Im September 2014 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2016-2019, die sich auf den zweiten Wirksamkeitsbericht der 2008 eingeführten Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) stützt. Der Bericht kam zum Schluss, dass der Finanzausgleich gut funktioniere und die Ziele weitgehend erreicht werden konnten. Zudem zeigten die Vernehmlassungsergebnisse, dass die Kantone das bestehende System des Finanzausgleichs grundsätzlich unterstützen. Aus Sicht des Bundesrates drängten sich damit keine grundlegenden Änderungen am System des Finanzausgleichs auf. Bei der Ausstattung der Ausgleichsgelder für die Periode von 2016-2019 sprach sich der Bundesrat entgegen der mehrheitlichen Auffassung der Kantone für eine Kürzung des Ressourcenausgleichs um CHF 330 Mio. aus. Die Kürzung, so der Bundesrat, sei "folgerichtig" und "systemkonform", weil der NFA-Zielwert, wonach die Kantone über mindestens 85% des durchschnittlichen Ressourcenpotenzials verfügen sollten, in der Periode 2012-2015 durchschnittlich übertroffen worden war. Zudem sprach sich der Bundesrat für eine Beibehaltung der Dotation des Lastenausgleichs und eine Weiterführung des Härteausgleichs aus. Der Wirksamkeitsbericht habe gezeigt, dass eine vorzeitige Abschaffung des Härteausgleichs für einzelne Kantone ernsthafte finanzielle Folgen hätte, so der Bundesrat weiter.
- Date
- 3 septembre 2014
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 14.066
- Sources
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de David Zumbach
Modifié le 17.02.2019
Modifié le 17.02.2019