steuerlichen Vereinheitlichung von selbständiger und unselbständiger Erwerbsarbeit

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Eine Motion der WAK-NR zur steuerlichen Vereinheitlichung von selbständiger und unselbständiger Erwerbsarbeit sowie zu deren Gleichbehandlung im Sozialversicherungs-Abgaberecht wurde von beiden Räten auf Antrag des Bundesrates überwiesen. Dieser wurde mit der Ausarbeitung eines Berichtes mit Anträgen beauftragt. Begriffe und Status der Erwerbsarbeit sollen für alle Abgabearten einheitlich und kohärent geregelt und der Tendenz zu Mischformen Rechnung getragen werden.

Im Herbst unterbreitete der Bundesrat in Antwort auf eine Motion der WAK-NR seinen Bericht über eine einheitliche und kohärente Behandlung von selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit im Steuer- und im Sozialversicherungsabgaberecht. Laut Bericht wendeten Gerichts- und Verwaltungsbehörden weitgehend einheitliche Kriterien für die Qualifikation der beiden Erwerbsarten an. Doch verfolgten die betroffenen Rechtsgebiete unterschiedliche Ziele: Während das Sozialversicherungsrecht dem Versicherungsschutz diene, ginge es im Steuerrecht darum, dem Gemeinwesen die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen und den Finanzausgleich mitzusteuern; das Obligationenrecht schliesslich regle in den Bestimmungen zum Arbeitsvertrag den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das Bundesgericht hätte in seiner Stellungnahme von einer einheitlichen Begriffsbestimmung von Selbständigkeit und Unselbständigkeit abgeraten, da diese neue Ungleichheiten nach sich zöge. Auf Anregung des „KMU Forums“ schlug der Bundesrat deshalb die Einrichtung einer Ombudsstelle vor, an die sich Betroffene bei unterschiedlicher Einstufung wenden könnten.