Um das Planziel auf der Ausgabenseite einhalten zu können, schlug der Bundesrat in einer gleichzeitig mit dem Finanzplan veröffentlichten Botschaft über «Massnahmen zum Ausgleich des Bundeshaushaltes» vor, mit der Revision von 36 Einzelerlassen auf Gesetzesstufe sowie von zwei Bundesbeschlüssen die jährlichen Ausgaben um etwa CHF 500 Mio. zu kürzen. Dazu sollten die schon seit 1975/1976 in Kraft stehenden sowie die im Zusammen mit den Beratungen des Budgets 1977 beschlossenen Kürzungen im Transferbereich (Überweisungen an andere Haushalte) in ordentliches Dauerrecht übergeführt und mit verschiedenen Massnahmen – unter anderem in den Bereichen Verkehr, Krankenversicherung und Konsumsubventionen – ergänzt werden. Im eigenen Kompetenzbereich wollte der Bund zudem durch eine Beschneidung der Investitionstätigkeit sowie durch die Weiterführung des Personalstopps mit dem guten Beispiel vorangehen.
- Mot-clés
- Date
- 9 février 1977
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 77.010
- Sources
-
Afficher
- BBI, 1977, I, S. 789 ff.
- Presse vom 15.2.77.
de Hans-Peter Hertig
Modifié le 02.09.2024
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