Ende Mai beschloss der Bundesrat, die Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit um sechs Monate auf anderthalb Jahre zu erhöhen. Auf den 1. Oktober senkte er zudem die Karenzfrist zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung um einen Tag. Er berücksichtigte damit, dass die konjunkturelle Erholung nicht innert der gewünschten Zeit eingetreten war. Diese Möglichkeit wird ihm im Arbeitslosenversicherungsgesetz eingeräumt.
- Mot-clés
- Date
- 20 septembre 2003
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 03.3053
- Sources
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- AB NR, 2003, Beilagen, III, S. 373 f.
- AB NR, 2003, S. 1228
- Presse vom 29.5. und 20.9.03
de Marianne Benteli
Modifié le 03.06.2019
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