Als Erstrat genehmigte die kleine Kammer einstimmig eine Revision des Arbeitszeitgesetzes, mit welchem die Arbeitszeiten in den Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs geregelt werden. Analog zu den bereits geltenden Bestimmungen bei SBB und PTT hatte der Bundesrat beantragt, die Bandbreite der zu Zeitzuschlägen führenden Arbeitszeit auf die Stunden zwischen 20 Uhr und sechs Uhr morgens (bisher Mitternacht bis 4 Uhr) auszudehnen und die Ausgestaltung der Zeitzuschläge in seine Kompetenz zu legen. Der Ständerat stimmte der Vorlage grundsätzlich zu, wollte jedoch die Ausrichtung von Zeitzuschlägen erst ab 22 Uhr zulassen. Gegen den ausdrücklichen Willen des Bundesrates, der auf internationale Vereinbarungen und ein entsprechendes Postulat des Nationalrates verwies, beschloss der Rat zudem, die Mitspracherechte der Arbeitnehmer einzuschränken.
Dossier: Révision de la loi sur le travail (LTr)- Mot-clés
- Date
- 1 décembre 1992
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 91.048
- Sources
-
Afficher
- Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1092 ff. Vgl. auch SPJ 1991, S. 207 f. Im Vorjahr hatte der StR die Vorlage zur Überarbeitung an den BR zurückgewiesen (a.a.O., S. 204).
de Marianne Benteli
Modifié le 23.06.2017
Modifié le 23.06.2017