Der Nationalrat hiess im Rahmen der Wintersession eine Motion Pelli (fdp,TI) gut, die eine Steuerlücke im Bereich der Grundstückvermittlung im interkantonalen Verhältnis zu schliessen beabsichtigte. Bis dato war die Steuerpflicht von juristischen Personen, die eine Provision für eine ausserhalb ihres Sitzkantons durchgeführte Vermittlungstätigkeit erhielten, nicht geregelt. Die Motion wollte den Bundesrat mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) beauftragen, damit diese Erträge besteuert werden konnten. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Vorstoss stand noch aus.