Das 1990 verabschiedete Bundesgesetz zur Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist auf den ersten Januar des Berichtsjahres in Kraft getreten. Den Kantonen bleibt eine Frist von acht Jahren, um die neuen Bestimmungen umzusetzen. Eine Motion der freisinnigen Fraktion ersuchte den Bundesrat, die Anpassungsfrist im StHG derart zu ändern, dass der Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer im Falle der Ersatzbeschaffung selbstgenutzten Wohneigentums spätestens auf den 1. Januar 1996 in Kraft tritt.
- Mot-clés
- Date
- 29 janvier 1993
- Type
- Motion
- n° de l'objet
- 93.3143
- Sources
-
Afficher
- NZZ, 29.1.93
- Verhandl. B.vers., 1993, V, S. 54
de Matthias Rinderknecht
Modifié le 15.05.2019
Modifié le 15.05.2019