hatten. Auch in der kleinen Kammer entschied man sich daraufhin mit einem knappen Mehr von 3 Stimmen für die Erhöhung der finanziellen Mittel.

Auch die Importrestriktionen bei Fleisch und Pferden wurden 2013 erneut thematisiert: Erstere wurden dank einer Allianz von CVP, BDP und SVP sowie einer Mehrheit der FDP im Nationalrat definitiv angenommen, während letztere in der Differenzbereinigung nach längeren Diskussionen wieder aus dem Gesetz entfernt wurden. Als Hauptargumente dagegen angeführt wurden im Nationalrat die bereits hohe finanzielle Unterstützung für eine qualitativ hochstehende Pferdezucht von jährlich CHF 3 Mio. und die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb, welche sich durch eine derartige Regelung ergeben würden. Grossteile der Ratslinken und -mitte vermochten die Abstimmung für sich zu entscheiden. Der Ständerat folgte ihnen in seiner zweiten Lesung mit 21 zu 15 Stimmen.