Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2016-2019

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Im September 2014 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2016-2019, die sich auf den zweiten Wirksamkeitsbericht der 2008 eingeführten Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) stützt. Der Bericht kam zum Schluss, dass der Finanzausgleich gut funktioniere und die Ziele weitgehend erreicht werden konnten. Zudem zeigten die Vernehmlassungsergebnisse, dass die Kantone das bestehende System des Finanzausgleichs grundsätzlich unterstützen. Aus Sicht des Bundesrates drängten sich damit keine grundlegenden Änderungen am System des Finanzausgleichs auf. Bei der Ausstattung der Ausgleichsgelder für die Periode von 2016-2019 sprach sich der Bundesrat entgegen der mehrheitlichen Auffassung der Kantone für eine Kürzung des Ressourcenausgleichs um CHF 330 Mio. aus. Die Kürzung, so der Bundesrat, sei "folgerichtig" und "systemkonform", weil der NFA-Zielwert, wonach die Kantone über mindestens 85% des durchschnittlichen Ressourcenpotenzials verfügen sollten, in der Periode 2012-2015 durchschnittlich übertroffen worden war. Zudem sprach sich der Bundesrat für eine Beibehaltung der Dotation des Lastenausgleichs und eine Weiterführung des Härteausgleichs aus. Der Wirksamkeitsbericht habe gezeigt, dass eine vorzeitige Abschaffung des Härteausgleichs für einzelne Kantone ernsthafte finanzielle Folgen hätte, so der Bundesrat weiter.

Bei der Frage zur Bestückung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2016-2019 setzten sich in der Wintersession 2014 im Ständerat die Nehmerkantone durch und votierten gegen den vom Bundesrat vorgebrachten Vorschlag, den Ressourcenausgleich auf CHF 2,15 Mrd. zu reduzieren. Im Vergleich zur Vorperiode hätte dies einer Kürzung von CHF 330 Mio. entsprochen, wobei der Bund um CHF 196 Mio. und die Geberkantone um CHF 134 Mio. entlastet worden wären. Dem Weiterführen des Lastenausgleichs stimmte der Ständerat diskussionslos zu. Ein Minderheitsantrag Fetz (sp, BS), der die vom Bundesrat geplanten Einsparungen im Ressourcenausgleich zum Ausgleich der Sonderlasten der städtischen Gebiete hätte einsetzen wollen, wurde durch den Entscheid im Bereich des Ressourcenausgleichs hinfällig. Im Nationalrat war das Geschäft zum Ende des Jahres noch hängig.

In der Frühjahrssession 2015 nahm sich die grosse Kammer als Zweitrat den Grundbeiträgen des Ressourcen- und Lastenausgleichs für die Beitragsperiode 2016-2019 an. Entgegen der Meinung des Ständerats, der sich im vorangegangenen Dezember gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Reduktion des Ressourcenausgleichs um CHF 330 Mio. ausgesprochen hatte, folgte der Nationalrat seiner vorberatenden Finanzkommission (FK-SR) und gab deren Mehrheitsmeinung, dem Bundesrat zuzustimmen, mit 101 zu 88 Stimmen gegenüber jener einer Minderheit Gschwind (cvp, JU), die dem Ständerat folgen wollte, den Vorzug. Geschlossen für den Antrag des Bundesrates stimmten einzig die Grünliberalen. Durch alle anderen Fraktionen zog sich eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Geber-Nehmer-Konfliktlinie. Gleichwohl konnten sich - für einmal - die Geberkantone durchsetzen. Auch die Frage, wie viel Geld in den kommenden vier Jahren für den Lastenausgleich aufgewendet werden soll, war im Nationalrat umstritten. Die FK-NR hatte sich in der Vorberatung für eine Aufdotierung des soziodemografischen Lastenausgleichs um CHF 196 Mio. ausgesprochen. Die Zentrumslasten müssten besser abgegolten werden, so die Meinung der Kommissionsmehrheit. Die Höhe der Aufstockung entsprach exakt dem beim Ressourcenausgleich eingesparten Bundesanteil. Dieser Antrag scheiterte jedoch in der Abstimmung, wenngleich mit 93 zu 94 Stimmen nur hauchdünn, an einer Minderheit Gasche (bdp, BE), die, dem Ständerat zustimmend, weder an der Gesamtdotierung des Lastenausgleichs noch an deren paritären Aufteilung auf die geografisch-topografische bzw. soziodemografische Komponente etwas ändern wollte. Damit war der Lastenausgleich für die Beitragsperiode 2016-2019 in trockenen Tüchern.

Im März 2015 nahm sich der Ständerat ein zweites Mal dem Thema des Finanzausgleichs für die Beitragsperiode 2016-2019 an. Im Unterschied zum Lastenausgleich, bei dem National- und Ständerat dem bundesrätlichen Vorschlag, im Vergleich zur Vorperiode weder an der Gesamtdotierung noch an der Verteilungslogik etwas zu ändern, gefolgt waren, bestand beim Ressourcenausgleich eine gewichtige Differenz. Während die grosse Kammer wie der Bundesrat in den kommenden vier Jahren CHF 330 Mio. weniger umverteilen wollte, hatten sich in der ersten ständerätlichen Lesung die Nehmerkantone durchgesetzt. Daran änderte sich auch in der zweiten Lesung nichts. Eine Minderheit Bieri (cvp, ZG), die auf die Linie von National- und Bundesrat umschwenken und CHF 330 Mio. weniger ausgeben wollte, unterlag dem Mehrheitsvorschlag der Finanzkommission (FK-SR) bei 1 Enthaltung mit 16 zu 27 Stimmen. Zuvor hatte bereits eine Minderheit Theiler (fdp, LU), die im Sinne eines Kompromissvorschlages über eine Erstreckung der Berechnungsfrist von vier auf acht Jahre annähernd eine Halbierung der Beitragsanpassungen erreichen wollte, mit 15 zu 28 Stimmen den Kürzeren gegen den Mehrheitsantrag gezogen. Damit ging die Vorlage zurück in den Nationalrat, der sich in der Sommersession 2015 ein zweites Mal damit beschäftigte. Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-NR) sprach sich dabei erneut für den Vorschlag des Bundesrates aus und setzte sich damit mit 103 zu 87 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen eine Minderheit Siegenthaler (bdp, BE) durch, die die Kürzungen der Grundbeiträge von Bund und Geberkantonen – ohne eine Anpassung der Berechnungsfrist – exakt halbieren wollte. Kurz vor der drohenden Einigungskonferenz kam dann Bewegung in die Fronten. Die FK-SR schlug analog zum Antrag von Nationalrat Siegenthaler eine Senkung der Gesamtdotierung um CHF 165 Mio. vor und setzte sich damit gegen eine neuerliche Minderheit Bieri mit 30 zu 14 Stimmen durch. Mit Ausnahme von Basel-Stadt und der Waadt stimmten nur Nehmerkantone dem Kompromiss zu. Die FK-NR wollte indes nichts von einem Kompromiss wissen und empfahl der grossen Kammer auch vor deren dritten Lesung, dem bundesrätlichen Vorschlag zu folgen. Doch diesmal folgte eine Mehrheit der grossen Kammer der Minderheit Siegenthaler: Mit 107 zu 87 Stimmen bei 3 Enthaltungen bereinigte der Nationalrat damit die Differenz. Die Fronten verliefen wie bereits in den vorangegangen Abstimmungen quer durch die Parteien. Durch den Kompromiss wird die Gesamtdotierung des Ressourcenausgleichs um CHF 165 Mio. pro Jahr gesenkt. Die Geberkantone werden dabei jährlich um CHF 67 Mio., der Bund um CHF 98 Mio. entlastet.