Der Nationalrat will, dass der kollektive Rechtsschutz ausgebaut wird. In diesem Sinne überwies er eine Motion Birrer-Heimo (sp, LU) diskussionslos an den Ständerat. Der Vorstoss forderte den Ausbau der bestehenden sowie die Schaffung neuer Instrumente, mit welchen eine grosse Anzahl gleichartig Geschädigter ihre Ansprüche gemeinsam vor Gericht geltend machen können. Dabei sieht die Motionärin aufgrund des Opt-In-Konzepts insbesondere in der Gruppenklage ein effizientes Mittel, das es neu einzuführen gelte. Die Gruppenklage sollte jedoch „ent-amerikanisiert“ werden, d.h. die Kläger müssten explizit erklären, dass sie an der Sammelklage teilnehmen wollten, und der Schadenersatz würde sich auf den effektiv entstandenen Schaden begrenzen. Der Bundesrat beantragte zwar die Annahme der Motion, war jedoch gegen die Schaffung eines eigenständigen Sammelklagengesetzes. Er präferierte punktuelle Änderungen in den bestehenden Gesetzen.
Dossier: Révision du code de procédure civile (2018–)- Mot-clés
- Date
- 13 décembre 2013
- Type
- Motion
- n° de l'objet
- 13.3931
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- AB NR, 2013, S. 2204
- LZ, 30.9. und 3.12.13
de Nadja Ackermann
Modifié le 30.10.2020
Modifié le 30.10.2020