Der Ständerat lehnte eine Motion Schmid (cvp, AI) ab, welche statt der für 2008 vorgesehenen Erhöhung der LSVA eine Abgabe für den alpenquerenden Schwerverkehr vorsah. Der Motionär wollte zudem jene Lastwagen, welche bis Januar 2011 über einen Feinstaubpartikelfilter verfügen, bis Januar 2014 von jeder LSVA-Erhöhung ausnehmen. Gemäss Bundesrat sei eine Alpentransitabgabe anstelle der LSVA-Erhöhung nicht mit dem Landverkehrsabkommen mit der EU vereinbar, da sie zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung zwischen Transit- und Binnenverkehr führe. Um einen Anreiz zu schaffen, die Schwerverkehrsfahrzeuge mit Partikelfiltern auszurüsten, prüfe der Bundesrat die Möglichkeit, diesen Lastwagentyp in eine günstigere LSVA-Kategorie zu integrieren.