Für einen grossen Medienwirbel sorgte 2013 der Fall „Carlos“. Den Auftakt machte eine Sendung des Schweizer Fernsehens über die Arbeit eines Zürcher Jugendanwaltes. Durch den TV-Bericht wurde publik, dass ein wegen verschiedener Delikte 34 Mal vorbestrafter Jugendlicher eine Betreuung erhielt, die den Kanton Zürich monatlich über CHF 29‘000 kostete. Die allgemeine Empörung über dieses Sondersetting, das eine 4-Zimmerwohnung und Thaibox-Stunden miteinschloss, war so gewaltig, dass die Zürcher Justizdirektion sich gezwungen sah, zu handeln und „Carlos“ vorerst zu inhaftieren. Dagegen erhob der Bestrafte Beschwerde. Der Fall löste eine landesweite Debatte über den Jugendstrafvollzug und die dabei unterstellte „Kuscheljustiz“ aus. Nationalrat Fehr (svp, ZH) reichte in der Folge seine 2012 abgeschriebene Motion (Mo. 10.3131) zur Verschärfung des Jugendstrafrechts erneut ein.
- Mot-clés
- Date
- 18 septembre 2013
- Type
- Motion
- n° de l'objet
- 13.3725
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- Mo. 13.3725
- NZZ, 1.11.13; NWZ, 25.10.13; ZGZ, 11.10.13.
de Nadja Ackermann
Modifié le 09.10.2020
Modifié le 09.10.2020